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EM-Rente und Wartezeit

von Dee11.01.2007 | 16:48
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3 Antworten

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Ich bin 52 Jahre alt, Angestellter im öffentlichen Dienst, mir wurde vor kurzem eine bis Ende 2008 befristete volle EM-Rente zugesprochen. Ich möchte "zusätzlich" mit meinem Arbeitgeber bereits jetzt einen Altersteilzeit-Vertrag abschließen, der ab 55 bis zum früestmöglichen Rentenbeginn, bei mir also 63 Jahre x Monate (Altersrente für langjährig (35 J.) Versicherte) laufen sollte. Bisher habe ich gut 27 Jahre Wartezeit, werde also zu Beginn der Altersteilzeit die erf. 35 Jahre Wartezeit auf keinen Fall erfüllt haben. - Wird die EM-Rentenzeit auch als Wartezeit angerechnet? - Reicht es nicht, wenn die erf. 35 Jahre Wartezeit erst gegen Ende der Altersteilzeit erfüllt werden? Danke im Voraus für Antwort!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

In der Regel sind Rentenbezugszeiten Anrechnungszeiten und können damit auf die Wartezeit von 35 Jahren angerechnet werden. Die Wartezeit muss erst bei Rentenbeginn erfüllt sein, nicht bereits bei Abschluss des Altersteilzeitvertrages.

2 Antworten

Bernhardam 11.01.2007 | 17:22
Auf die Wartezeit von 35 Jahren werden alle rentenrechtlichen Zeiten angerechnet, also auch Zeiten des Bezuges einer vollen Erwerbsminderungsrente. Auf die Wartezeit von 15 Jahren werden nur Beitragszeiten angerechnet. Die jeweils erforderliche Wartezeit muss mit Beginn der Rente erfüllt sein, nicht schon mit Beginn der Altersteilzeit.
KSCam 11.01.2007 | 19:00
ergänzend zu dem bisher gesagten sollten Sie das Gespräch mit Ihrem AG suchen und abklären, ob der bereit ist, während Sie Rente beziehen AT zu bereinaren. Man kann ja nicht unbedingt davon ausgehen, dass Sie tatsächlich ab 2009 wieder voll arbeiten können, oder? Möglicherweise wird ein AG erst dann zum Vertrag bereit sein, wenn die EM Rente tatsächlich beendet ist.
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