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Experten-Antwort

EM Rente und Schwerbehindertenschein

von Klauso17.04.2011 | 11:39
1882 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Ich beziehe eine Teilrente wegen Berufsunfähigkeit. Frage: wenn ich jetzt einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen würde, könnte das bei einem GDB von z.b. nur 20% oder bei totaler Ablehnung auch zum Verlust der EM Rente führen ? Wird die DRV über meinen Antrag überhaupt informiert und werden vom Vergorgungsamt Unterlagen bei der DRV über mich angefordert ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wie bereits von Gerold und Klemens ausgeführt, spielt der Grad Ihrer Behinderung bei der Beurteilung, ob eine Erwerbsminderung vorliegt, keine Rolle.

Der Grad der Behinderung wird nach dem Schwerbehindertenrecht bestimmt und beziffert das allgemeine Ausmaß der gesundheitlichen Beeinträchtigung auf alle Lebensbereiche. Diese Feststellung des Versorgungsamtes hat aber keinen besonderen Bezug zum Erwerbsleben und sagt daher nichts darüber aus, ob in einem konkreten Fall auch das berufliche Leistungsvermögen relevant eingeschränkt ist.

Die Deutsche RV wird über Ihren Antrag nicht informiert.

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2 Antworten

Geroldam 17.04.2011 | 11:55
Hallo! Nein die DRV wird nicht informiert und es spielt für Ihre Rente auch keine Rolle! Schwerbehinderung ist nicht mit Erwerbsminderung gleichzuetzen! Bin Sie z.b. im Rollstuhl sitzen haben Sie 100 % Schwerbehinderung können aber z.b. trotzdem im Büro arbeiten! siehe auch hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Verminderte_Erwerbsfähigkeit
Klemensam 17.04.2011 | 12:08
Ihre EM-Rente hat nichts mit dem Grad der Schwerbehinderung zu tun. Eine EM-Rente kann ihnen auch ohne Gdb zuerkannt werden oder bliebt unabhängiug davon auch weiter bestehen. Die RV interessiert der GdB bei einer EM-Rente in keinster Weise. Das eine hat mit dem anderen auch gar nichts zu tun. Eine Benachrichtigung sowohl über ihren Schwerbehindertenantrag als auch über den spätereren Bescheid durch das Versorgungsamt an die Rentenversicherung erfolgt aus o.g. Gründen darum darum nicht. Wenn Sie selbst der RV ihren Grad der Behinderung nicht mitteilen wird die RV diesen nie erfahren.
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