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Experten-Antwort

EM-Rente und Koalitionsvertrag

von Fragender02.01.2014 | 14:07
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18 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebes Experten-Team, zunächst ein gutes Neues Jahr verbunden mit dem Dank für dieses informative Forum. Meine Frage bezieht sich auf den Koalitionsvertrag 2013 und die darin enthaltenen Änderungen für Erwerbsminderungsrentner. Im Vertrag steht, dass die Zurechnungszeit bei der EM-Rente um zwei Jahre verlängert werden soll. Wird dies nur für Neurentner ab einem bestimmten Stichtag oder auch auf bereits bestehende EM-Renten angewendet? Die politischen Parteien habe ich zu diesem Thema bereits befragt, diese haben mich an Sie verwiesen. Viele Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der Koalitionsvertrag sieht eine Anhebung der sogenannten Zurechnungszeit um zwei Jahre vor. Solange diese Pläne nicht per Gesetz Rechtsgültigkeit erlangen, kann hier im Forum dazu keine Stellung genommen werden. Bitte haben Sie Geduld und verfolgen Sie die Umsetzung der Vorhaben.

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17 Antworten

Schadeam 02.01.2014 | 14:27
zum etwa hunderttausenden Mal: solange es keine Gesetzesvorlagen gibt, weiß auch kein Mitarbeiter der DRV, was darin mal stehen wird......Die Parteivertreter, die Sie diesbezüglich an die DRV verwiesen haben, scheinen ja keine besonders profunden Kenner zu sein. Sonst müssten die wissen, dass Verwaltung die Gesetze nicht macht, sondern lediglich umsetzt.
Fragenderam 02.01.2014 | 15:54
Sehr geehrter Experte, für die schnelle Beantwortung meiner Frage herzlichen Dank. Mit meiner Anrede "Liebes Experten-Team" habe ich versucht, Antworten im Stil des Users "Schade" zu vermeiden. Dass mir das nicht gelungen ist, finde ich schade. Vielen Dank nochmal dem Experten für die Antwort.
Schadeam 02.01.2014 | 16:53
Aber falsch (oder unpassend) war meine Antwort nicht und als "Nichtneuling" wissen Sie doch genau, dass man derzeit noch nichts weiß......
Frank Steinbeckam 02.01.2014 | 16:56
Zitat von Fragender anzeigenausblenden
Die verlängerte Zurechnungszeit gilt für jeden EM-Rentner, egal ob Bewilligung vor oder nach dem 01.07.2014. Alles andere wäre Pipapo.
Schadeam 02.01.2014 | 17:46
Ihr Wort in Gottes Ohr.....
Rentneram 02.01.2014 | 18:58
Und wie verhält es sich mit bereits 1995 bewilligten EU-Renten auf Dauer? Da steht doch schon drin, dass die Rente bis zum 65. LJ gezahlt wird!? Danke!
michel1am 02.01.2014 | 19:49
Zitat von Rentner anzeigenausblenden
steht da nicht das Sie längstens bis zum 65 bezahlt wird und dann in eine Altersrente umgewandelt wird?! aber hoch gerechnet wurde Sie doch nur bis zum 60. oder? und jetzt soll dies bis zum 62. sein......aber nichts genaues weiß man eben nicht .....es wird soviel versprochen und es kommt dann doch meistens doch anders....
Frank Steinbeckam 03.01.2014 | 09:53
@Rentner: BU-Rente und EM-Rente sind völlig unterschiedliche Dinge. Aber warum Sie angeben, dass die BU-Rente nur bis zum 65. Lebensjahr bezahlt wird ist mir ein Rätsel. Sollen Sie sich kurz darauf dann das Leben nehmen, oder wie..? Egal, die neue EM-Rente gilt für alle. Im Durchschnitt bringt das ca. 45 Euro Netto - bezogen auf die durchschnittliche EM-Rente von 607 Euro. Bekommt jemand beispielsweise 1200 Euro Rente werden es dann 80-90 Euro sein.
Frank Steinbeckam 03.01.2014 | 10:10
Zitat von Rentner anzeigenausblenden
@Rentner: BU-Rente und EM-Rente sind völlig unterschiedliche Dinge. Aber warum Sie angeben, dass die BU-Rente nur bis zum 65. Lebensjahr bezahlt wird ist mir ein Rätsel. ......
Und mir ist ein Rätsel, warum Sie mir unterstellen ich hätte über BU-Rente geschrieben?!
Sie haben EU-Rente geschrieben. Was ist das und warum wird diese nur bis zum 65. Lebensjahr ausgezahlt?
Frank Steinbeckam 03.01.2014 | 10:33
Zitat von Rentner anzeigenausblenden
Sie haben EU-Rente geschrieben. Was ist das und warum wird diese nur bis zum 65. Lebensjahr ausgezahlt?
Was EU-Rente ist?? Bis zum 65. LJ steht so drin, dann Übergang in Altersrente!
