Sehr geehrte Frau Maria D.,
wie Sie bereits richtig dargestellt haben, kann die Krankenkasse bei einer rückwirkendenden Rentenbewilligung gezahltes Krankengeld in der Höhe der Rente im Rahmen eines Erstattungsanspruches geltend machen. Ob dies auch für den Versorgungsträger der Pensionsansprüche zutrifft, erfragen Sie bitte direkt beim Versorgungsträger oder Ihrer Krankenkasse.