Bei der von Ihnen genannten fiktiven Berechnung der Vollrente wird die Höhe Ihrer Anwartschaft auf Regelaltersrente errechnet, die Sie während der Ehezeit bezogen auf das Eheende erreicht haben. Die verschiedenen Berechnungsschritte können Sie der Auskunft entnehmen, die Ihr Rentenversicherungsträger dem Familiengericht zur Verfügung stellt.
Bei den der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit insgesamt zugrunde liegenden Entgeltpunkten handelt es sich nicht nur um die Entgeltpunkte für Beitragszeiten sondern um die "Summe der Entgeltpunkte" die Grundlage Ihrer Rente sind. Diese können Sie der entsprechenden Anlage Ihres ursprünglichen Rentenbescheides entnehmen, in der Regel der Anlage 6. Bei der Auskunft an das Familiengericht wird auch bei der Berechnung anhand der bezogenen Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit lediglich die während der Ehezeit erworbene Anwartschaft berücksichtigt.