Verstehe, Sie beziehen eine vor 2001 bewilligte Berufsunfähigkeitsrente (BU). Anschliessend erhalten Sie ab 65 die Altersrente. Aber was wollen Sie jetzt bezugnehmend auf die EM-Rente in diesem Thread wissen? Das hat mit Ihrer Rente/Situation nichts zu tun.
Rentneram 03.01.2014 | 18:35
Zitat von Frank Steinbeck anzeigenausblenden
Es geht nicht um BerufsUnfähigkeitsrente, sondern um ErwerbsUnfähigkeitsrente! Oder heißt diese jetzt ErwerbsMinderungsrente? Das weiß ich nicht. Ich wolte lediglich wissen, ob die evtl. kommende Anhebung vom 60. LJ auf das 62. LJ auch auf Erwerbs(Unfähigkeits-) bzw. -Minderungsrenten zutrifft, die 1995 erteilt wurden. Diese wird bis zum 65. LJ gezahlt und geht dann automatisch in die Altersrente über. Danke! Gruß Rentner
michel1am 03.01.2014 | 18:41
Zitat von Frank Steinbeck anzeigenausblenden
Was EU-Rente ist?? Bis zum 65. LJ steht so drin, dann Übergang in Altersrente!
Verstehe, Sie beziehen eine vor 2001 bewilligte Berufsunfähigkeitsrente (BU). Anschliessend erhalten Sie ab 65 die Altersrente. Aber was wollen Sie jetzt bezugnehmend auf die EM-Rente in diesem Thread wissen? Das hat mit Ihrer Rente/Situation nichts zu tun.
Steinbeck Der Mann spricht von einer Erwerbsunfähigekeitsrente die vor 2001 bewilligt wurde!! Die Berufsunfähigkeitsrente entspricht nur in etwa zwei drittel der damaligen bewilligten EU-Rente! Machen Sie sich erst fachkundig oder wollen Sie den Mann verscheissern! Rentner was irgendwann in ein Gesetz gegossen wird weiß doch kein Mensch.....am Besten macht man sich nicht zuviel Hoffnungen....und wird lieber angenehm überrascht! MfG
Herz1952am 03.01.2014 | 19:42
Dass ein Koalitionsvertrag kein Gesetz ist, wissen wir bereits. Angenommen es wird ein Gesetz daraus, geht aus dem Wortlaut des Vertrages ab Seite 71 nicht hervor, dass ab Stichtag 01.07.2014 nur Neurentner ab diesem Tag von der Zurechnung profitieren oder auch die "Altrentner" mit Erwerbsminderungsrente. Vor dem 01.01.2001 galt eine andere Zurechnung bis zum 60. Lebensjahr. Damals hieß die Rente noch Erwerbsunfähigkeitsrente, (EU-Rente) danach Erwerbsminderungsrente (EM-Rente). Damals wurde vom 55. Lebensjahr bis zum 60. Lebensjahr eine sog. 2/3 Zurechnung vorgenommen und keine Abzüge berechnet. Ich gehe davon aus, dass diese "Altrenten" nicht mit dem geplanten Gesetz etwas zu tun haben. Ich habe viel recherchiert aber keinen eindeutigen Hinweis erhalten, dass auch die EM-Renten vor dem 01.07.2014 neu berechnet werden sollen, ich hoffe jedoch sehr, dass dies der Sinn der Vereinbarung ist. Die vorhergehende Berechnungsweise war nämlich wesentlich günstiger (kein Abzug). Gegen den Abzug von 10,8 % wurde auch vor dem Sozialgericht (oder sogar vor dem Verfassungsgericht) geklagt. Die Klage wurde aber endgültig abgelehnt. Auch ich habe mich bei Rentenversicherung Bund erkundigt, ob die Beratungsstelle etwas weiß, was verständlicherweise (ohne Gesetz und dazu gehöriger Erläuterung) nicht möglich war. Meine Frage habe ich jetzt an den SPD-Bundesvorstand gestellt, habe aber bis jetzt nicht einmal die geforderte Eingangsbestätigung erhalten. Falls es auch für Altfälle gilt und wenn jemand wissen möchte, was die Erhöhung individuell ausmacht, empfehle ich folgende Berechnungsweise: Auf dem Rentenbescheid sind die Restmonate bis zum 60. Lebensjahr aufgeführt und die monatliche Punktzahl auch unter Berücksichtigung des 10,8-prozentigen Abzugs (dieser bleibt ja bestehen). Die monatliche Punktzahl mit 24 multipliziert ergibt die Brutto-Erhöhung der Rente. Abzüglich der Anteile zur KV und komplette PV ergibt dann den Mehrbetrag für die monatliche Auszahlung. Außerdem soll der Rentenwert zum 01.07.2014 noch um 2,xx % (brutto) erhöht werden. Sollte ich konkretere Informationen bekommen, werde ich mich nochmal melden. Und jetzt trinke ich noch eine kleines Bier und drücke uns allen die Daumen.
BigDetam 03.04.2014 | 09:55
Ich sehe gerade "Bundestag Live". Es wird von den Rednern erklärt, dass die EM-Renten vor dem 01.07.2014 nicht neu berechnet werden. Schade!
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