Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

EM-Rente und Reha

von Laura Be04.03.2018 | 18:03
627 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich erhalte noch bis Mai 2019 eine EM-Rente und kenne mich mit sowas nicht aus. Ich erhalte Sie wegen der Psyche und meinem kaputten Arm. Meine Frage, gibt es Maßnahmen oder sowas wie eine medizinische Reha die man während der EM-Rente erhält machen oder ist sowas nicht möglich? Wo kann ich sowasbeantragen und wie.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.03.2018 | 08:09

Guten Morgen Laura,

Leistungen zur Teilhabe können Sie z.B. bei Ihrem Rentenversicherungsträger, einer Servicestelle, dem Versicherungsamt der Stadtverwaltung Ihres Wohnortes und sogar Ihrer Krankenkasse etc. beantragen. Die Reha-Träger leiten den Antrag bei Nicht-Zuständigkeit untereinander weiter und entscheiden binnen 14 Tagen.

Freundliche Grüße

6 Antworten

antwortenderam 04.03.2018 | 18:42
ich wäre da vorsichtig, denn durch eine reha besteht die gefahr das die em rente wieder entzogen wird, die kk wird den antrag erstmal an die drv weiter reichen, erst wenn die drv sagt die gehen von keiner besserung durch die reha aus, zahlt die kk die reha.
Fortitude oneam 04.03.2018 | 18:11
Hallo Laura Be., solange Sie Erwerbsminderungsrentner/-in sind, ist Ihre KK für Reha zuständig und funktioniert über Ihre Fachärzte und Hausarzt. Wenn Ihre befristete EMR nicht mehr verlängert wird, könnten Sie dann über die DRV eine Reha beantragen. Schauen Sie mal hier. Medizinische Rehabilitation Werden Sie wieder fit! Reha vor Rente Es müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen Antragsverfahren: Auf Ihren Träger kommt es an. Wann und wohin - wir geben Ihnen Bescheid Ambulant oder stationär - Ihre Bedürfnisse entscheiden. Kosten und finanzielle Absicherung. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigati… Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Schorscham 04.03.2018 | 18:47
Wenn Sie eine Teil-EM-Rente beziehen, dürfte die DRV der zuständige Kostenträger sein. Ob Sie Ihren Reha-Antrag aber bei Ihrer Krankenkasse oder bei der DRV stellen, ist im Prinzip egal, da der Antrag automatisch an den zuständigen Kostenträger weitergeleitet wird. Eine medizinische Reha-Maßnahme während eines EM-Rentenbezuges ist allerdings nicht ganz risikofrei, da am Ende der Reha-Maßnahme eine Neubeurteilung Ihres beruflichen Leistungsvermögens erfolgt. Und das medizinische Personal der Reha-Klinik muss nicht unbedingt die Ansichten der vorherigen Sozialmediziner teilen und eine rentenrelevante Erwerbsminderung bescheinigen. Der Schuss KÖNNTE also auch nach hinten losgehen. Und genau deswegen werde ich während meines EM-Rentenbezuges definitiv keine medizinische Reha-Maßnahme beantragen. Krankengymnastik z.B. kann man genauso gut zu Lasten der Krankenkasse ambulant durchführen, ohne dass die DRV etwas davon erfährt. MfG
memyselfam 04.03.2018 | 19:25
Ich bin Teilrentner und letztes Jahr wurde mein Reha-Antrag von der DRV an die KK weitergeleitet. Warum ist allen involvierten schleierhaft. Also möglich ist wohl alles
memyselfam 04.03.2018 | 19:25
Ich bin Teilrentner und letztes Jahr wurde mein Reha-Antrag von der DRV an die KK weitergeleitet. Warum ist allen involvierten schleierhaft. Also möglich ist wohl alles
=//=am 05.03.2018 | 09:58
Die Begründung für die Weiterleitung muss doch in dem Schreiben stehen. Auch bei einer teilweisen EM-Rente muss die persönliche Voraussetzung, dass durch eine Leistung zur med. Reha oder zur Teilhabe am Arbeitsleben die geminderte Erwerbsfähigkeit wesentlich gebessert oder wiederhergestellt oder hierdurch deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann (§ 10 SGB VI). Das war wohl bei Ihnen nicht der Fall. Einen anderen Grund dürfte es m.E. nicht geben.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026