Siehe Fragestellung von "Biketom" samt der nachfolgenden Antworten:
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Die Hinzuverdienstgrenze soll auf 450,00 Euro angehoben werden. In Kraft ist das Gesetz allerdings noch nicht (siehe hierzu auch die Antwort von "Gigi").
Die Regelung der rentenunschädlichen Möglichkeit des Hinzuverdienstes bis zur doppelten Höhe für zwei Kalendermonate pro Kalenderjahr wird (soweit die geplante Regelung in Kraft treten wird) bestehen bleiben.