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Experten-Antwort

EM-Rente und zurück

von Delrir10.12.2018 | 21:28
131 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich beziehe seit 2015 volle EM-Rente, verdiene mir aber ein wenig als Lagerist dazu. Jetzt will ich mir trauen testweise viel mehr zu arbeiten. Wenn ich das schaffe, will ich normal wieder arbeiten. Aber wenn nicht, ist dann meine ganze Rente weg und ich muss wieder ganze Begutachtung machen und Formulare ausfüllen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sie sind verpflichtet, jede Erwerbstätigkeit Ihrem Rentenversicherungsträger zu melden. Dieser prüft dann, ob Sie über Ihr festgestelltes Restleistungsvermögen hinaus arbeiten. Das Restleistungsvermögen beträgt bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung unter drei Stunden täglich. Arbeiten Sie mehr, gefährden Sie unter Umständen Ihren Rentenanspruch. Auch wenn Ihnen die Rente wegen voller Erwerbsminderung nicht ausschließlich wegen Ihres Gesundheitszustandes gezahlt wird, sondern auch die Verhältnisse des Arbeitsmarktes berücksichtigt wurden, kann Ihre Rente ganz entfallen. Des Weiteren wird Ihr Rentenversicherungsträger prüfen, ob Sie mit Ihrem Verdienst die jährliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 EUR überschreiten.

Unser Rat also: Bevor Sie eine Beschäftigung aufnehmen, lassen Sie sich von Ihrem Rentenversicherungsträger individuell beraten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

W*lfgangam 10.12.2018 | 23:38
Hallo Delrir, zunächst, Ihre Rente läuft noch. Insofern sind Sie im Rahmen der Mitteilungspflichten aus Ihrem Rentenbescheid zunächst nur verpflichtet, Ihrer DRV die Aufnahme Ihrer Beschäftigung mitzuteilen. Teilen Sie einfach mit: - was Sie machen wollen, - wie der wöchentliche Zeitaufwand auf die Tage verteilt ist, - welchen Brutto-Verdienst Sie erwarten und warten Sie weitere Hinweise Ihrer DRV ab /geht, alles okay / geht, aber Kürzung der Rente wegen zu hohem Hinzuverdienst /geht nicht, wir müssen die Erwerbsfähigkeit mal überprüfen – Rente einstellen. Ob 'alles weg ist', oder nur eine vorübergehende Reduzierung, oder gänzlicher Entzug ...wird dann der med. Dienst der DRV vorschlagen - nicht das Forum hier, da helfen Ihnen auch keine Einzelmeinungen /"bei mir war das so". Logisch, dass Sie bei Vollentzug dann wieder erneut durch den vollen Formularschrank geschüttelt werden ...auch kein Problem, da werden Sie - wie beim ersten Mal - geholfen von den amtlichen Schüttelstellen, um schleunigst die richtigen Antworten aus Ihnen ins Vordruckraster zu rütteln ;-) Gruß w.
DRVam 11.12.2018 | 07:52
Mit Beratung kann nur die Entscheidung durch Ihren zuständigen Rententräger gemeint sein, denn auch die Mitarbeiter in einer Auskunfts- und Beratungsstelle können Ihnen letztendlich nicht sagen, ob und wie sich eine Beschäftigungsaufnahme auf Ihre Erwerbsminderungsrente auswirkt.
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