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Experten-Antwort

EM Rente, Verlängerung und Minijob

von meimei09.01.2019 | 11:13
124 Ansichten
3 Antworten

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Guten Tag, ich habe eine EM Rente, die bis Juni 2019 befristet ist. Erste Frage, muss ich mir die Anträge selbstständig einholen, um eine Verlängerung zu beantragen? Im Bescheid stand es so, die Beraterin dort aber meinte es wird MEIST per Post automatisch zu geschickt. Zweite Frage, ich habe einen Job als Hundesitter angeboten bekommen, einmal wöchentlich 7 Stunden. Ich denke das ich das schaffen könnte, da es nur dreimal spazieren, Bürsten und Spielen wäre. Ich hoffe sogar, dass es meiner psychischen Erkrankung gut tut. Nun habe ich aber bedenken, das ich damit die Verlängerung meiner EM Rente riskiere. Gesundheitlich bin ich für keine andere Arbeit in der Lage und schon gar nicht täglich, aber es könnte der Anschein erweckt werden, oder? mfG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo meimei,

ja, die Formulare werden normaler Weise automatisch rechtzeitig zugesandt. Im Zweifel haben jedoch auch die Möglichkeit, die notwendigen Formulare anzufordern, im Internet abzurufen oder auch in direkt einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers ausfüllen zu lassen.

Hinsichtlich der Aufnahme eines Beschäftigung bleibt festzustellen, dass Sie diese auf jedem Fall dem zuständigen Rentenversicherungsträger anzeigen müssen. Solange sich die aufgenommene Tätigkeit im Rahmen der Geringfügigkeit (Minijob) bewegt und diese von Art und Umfang auch nicht nicht im krassen Widerspruch zu dem bei Ihnen vom Rentenversicherungsträger festgestellten Restleistungsvermögen steht, sind hier allerdings auch keine Probleme hinsichtlich der weiteren Rentengewährung zu erwarten.

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2 Antworten

Susiam 09.01.2019 | 13:39
Die Formulare für die Verlängerung werden Ihnen ca. 5-6 Monate vor Ablauf der Befristung zugesandt. Sollte das mal nicht klappen würde ich selber nicht länger warten. Diese Vorducke gibt es auch im Netz oder in einer Beratungsstelle. Zu Ihrem Minijob: Wird dieser tatsächlich der Minijobzentrale gemeldet? Oder wird es einen Vertrag geben? Im Grunde könnte das doch auch Nachbarschaftshilfe sein oder? Und was wäre, wenn Sie privat einen Hund halten? Würden Sie da auch von einem Job sprechen, weil Sie sich um den Hund kümmern. Klar, da gibt es ggf. keine Entlohnung. Ich persönlich würde das gar nicht als Minijob ansehen, aber vielleicht ist der Experte da anderer Meinung.
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