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EM-Rente und Einnahmen aus Gewerbebetrieb

von Windrad20.04.2009 | 19:53
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2 Antworten

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Liebe Forumsteilnehmer, meine Frage, wie verhält es sich wenn man als EM - Rentner eine Beteiligung an einem Windrad hat, werden diese Einnahmen als Verdienst ( auf die 400 Euro Regelung ) angerechnet und so evtl. die EM Rente gekürzt. Bei der Einkommensteuer werden diese Einnahmen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb ausgewiesen. Ich würde mich freuen wenn jemand diese Frage beantworten könnte. Im voraus vielen Dank. Windrad

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 21.04.2009 | 10:30

Einkünfte aus Gewerbebetrieben zählen als Hinzuverdienst zur Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.

Die Nachweispflicht über die Höhe des selbstständigen Einkommens obliegt dem Rentenbezieher. Über die zu erwartende Einkommenshöhe soll dieser Unterlagen, wie z. B. den letzten Einkommensteuerbescheid etc., vorlegen.

Liegt der für die Beurteilung benötigte Steuerbescheid noch nicht vor, wird eine Erklärung über die Einkommenshöhe nebst nachweisdienlichen Unterlagen verlangt.

In Betracht kommen insbesondere

- Bestätigung des Steuerberaters über die voraussichtlichen Einkünfte,

- Bestätigung von Beratungsstellen bei Berufsverbänden von Selbstständigen über das künftige Einkommen,

- eigene gewissenhafte Schätzung des Selbstständigen,

- Bestätigung des Finanzamtes, dass die angegebenen Einkünfte auch der Veranlagung der Einkommensteuervorauszahlungen zu Grunde liegen.

In diesen Fällen wird eine spätere Überprüfung der angenommenen Einkünfte anhand des Einkommensteuerbescheides vorgenommen. Überzahlte Rentenbeträge werden zurückgefordert.

1 Antworten

Schiko.am 20.04.2009 | 23:27
Der alte Mann meint ja. MfG.
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