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Experten-Antwort

EM Rente und Minijob

von Maria Herz22.01.2017 | 13:52
1872 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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ich möchte einen Minijob ganz neu anfangen am 01.03. 17 . Nun will der neue AG vor Vertrag den Rentenbescheid haben. Darf er das ? Wenn ja wozu ? Habe jetzt Angst das ich die Arbeit nicht bekomme, weil eben zu 100 % gemindert bin. Will aber sowieso max. 2 Stunden täglich arbeiten. Die Fragen aber nach schwer heben obwohl ich dort sitzen werde.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.01.2017 | 17:27

Hallo Maria Herz,

es ist nicht nachvollziehbar, warum der Arbeitgeber den Rentenbescheid sehen möchte. Aber zu möglichen Fragen des Arbeitsrechts können wir hier auch keine Auskünfte geben.

Als Nachweis, dass Sie Rentnerin sind, können Sie dem Arbeitgeber den Rentnerausweis vorlegen, den Sie jährlich mit der Rentenanpassung erhalten.

6 Antworten

Schorscham 22.01.2017 | 14:29
Sie sind zwar nicht dazu verpflichtet Ihren Rentenbescheid vorzulegen, der potentielle Arbeitgeber ist aber auch nicht dazu verpflichtet Sie einzustellen. Und wenn der Bewerber bereits vor Arbeitsbeginn klüger sein will als sein Chef, ist ein schlechtes Betriebsklima schon vorprogrammiert, sofern es dann überhaupt noch zu einer Einstellung kommt. Wozu er den Rentenbescheid benötigt, kann er Ihnen nur selbst beantworten. MfG
Schorscham 22.01.2017 | 15:40
Diese Frage kann er Ihnen auch nur persönlich beantworten, da ich Ihn nicht persönlich kenne und fragen könnte. MfG
Maria Herzam 22.01.2017 | 15:24
Danke, aber leider beantwortet das nicht meine Frage wozu genau er das benötigt ?
Maria Herzam 22.01.2017 | 15:24
Danke, aber leider beantwortet das nicht meine Frage wozu genau er das benötigt ?
W*lfgangam 22.01.2017 | 17:04
Hallo Maria Herz, ich wüsste keinen den Arbeitgeber verpflichtenden Grund, die Vorlage des Rentenbescheides von Ihnen einzufordern. Für seine Anmeldung des Minijobs ist das ohne Bedeutung, ob Sie EM-Rentnerin sind oder nicht. Ihn hat nur zu interessieren, ob Sie versicherungspflichtig minijobben oder Sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen wollen. Ggf. will er sich aber auch überzeugen, dass Sie nicht schon Altersrentnerin sind - bis 31.12.2016 waren die Minijobs dann grundsätzlich versicherungsfrei, und der 'Kautz' lebt wissensmäßig noch im letzten Jahr. Wie Schorsch sagte, Sie können jetzt abwägen, ob Sie den Job wollen oder nicht ...oder ihm freundlich mitteilen, dass der Bescheid gerade zur Nachprüfung bei Ihrem Bruder /der Rechtsanwalt für Arbeitsrecht ist, vorliegt. Ob das Ihre Jobchancen erhöht? ;-) Gruß w.
Oldenburgeram 23.01.2017 | 15:15
Moin, Maria. Lassen Sie sich von Ihrem Rentenversicherungsträger eine Rentenbezugsbescheinigung ohne Angaben zur Rentenhöhe erstellen. Ihr hoffentlich neuer Arbeitgeber muss ja nun nicht gerade die Höhe Ihrer Rente wissen. Eine Bestätigung über den Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung wird Ihrem Arbeitgeber ausreichen (müssen). Warum er darüber eine Bestätigung haben möchte, kann ich mir auch nicht erklären. Aber mit einer einfachen Bescheinigung tut Ihnen das auch nicht weh. Gruß, Oldenburger
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