Hallo Lucki,
die Beiträge für Pflegepersonen, die bis zum Eintritt der maßgebenden Minderung der Erwerbsfähigkeit (Leistungsfall) zurückgelegt wurden, werden bei der Berechnung einer Rente wegen Erwerbsminderung berücksichtigt. Spätere Beiträge werden erst bei Eintritt eines neuen Leistungsfalles (z. B. Altersrente) berücksichtigt.
Ob Sie sonst noch etwas beachten müssen oder ob Sie mit Problemen rechnen müssen, ist sehr individuell und kann pauschal nicht beantwortet werden. Wir raten Ihnen daher zu einem ausführlichen Beratungsgespräch in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen.
Mit freundlichen Grüßen