Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenEinkünfte aus Gewerbebetrieben zählen als Hinzuverdienst zur Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.
Die Nachweispflicht über die Höhe des selbstständigen Einkommens obliegt dem Rentenbezieher. Über die zu erwartende Einkommenshöhe soll dieser Unterlagen, wie z. B. den letzten Einkommensteuerbescheid etc., vorlegen.
Liegt der für die Beurteilung benötigte Steuerbescheid noch nicht vor, wird eine Erklärung über die Einkommenshöhe nebst nachweisdienlichen Unterlagen verlangt.
In Betracht kommen insbesondere
- Bestätigung des Steuerberaters über die voraussichtlichen Einkünfte,
- Bestätigung von Beratungsstellen bei Berufsverbänden von Selbstständigen über das künftige Einkommen,
- eigene gewissenhafte Schätzung des Selbstständigen,
- Bestätigung des Finanzamtes, dass die angegebenen Einkünfte auch der Veranlagung der Einkommensteuervorauszahlungen zu Grunde liegen.
In diesen Fällen wird eine spätere Überprüfung der angenommenen Einkünfte anhand des Einkommensteuerbescheides vorgenommen. Überzahlte Rentenbeträge werden zurückgefordert.
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