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Experten-Antwort

EM-Rente und Zeit der Lücke bis zur Zahlung der R.

von Luci23.09.2015 | 14:38
1504 Ansichten
10 Antworten
Hallo. Ich erhalte ab dem 1.11.2015 eine EM-Rente. Das Arbeitsamt zahlt mir nur bis zum 19.09.15 ALG-1.Was ist mit der Zeit bis zum 01.11.15 ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.09.2015 | 14:50

Hallo Luci,

wenn Bedürftigkeit besteht, kann Arbeitslosengeld II beantragt werden.

Für weitere Info´s über ALg I oder ALg II Kontakt zur nächsten Agentur für Arbeit / Jobcenter aufnehmen

9 Antworten

Herz1952am 23.09.2015 | 15:42
Luci, das ist schon komisch, ich hatte dadurch keine Lücke. Das Amt hat bis zum Rentenbeginn gezahlt.
A*ber H*ollaam 24.09.2015 | 08:13
Und das soll eine Hilfe auf die gestellten Frage sein? Geht dieses sinnlose "ich will auch was sagen" posten hier auch weiter?
Schorscham 24.09.2015 | 10:09
Herz1952 schrieb

Luci,

das ist schon komisch, ich hatte dadurch keine Lücke. Das Amt hat bis zum Rentenbeginn gezahlt.

Dumm nur, wenn die Anspruchsdauer vorher endet. Oder wittern Sie mal wieder einen "skandalösen Betrugsversuch" wo gar keiner ist? ;-)
=//=am 24.09.2015 | 13:29
Das ist leider das Dilemma, wenn die AfA im voraus, also vor dem späteren Rentenbeginn, erfährt, dass Sie voll erwerbsgemindert sind. Dann stellt sie sofort die Leistung ein, denn Sie stehen dem Arbeitsmarkt wegen der vollen Erwerbsminderung nicht mehr zur Verfügung. Ich finde es auch sehr "ungeschickt" und für den Versicherten meist katastrophal, es ist aber leider so. Mit dem Krankengeld ist es das Gleiche, es sei denn, man hat eine kulante Krankenkasse.
=//=am 24.09.2015 | 13:32
Herz1952 schrieb

Luci,

das ist schon komisch, ich hatte dadurch keine Lücke. Das Amt hat bis zum Rentenbeginn gezahlt.

Bei Ihnen lag der Fall ja vielleicht auch anders. Entweder Rentenzahlung bzw. Rentenbeginn rückwirkend oder zumindest zeitnah. Sobald aber die AfA Kenntnis von der Erwerbsminderung und dem Rentenbeginn (in der Zukunft) erhält, stellt sie das ALG ein (s. auch meine Antwort an @Luci). Nicht immer kann man alles vergleichen! :-)
W*lfgangam 24.09.2015 | 18:48
Ergänzend: Nur bei einer 'Arbeitsmarktrente'. Bei EM-Rente aus rein med. Gründen ist das Sozialamt/Grundsicherung zuständig. Gruß w.
Nu* gehst* wieder* los*am 25.09.2015 | 07:40
Super, der W*lfgang hat wieder einmal zugeschlagen! Das soll dem Fragesteller nun weiter helfen? Oder hilft es nur dem W*lfgang in seiner Profilierungssucht weiter.
W*lfgangam 24.09.2015 | 21:59
HotRod schrieb

Aber nicht bei einer Teilrente !

Kann man so pauschal auch nicht sagen ...ohne spitzfindig sein zu wollen, ist es auch bei einer Teilrente (TEM-Rente aus med. Gründen), die wegen zu hohem Hinzuverdienst als Teilrente zu zahlen ist (nehmen Sie einen 'Nebenerwerbslandwirt', der geradeso über Geringfügigkeitsgrenze liegenden steuerrechtlichen Gewinn erzielt und diese Tätigkeit nicht EM-rechtlich relevant ist), der wegen der geringen Einkünfte aus dieser selbständigen Tätigkeit sogar noch (reduzierte) ALG-Leistungsansprüche hatte, möglich, dass hier – unter Betrachtung aller (finanziellen) Umstände – die Grundsicherung einspringen kann/muss. Ich weiß nicht, ob Sie dem folgen konnten – ist etwas komplizierter, als der übliche 'Herr Z.-Harzer-Thesensenf' ;-) Vor pauschalen Aussagen (geht nicht) sei jedoch gewarnt! Gruß w.
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