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Zur Experten-Antwort springenHallo Michael Timm,
Ihre Frage ist so nicht zu beantworten.
Zunächst geht es bei Rentenantragstellung mal um die Frage ob Sie in der deutschen KVdR (Krankenversicherung der Rentner) pflicht-(also zwangs-)versichert werden. dann wären Sie als Rentner wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Dnn natürlich mit allen Wechselmöglichkeiten wie Sie normale gesetzliche Krankenkassenmitglieder haben.
Sollten Sie nicht in die gesetzliche KVdR fallen, werden Sie sich weiterhin selbst versichern müssen. Dann bleiben die Alternativen der (bestehenden) privaten Versicherung oder ggf. eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse.
Ich denke weiterführende Erläuterungen, auch Vorabinformationen ob Sie unter die KVdR fallen werden, kann Ihnen die gesetzliche Krankenkasse geben.
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