Hallo Lui van Reber,
gegen die von Ihnen vorgeschlagene Vorgehensweise kann weder die Krankenkasse noch der Rentenversicherungsträger irgendetwas unternehmen.
Die Krankenkasse wird die Zahlung von Krankengeld einstellen. Sie werden stattdessen allerdings Arbeitsentgelt beziehen, so dass Sie auf das Krankengeld nicht angewiesen sind.
Beim Rentenversicherungsträger ist kein Verfahren anhängig, solange Sie keinen Reha- oder Rentenantrag stellen. Damit besteht dort auch kein Problem.