Hallo Otto Karl,
wenn Ihr Schwager an 7 Tagen pro Woche 2,75 Stunden täglich Senioren ausfährt und anschließend 7 Tage frei hat, hat er kein Problem. Das entspricht dann dem Leistungsvermögen, das der Gutachter der Rentenversicherung festgestellt hat.
Noch eine ergänzende Erläuterung zum Begriff „Tätigkeit auf Kosten der Gesundheit“:
Wenn der Gutachter festgestellt hat, dass ein Versicherter nicht mehr regelmäßig mindestens 3 Stunden täglich tätig sein kann und der Versicherte anschließend aber eine Tätigkeit 3 oder mehr Stunden täglich ausübt, widerlegt der Versicherte damit faktisch die Einschätzung des Gutachters bzw. er beweist, dass sich sein Leistungsvermögen wieder gebessert hat. Folglich verliert er seinen Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung.
Allerdings könnte der Gutachter auch feststellen, dass die aufgenommene Tätigkeit eigentlich nicht dem Leistungsvermögen des Versicherten entspricht, ihn also über Gebühr belastet. Es ist also für den Versicherten aus medizinischer Sicht „ungesund“, diese Tätigkeit 3 Stunden oder mehr auszuüben und der Gutachter geht davon aus, dass der Versicherte dies auch nicht auf Dauer machen kann. Da der Gesundheitszustand des Versicherten ohnehin schon eingeschränkt ist (er kann laut Gutachter ja nur unter 3 Stunden tätig sein), hat er gegenüber gesunden Menschen nur eine „Restgesundheit“. Deswegen sagt man, die Tätigkeit gehe „auf Kosten der Restgesundheit“.