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Experten-Antwort

EM Rente wieder abgelehnt , Landessozialgericht sagt Klage zurücknehmen

von Îstanbul28.03.2023 | 11:16
2314 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag ihr lieben Ich habe im Januar 2019 EM Rente beantragt diese wurde schon 2mal abgelehnt Wiederspruch eingelegt und ist jetzt beim Sozialgericht.ich war bei einem Gutachter der von Sozialgericht beauftragt wurde und dieses Gutachten ist negativ ausgefallen.Das Sozialgericht verlangt jetzt dass ich die Klage zurückziehe.VDK ist der gleiche meinung.ich bin fast 59, Jahre, habe seit 2017 prognostizierte Wiederherstellung der vollen Leistungsfähigkeit durch ambulanten Psychotherapie konnte nicht erreich werden.Vielmmehr wirkten sich die Belastungsfaktoren erheblich stàrker Aus als erwartet.Aus diesem Grunde wurde und werde Ich von der behandelnden Fachärztin auch weiterhin Arbeitsunfähig geschrieben. Meine behandelnden Ärzte Psychotherapie Psychotherapeut Hausarzt Orthopädie sind der Meinung dass ich schweren Depressiven Episode ohne psychotische Symptome (ICD_10:F32.2). Hinzu kamen anderen Beschwerden schwergängig. Ich möchte aber leider nicht mehr kann wie weiter geht weiß ich leider nicht was kann ich noch Unternehmen bin seit 2jahren mittellos kann nicht mehr stemmen alle Sparten sind Weg. Mfg îstanbul Bitte schreiben sie mir ihre Erfahrungen ich brauche eure Hilfe Danke für eure Unterstützung

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Istanbul,

leider können wir Ihnen im Rahmen dieses Forums nicht behilflich sein.

Die Gutachter der Rentenversicherung und der Gutachter beim Sozialgericht sind der Auffassung, dass bei Ihnen keine Erwerbsminderung vorliegt. Insofern wird die Klage voraussichtlich abgelehnt werden.

Bitte besprechen Sie das weitere Vorgehen mit Ihrem Bevollmächtigten (scheinbar VdK).

Sofern Sie aktuell kein Geld zum Leben haben, wenden Sie sich bitte zunächst an das Jobcenter und beantragen Sie Bürgergeld.

Zu dem Hinweis des Users "Rente" ist anzumerken, dass Sie eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen frühestens nach Vollendung des 62. Lebensjahres in Anspruch nehmen können, sofern Sie die Wartezeit von 35 Jahren erfüllen und Schwerbehindert (Grad der Behinderung ab 50) sind.

Eine Altersrente für langjährig Versicherte kann erst nach Volendung des 63. Lebensjahres bezogen werden, sofern die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist.

Beide Renten enthalten Sie diesem Zeitpunkt Abschläge.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

Schadeam 28.03.2023 | 11:21
Wenn Sie die Klage nicht zurückziehen, wird das Gericht die Klage wohl abweisen und in einigen Wochen oder Monaten wohl ein Urteil sprechen, das negativ ausfällt. Sie bekommen daher so oder so keine EM Rente. Die Gutachter scheinen wohl alle zu glauben, dass Sie arbeiten können. Lösungswege: Arbeit Arbeitslosenmeldung Sozialhilfe Leben vom Ersparten
Rechtam 28.03.2023 | 11:23
Nehmen Sie sich einen Rechtsanwalt wenn Sie die Klage nicht zurückziehen wollen, oder folgen Sie der Aufforderung des Gerichts. Was ist so schwer daran? Was soll man Ihnen hier raten?
Renteam 28.03.2023 | 11:24
Sofern Sie 35 Jahre haben, können Sie ggf. eine vorgezogene Altersrente in Anspruch nehmen.
Schadeam 28.03.2023 | 11:36
ist mit "fast 59" heute nicht wirklich eine Alternative, grins
Alanyaam 28.03.2023 | 14:06
Gehen Sie wieder arbeiten, da Sie anscheinend der einzige sind, der sich als erwerbsgemindert einschätzt. Damit können Sie sich selber helfen, sonst bleiben nur die schon angesprochenen Alternativen.
geliam 31.07.2024 | 17:29
Hallo mir geht es genauso so , bin nach dem sozial Gericht weiter gegangen zum Landessozialgericht. Die wollen jetzt auch das ich zurück nehme, wenn nicht dann wird am 16. September von denen die Klage zurück gewiesen. Da ist es auch alle meine Ärztin sind hier auch anderer Meinung. Es wird nur das was der Gutachter geschrieben hat berücksichtigt. Der Gutachter wird im Internet ganz scharf verurteilt, der Arbeit für die Gerichte und co. Und ja ich könnte nur mit einem gegen Gutachten was erreichen, aber da fehlt mir das Geld. Ich bin auch 55 Jahre wir haben alle schon soviel gearbeitet aber du musst wohl den Kopf unterm Arm haben, Trotzdem wünsche ich Ihnen alles liebe. Ich weiß noch nicht was ich jetzt machen soll.
Tinaam 07.09.2024 | 09:41
Unmöglich Ihre Antwort...wenn man keine Ahnung hat,Klappe halten..und auch Sie werden hoffentlich in den Genuss kommen einmal krank zu werden...furchtbar solche Kreaturen🤮
Deutsche Rentenversicherung
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