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Experten-Antwort

EM-rente und Minijob

von Otto Karl02.10.2015 | 18:48
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9 Antworten

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Hallo, mein Schwager 58 j. alt, schwer herzkrank, seither als Koch tätig, erhält eine unbefr. Em-rente bis zur Regelaltersrente.Lt. Gutachten für die DRV könnte er noch leichte Tätigkeiten im Sitzen unter 3 St.tägl. ausführen. Da seine EM-rente niedrig ist, möchte er einen minijob annehmen. max 450€ Monat und bis max 15 St. pro 5Tage Woche ist uns bekannt. Nun könnte Essen für Senioren ausfahren, müßte aber 7 Tage pro Woche ca 2,75 St.täglich fahenr, dann 7 Tage frei, usw. Überschreitet er damit die wöchentliche Begrenzung auf max 15 St.? Wird diese Tätigkeit als leichte im Sinne der DRV angesehen? Müßte er die DRV um Erlaubniß fragen? Danke Otto

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Otto Karl,

wenn Ihr Schwager an 7 Tagen pro Woche 2,75 Stunden täglich Senioren ausfährt und anschließend 7 Tage frei hat, hat er kein Problem. Das entspricht dann dem Leistungsvermögen, das der Gutachter der Rentenversicherung festgestellt hat.

Noch eine ergänzende Erläuterung zum Begriff „Tätigkeit auf Kosten der Gesundheit“:

Wenn der Gutachter festgestellt hat, dass ein Versicherter nicht mehr regelmäßig mindestens 3 Stunden täglich tätig sein kann und der Versicherte anschließend aber eine Tätigkeit 3 oder mehr Stunden täglich ausübt, widerlegt der Versicherte damit faktisch die Einschätzung des Gutachters bzw. er beweist, dass sich sein Leistungsvermögen wieder gebessert hat. Folglich verliert er seinen Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung.

Allerdings könnte der Gutachter auch feststellen, dass die aufgenommene Tätigkeit eigentlich nicht dem Leistungsvermögen des Versicherten entspricht, ihn also über Gebühr belastet. Es ist also für den Versicherten aus medizinischer Sicht „ungesund“, diese Tätigkeit 3 Stunden oder mehr auszuüben und der Gutachter geht davon aus, dass der Versicherte dies auch nicht auf Dauer machen kann. Da der Gesundheitszustand des Versicherten ohnehin schon eingeschränkt ist (er kann laut Gutachter ja nur unter 3 Stunden tätig sein), hat er gegenüber gesunden Menschen nur eine „Restgesundheit“. Deswegen sagt man, die Tätigkeit gehe „auf Kosten der Restgesundheit“.

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8 Antworten

Schorscham 02.10.2015 | 20:53
Es kommt nicht auf die wöchentliche Arbeitszeit an, sondern auf die tägliche Arbeitszeit, die, streng genommen, stets UNTER 3 Stunden liegen sollte. Da manche DRV-Sachbearbeiter zu faul zum Prüfen sind, unterstellen die ganz einfach, dass bei einem monatlichen Einkommen von bis zu 450 Euro die "unter 3 Stunden-Marke" eingehalten wird. Darauf verlassen würde ich mich aber nicht unbedingt. Wenn Ihr Schwager "auf Kosten seiner Restgesundheit" arbeiten will, dann darf er sogar deutlich mehr als 3 Stunden täglich arbeiten. (Nöch, @W*lfgang? ;-)) Allerdings müsste das dann gutachterlich nachgewiesen werden, da ein Attest des Hausarztes dafür nicht ausreicht.
Schorscham 03.10.2015 | 13:57
Es darf niemand daran gehindert werden, freiwillig Tätigkeiten auszuüben, die aus medizinischer Sicht eigentlich unzumutbar sind. Genauso, wie man einem an Lungenkrebs erkrankten nicht das Rauchen verbieten darf, obwohl er damit nicht nur den Heilungsprozess gefährdet, sondern die Grunderkrankung sogar noch verschlimmert. Wenn jemand, wie in Ihrem Beispiel genannt, Berufsunfähigkeitsrente bezieht, dann kann ihm offenbar aus medizinischer Sicht noch zugemutet werden, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mehr als nur geringfügig zu arbeiten. Erst wenn der BU-Rentner nachweisen kann, dass er das nicht kann, könnte Anspruch auf eine volle EM-Rente bestehen.
Maxam 03.10.2015 | 12:22
Schorsch! Wie darf man das verstehen auf Kosten der Restgesundheit? Steht z.b. in einem Rentenbescheid bei BU Rente, eine vollen Rente wird entsprochen, wenn nicht mehr auf Kosten der Gesundheit gearbeitet wird........gilt das dann auch so für den Minijob?
Maxam 03.10.2015 | 21:38
Nun Schorsch der Experte sieht das dann wohl etwas anders bzw. die Rechtslage ist etwas anders.....wie der Sachbearbeiter das dann allerdings wieder sieht ist eine andere Sache.....wie vor Gericht auf hoher See.....also alles blos nichts eindeutiges!
Otto Karlam 04.10.2015 | 09:31
Hallo, muß mein Schwager diesen minijob zwingend der DRV anzeigen und bestätigen lassen, daß diese Fahrertätigkeit dem Restleistungsvermögen entspricht? Danke Otto Karl
Santanderam 04.10.2015 | 09:39
Tatsache ist: er darf nur UNTTER drei Stunden arbeiten. Sollte er dennoch mehr arbeiten hätte im Falle eines Unfalls die Berufsgenossenschaft ein Auge auf die Arbeitszeit.
Schorscham 04.10.2015 | 14:24
Er muss die Arbeitsaufnahme melden und die DRV erfragt dann ggf. weitere Details beim Arbeitgeber.
Schorscham 04.10.2015 | 14:17
Ach so? Der Experte hat zwar andere Worte gewählt als ich aber im Prinzip nichts anderes geschrieben. Ich kann zumindest keine Unstimmigkeiten erkennen.
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