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EM-Rente und Insolvenz

von Bernd28.10.2007 | 22:37
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo zusammen, ich bin total mit den Nerven fertig . folgender Sachverhalt: Ich bekomme eine vollte EM Rente die kürzlich verlängert wurde. soweit so gut. Mein Problem ist, daß ich Privatinsolvenz beantragen musste und im meinem Rentenbescheid steht: "...Sie erh. volle EM-Rente zeitlich befristet......weil Sie nach unserer Auffassung in der Lage sind mind.3 Std. tägl. erwerbstätig zu sein nach den allgemeinen Bedingugen des allg. Arbeitsmarktes.(§ 102Abs. 2 SGB VI)." Die Insolvenzordnung fordert, daß man um die Restschuldbefreiung zu erhalten sich um einen Arbeitsplatz bemühen muß, z. B. bi Arbeitslosigkeit. Meine Situation läßt aber keine Erwerbstätigkeit zu, was meine Ärzte auch zu mir sagten. Ich habe schon in einem seriösen Schuldnerforum Antworten gesucht, jedoch nicht gefunden. Ich habe sehr große Angst, daß mein Treuhänder von mir fordert mir einen Arbeitsplatz zu suchen,und das meine beforstehende Restschuldbefreiung in Gefahr ist aufgr. der Verletzung der Obliegenheitspflichten. Diese Regeln das man sich immer um Arbeit nachweislich bemühen muß. Was soll ich nun tun? Ich muß den Rentenbescheid ja auch dem Treuhänder vorlegen.Kann man mich dazu zwingen wegen der zietierten Aussage im Rentenbescheid entsprechend Arbeit zu suchen was mir nicht möglich ist. Wär schön wenn sich jemand auskennt. Vielen Dank schon mal für die Antworten.

5 Antworten

Ihr Name im Forumam 28.10.2007 | 23:51
das hört sich ganz nach einer arbeitsmarktrente an. das bedeutet, sie sind gemäß dem gutachten der rentenversicherung durchaus in der lage eine tätigkeit auf dem allg. arbeitsmarkt zwischen 3h bis unter 6h/tgl. auszuüben. ansonsten denke ich, dass man ihnen in einem forum der rentenversicherung keine ratschläge zu einer privatinsolvenz geben kann.
Berndam 29.10.2007 | 10:37
Es geht ja nicht um die Insolvenz, es geht darum, dass meine Ärzte gesagt hatten ich sei nicht Arbeitsfähig. Wenn Sie entscheiden das ich ne bestimmte Stundenzahl arbeitsfahig bin, warum bekomme ich dann Rente wegen voller EM.Und dann ist es schon relevant ob ein Treuhaender im Insolvenzverfahren mich zu einem Nebenjob zwingen kann. Da hatte ich eigentlich gerne ne antwort gewußt.
Antoniusam 29.10.2007 | 11:26
Wer auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mehr als drei aber weniger als sechs Stunden täglich erwerbstätig sein kann, erhält eine befristete volle EM-Rente als sogenannte Arbeitsmarktrente, WENN der Teilzeitarbeitsmarkt für ihn als verschlossen gilt. MfG
Berndam 29.10.2007 | 13:38
Vielen Dank für die antworten bisher, jedoch bin ich nicht arbeitslos gemeldet.Und warum steht in dem Beschei nicht, das der arbeitsmarkt bzw. Teilzeitarbeitsmarkt verschlossen ist?
KSCam 30.10.2007 | 08:24
dann rufen Sie doch bitte beim Leistungsträger an, ob es eine Rente wegen des Arbeitsmarktes ist. Dort weiß man das - hier im Forum weiß das niemand! Wenn es keine Arbeitsmarktrente ist, weil Sie nur noch unter 3 Stunden täglich arbeiten können, dann ist es natürlich Blödsinn sich beim Arbeitsamt zu melden. Was sollen die mit jemand, der nicht arbeiten kann? Aber die Frage muss mit den Stellen geklärt werden, die Sie zur Arbeitslosenmeldung aufgefordert haben.
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