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Experten-Antwort

EM Rente wird zur Altersrente

von Heidi21.10.2019 | 12:58
52 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, ich beziehe dauerhaft Erwerbsminderungsrente bis zur Altersrente. nun frage ich mich, wie hoch diese ausfallen wird. Die Zahlen sind Fiktiv, Brutto oder Netto egal. Mir geht es auch gar nicht um die genaue Zahl, sondern ca angaben. Ich bekomme jetzt gerade 1000 € ausbezahlt. Bis zum Eintritt in die Altersrente sind es mit entsprechenden Rentenanpassungen 1500 €. Bekomme ich dann mit der Altersrente 1500,-, oder die 1000,- wo mir bei der Erstberechnung/Genehmigung der Rente gewährt wurden? Wie kann ich mir diesen Besitzschutz vorstellen? Vielen Dank

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 21.10.2019 | 14:01

Hallo Heidi,

wie Sie den vorherigen Antworten bereits entnehmen konnten, würde Ihre Altersrente in Höhe Ihrer dann gezahlten EM-Rente (1500 EUR) geleistet werden.

3 Antworten

Galgenhumoram 21.10.2019 | 13:39
wenn keine weiteren Zeiten hinzukommen, wird die Rente umgestellt, d.h. sie wird nicht wenioger, wenn sich durch die Anpassungen eine EM-Rente von 1500 EUR ergibt, so werden diese 1500 EUR grundsätzlich auch als Altersrente zum Tragen kommen (bei noch nicht berücksichtigten Anteilen aus einem Versorgungsausgleich nach einer Scheidung können sich jedoch Änderungen ergeben)
Silviaam 21.10.2019 | 13:56
Hallo Wenn "fiktiv gesehen" die aktuelle EMR-Höhe mit einem Auszahlbetrag von 1000 € versehen ist, steigert sie sich jährlich um den Prozentsatz, der für alle Rentenbezieher gilt. In welchen prozentualen Regionen man sich da jährlich bewegen wird, ist nicht kalkulierbar, da ggf auch mit Nullrunden zu rechnen ist. Wenn es in den Medien heißt: "Die Renten steigen ab 1.07.xxxx um XY Prozent", können Sie sich ihre Rente für das ab 1.7.xxxx folgende Jahr selber ausrechnen. Abzüglich prozentual der dabei geltenden KK- und Pflegebeiträge! Das würde so auch für nach der Umwandlung in eine Altersrente gelten. Eine Tätigkeit oder Pflegetätigkeit neben dem Bezug einer EMR könnte aktuell Einfluss auf die EMR und später Einfluss auf die Höhe der Altersrente nehmen. Gruß Silvia
Galgenhumoram 21.10.2019 | 13:39
wenn keine weiteren Zeiten hinzukommen, wird die Rente umgestellt, d.h. sie wird nicht wenioger, wenn sich durch die Anpassungen eine EM-Rente von 1500 EUR ergibt, so werden diese 1500 EUR grundsätzlich auch als Altersrente zum Tragen kommen (bei noch nicht berücksichtigten Anteilen aus einem Versorgungsausgleich nach einer Scheidung können sich jedoch Änderungen ergeben)
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