Hallo Istanbul,
leider können wir Ihnen im Rahmen dieses Forums nicht behilflich sein.
Die Gutachter der Rentenversicherung und der Gutachter beim Sozialgericht sind der Auffassung, dass bei Ihnen keine Erwerbsminderung vorliegt. Insofern wird die Klage voraussichtlich abgelehnt werden.
Bitte besprechen Sie das weitere Vorgehen mit Ihrem Bevollmächtigten (scheinbar VdK).
Sofern Sie aktuell kein Geld zum Leben haben, wenden Sie sich bitte zunächst an das Jobcenter und beantragen Sie Bürgergeld.
Zu dem Hinweis des Users "Rente" ist anzumerken, dass Sie eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen frühestens nach Vollendung des 62. Lebensjahres in Anspruch nehmen können, sofern Sie die Wartezeit von 35 Jahren erfüllen und Schwerbehindert (Grad der Behinderung ab 50) sind.
Eine Altersrente für langjährig Versicherte kann erst nach Volendung des 63. Lebensjahres bezogen werden, sofern die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist.
Beide Renten enthalten Sie diesem Zeitpunkt Abschläge.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung