Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenDem Beitrag von Klemens kann grundsätzlich zugestimmt werden.
Bei Aufnahme einer Beschäftigung prüft der Rentenversicherungsträger, ob unter Berücksichtigung dieser Beschäftigung noch weiterhin volle Erwerbsminderung vorliegt. Dies ist unabhängig von der Prüfung immer dann der Fall, wenn die ausgeübte Beschäftigung unter 3 Stunden täglich erfolgt.
Ihr Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung besteht somit weiterhin.
Bitte lassen Sie sich zur –Beruhigung- vor Aufnahme Ihrer gewünschten Tätigkeit dies schriftlich von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger bestätigen.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
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