Es ist generell möglich, während dem Bezug einer Erwerbsminderungsrente (befristet oder auf Dauer) ein Hochschulstudium durchzuführen. Es hat keine Auswirkungen auf den laufenden Rentenbezug. Bei einem späteren Leistungsfall wie z. B. Altersrente, kann sich diese Zeit sogar rentensteigernd auswirken. Hinsichtlich der Auswirkungen eines Studiums auf den Bezug von ALG I oder ALG II bzw. Sozialhilfe kann und darf Ihnen der Rentenversicherungsträger keine Auskunft erteilen. Hier müßten Sie sich an die zuständigen Ämter wenden.