Meiner Meinung nach müssen Sie nicht persönlich tätig werden. Wenn Sie jedoch vor Erteilung der Restschuldbefreiung klären wollen, ob Sie zur Bearbeitung etwas beitragen können, so versuchen Sie bei der DRV Bund die zuständige Sachbearbeitung telefonisch zu erreichen. Klar ist das eventuell umständlich aber etwas anderes können Sie nicht tun.