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Experten-Antwort

EM Rente und teilhabe am arbeitsleben abgelehnt

von Alma08.10.2011 | 22:09
4796 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Ich habe für 1 jahr die volle em rente nach vielen hin und her genehmigt bekommen habe rheuma in der zeit wo ich krankgeschrieben war und ich denantrag auf rente gestellt habe musste ich von der krankenkasse aus auch einen antrag auf teilhabe am arbeitsleben stellen nun bekomme ich seit 5monaten die rente nun habe ich heute bescheid bekommen das der antrag auf teilhabe am arbeitsleben abgelehnt wurde mit der begründung die voraussetzungen liegen bei mir nicht vor weil meine erwerbsfähigkeit zur teilhabe am arbeitsleben nicht wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann nach den medizinischen unterlagen nun meine frage ich muss im febuar einen neuantrag auf em rente stellen muss ich dann wieder von einem gutachter zum andern selbst nach der aussage das bei mir ja keine wesentliche besserung mehr zu erwarten ist das ganze macht mich total fertig denn arbeiten kann ich nicht mehr lg alma

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Alma,

es ist wirklich nur Spekulation, ob eine erneut Untersuchung erforderlich ist. In der Regel kann über einen Weitergewährungsantrag auch ohne erneute Untersuchung entschieden werden. Ganz auszuschliessen ist dies allerdings nicht.

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7 Antworten

Schadeam 08.10.2011 | 22:44
Woher soll irgendjemand im Forum wissen, wie a) im kommenden Februar Ihr Zustand beurteilt wird und b) ob überhaupt und wenn ja wie viele Gutachter nötig sind? Natürlich machen Sie sich Sorgen, aber Propheten und Hellseher tummeln sich nicht im Forum.
Carloam 09.10.2011 | 14:30
Nein, in diesem Fall brauchen sie nicht mehr zu einem Gutachter! Das war bei mir auch so!
Schadeam 09.10.2011 | 15:38
Ob aber Alma die nächste Verlängerung einfach so bekommt, weil "das bei Carlo auch so war" ist natürlich eine recht optimistische Sicht der Dinge, die Alma wohl kaum beruhigen wird. :)) Sie kann ja Ihren Antrag mit folgendem Zusatz versehen: "Eine Begutachtung ist bei mir nicht notwendig, weil der Forenuser Carlo seine Verlängerung auch ohne Untersuchung bekam". Das wird den medizinischen Dienst der DRV sicherlich restlos zufrieden stellen.
Krämersam 09.10.2011 | 18:51
Die Krankenkasse kann Sie nicht zu einem Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben auffordern ! Die Kasse kann lediglich jemanden zu einem Rehaantrag auffordern. Wieso Sie also überhaupt dann den Antrag auf Teilhabe gestellt haben ist mir darum völlig unverständlich. Ob Sie letztlich für die EM-Rente dann einen Verlängerungsantrag stellen bleibt ihnen überlassen. Diese Entscheidung wird ihnen auch letztlich niemand abnehmen. Wenn Sie meinen Sie könnten wieder arbeiten brauchen Sie da natürlich nbicht. Sonst ja und dann auch rechtzeitig und zwar ca. 5-6 Monate vor Auslauf der Rente . Ob Sie dann im diesem Rentenverlänegrungsverfahren noch einmal begutachtet weden kann niemand vorher sagen. Manchmal reichen die eingeholten Befuindberichte der behandelnden Ärzte schon aus - manchmal nicht und dann wird eben begutachtet.
Krämersam 09.10.2011 | 19:07
Was mich etwas stutzig macht ist das ihnen die EM-Rente nur für 1 Jahr seinerzeit gewährt wurde. Das ist ein relativ sehr kurzer Zeitraum und deutet darauf hin, das der med. Dienst zumindest zum damaligen Zeitpunkt von einer Besserung ihrer Erwerbsfähigkeit in diesem Jahr ausgegangen ist. Sonst wäre der Zeitraum der Befristung ja länger gefasst worden als nur dies 1 Jahr ( bis zu 3 Jahren ist ja möglich ). Wenn ihr Antrag auf Teilhabe aber jetzt ganz aktuell erst abgelehnt wurde , weil Sie zu krank für so eine Massnahme seien und ihre EM nicht verbessert oder wiederhergestellt werden kann, sind zumindest die Chancen darauf das man Sie dann im Februar im Rahmen des Verlängerungsantrages erneut begutachten wird meiner Meinung nach relativ gering. Natürlich ist eine Beguachtung dann nicht ausgeschlossen, weil ja noch ein paar Monate ins Land gehen bis dahin und sich irhe gesundheitliche Situation ja auch dann noch ändern ( verbessern ) könnte. Aber da die RV ja ganz aktuell ihre EM im Rahmen des Teilhabeantrages ja wieder überprüft hat wird sicher die nächste Prüfung in so kurzer Zeit danach nicht sehr umfangreich ausfüllen. Sie sind also alleine aus diesem Grunde gut beraten den EM-Verlängerungsantrag so früh als nur möglich zu stellen. Also vielleicht schon als erst im Februar. Zu früh den Antrag zu stellen macht natürlich auch keinen Sinn. Wann genau läuft ihre EM- Rente denn nächstes Jah genau ab ?
Almaam 09.10.2011 | 20:38
Hallo danke für die antworten die rente ist bis 30.06.12 bewilligt den antrag auf teilhabe am arbeitsleben musste ich durch aufforderung der krankenkasse stellen man gab mir 10 wochen zeit wenn ich der aufforderung nicht gefolgt wäre hätte ich kein krankengeld mehr bekommen das ich da schon längst einen antrag auf rente gestellt hatte war egal die krankenkasse bestand darauf lg alma
-_-am 10.10.2011 | 00:15
Zitat von Alma anzeigenausblenden
Versicherten, deren Erwerbsfähigkeit nach ärztlichem Gutachten erheblich gefährdet oder gemindert ist, kann die Krankenkasse eine Frist von zehn Wochen setzen, innerhalb der sie einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen haben. Versicherte werden selbst dann zur Antragstellung nach § 51 SGB V aufgefordert, wenn ein Rentenantrag bereits gestellt worden ist. Das geschieht, um den Erstattungsanspruch auf die Rente durch Einschränkung des Dispositionsrechts des Versicherten abzusichern. Die Einschränkung des Dispositionsrechts wird auch wirksam, wenn die Krankenkasse das Gestaltungsrecht erst nachträglich eingeschränkt hat. Dazu würde allerdings nach meiner Auffassung auch eine entsprechende Nachricht an den Rentenversicherungsträger ausreichen, denn im Rahmen eines Rentenverfahrens ist ohnehin die Möglichkeit einer Reha-Maßnahme zu prüfen. http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Über die Gründe für eine nur einjährige Rentengewährung kann man nur spekulieren. Denkbar wäre beispielsweise, dass man eine bestimmte Entwicklung der möglichen Behandlungsmaßnahmen erwartet. Ob Sie bei Ablauf der Befristung dann wieder körperlich begutachtet werden oder ein ärztlicher Befundbericht genügt, kann ebenfalls nur Spekulation sein. Da müssen Sie schon etwas Geduld aufbringen und die weitere Entwicklung abwarten.
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