Hallo maiklippe,
die Frage zur Urlaubsabgeltung betrifft das Arbeitsrecht. Derartige Sachverhalte können in diesem Forum nicht geklärt werden. Bitte wenden Sie sich ggf. an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Eine Klärung, ob es sich um anzurechnenden Hinzuverdienst handelt, sollte erst zu einem Zeitpunkt vorgenommen werden, wenn sicher ist, dass die Zahlung realisiert wird. Aufgrund mehrerer Rechtsänderungen zu diesem Thema, sollte dann zu gegebener Zeit die aktuelle Rechtslage geprüft werden.