Sie sind verpflichtet, jede Erwerbstätigkeit Ihrem Rentenversicherungsträger zu melden. Dieser prüft dann, ob Sie über Ihr festgestelltes Restleistungsvermögen hinaus arbeiten. Das Restleistungsvermögen beträgt bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung unter drei Stunden täglich. Arbeiten Sie mehr, gefährden Sie unter Umständen Ihren Rentenanspruch. Auch wenn Ihnen die Rente wegen voller Erwerbsminderung nicht ausschließlich wegen Ihres Gesundheitszustandes gezahlt wird, sondern auch die Verhältnisse des Arbeitsmarktes berücksichtigt wurden, kann Ihre Rente ganz entfallen. Des Weiteren wird Ihr Rentenversicherungsträger prüfen, ob Sie mit Ihrem Verdienst die jährliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 EUR überschreiten.
Unser Rat also: Bevor Sie eine Beschäftigung aufnehmen, lassen Sie sich von Ihrem Rentenversicherungsträger individuell beraten.