Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Maria Herz,
es ist nicht nachvollziehbar, warum der Arbeitgeber den Rentenbescheid sehen möchte. Aber zu möglichen Fragen des Arbeitsrechts können wir hier auch keine Auskünfte geben.
Als Nachweis, dass Sie Rentnerin sind, können Sie dem Arbeitgeber den Rentnerausweis vorlegen, den Sie jährlich mit der Rentenanpassung erhalten.
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