Wie bereits von Gerold und Klemens ausgeführt, spielt der Grad Ihrer Behinderung bei der Beurteilung, ob eine Erwerbsminderung vorliegt, keine Rolle.
Der Grad der Behinderung wird nach dem Schwerbehindertenrecht bestimmt und beziffert das allgemeine Ausmaß der gesundheitlichen Beeinträchtigung auf alle Lebensbereiche. Diese Feststellung des Versorgungsamtes hat aber keinen besonderen Bezug zum Erwerbsleben und sagt daher nichts darüber aus, ob in einem konkreten Fall auch das berufliche Leistungsvermögen relevant eingeschränkt ist.
Die Deutsche RV wird über Ihren Antrag nicht informiert.