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Experten-Antwort

EM Rente und längeren Aufenthalt im Ausland

von Joachim Upphof10.09.2012 | 17:05
2704 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich beziehe befristete EM-Rente (bis Ende 2014)und möchte längere Zeit ins Ausland gehen. Darf dieses tun und wie muss ich mich formell verhalten. Muss ich eine deutsche melde Anschrift haben?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Eine Erwerbsminderungsrente wird grundsätzlich auch ins Ausland gezahlt. Sie müssen uns hierzu auf jeden Fall Ihre neue Adresse mitteilen. Ziehen Sie nur vorübergehend ins Ausland, wird Ihre Rente unverändert weitergezahlt. Verlegen Sie jedoch Ihren Wohnsitz dauerhaft ins Ausland, kann sich dies auf Ihre Rente auswirken. Insbesondere wenn Sie bisher eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezogen haben und Ihnen diese aufgrund des verschlossenen Arbeitsmarktes zustand, bekommen Sie nur noch eine Rente

wegen teilweiser Erwerbsminderung. Ziehen Sie jedoch in einen EU-Mitgliedstaat, nach Island, Liechtenstein, Norwegen, in die Schweiz

oder bestimmte Abkommensstaaten, verbleibt es bei der bisherigen Rente. Vor einem Umzug ins Ausland sollten Sie sich daher auf jeden Fall von Ihrer Rentenversicherung beraten

lassen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Ja, Anträge können auch bei einem ausländischen Versicherungsträger gestellt werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

7 Antworten

Erwinam 10.09.2012 | 18:40
Am besten Sie melden ihre Rente formell bei der RV ab. Dann bekommen Sie einen Aufhebungsbescheid und es gibt keine weiteren Probleme in der Hinsicht.
Pilatusam 10.09.2012 | 19:02
Am besten sie bleiben im Ausland und nehmen ihre EM-Ansprüche gleich mit und lassen sie auf die dortige Altersrente anrechnen. Das erleichtert der DRV und ihnen die Abwicklungsarbeit ganz erheblich. Gute Reisse!
LustigPeteram 11.09.2012 | 09:15
... von diesen Antworten wird einem ja schlecht.... lauter experten, was? Generell haben Sie als EU-Bürger mit Aufenthalt in einem EU-Staat die gleichen Rechte wie mit Aufenthalt in der BRD. Soll heissen: grundsätzlich wird Ihre Rente auch ins Ausland geleistet. Sie erhalten während des Aufenthalts im Ausland sogenannte Lebensbescheinigungen, welche Sie von den Wohnlandbehörden bestätigen lassen müssen, dass Sie weiherhin am Leben sind. Die Änderung der Adresse sollte ca. 2 Monate vor Verzug dem RV-Träger mitgeteilt werden, damit die genug Zeit haben, Ihre Daten entsprechend zu ändern.
Uphoffam 11.09.2012 | 10:10
Vielen Dank für die Info. Ich bin 57 Jahre und habe 39 Jahre ohne Unterbrechung eingezahlt bzw. gearbeitet. Kann ich einen Verlängerungsantrag auch in Spanien stellen?
LustigPeteram 11.09.2012 | 12:17
Ja, können Sie. In Spanien bei Ihrer zukünftigen Meldebehörde oder bei einem dortigen Versichersträger
Deutsche Rentenversicherung
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