Guten Morgen Anita,
die Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von weniger als 15 Stunden und einem Verdienst unter 450,00 Euro ist für den Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung in der Regel unschädlich.
Sie müssen den Rentenversicherungsträger allerdings informieren, wenn Sie die geringfügige Beschäftigung aufnehmen.
Mögliche Spesen werden ebenfalls als Hinzuverdienst berücksichtigt, wenn Sie Arbeitsentgelt darstellen.