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EM-Rente Zurechnungszeit bis 60

von Miller10.06.2019 | 07:19
97 Ansichten
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Da meine EM-Rente bis zum 60. Lebensjahr hochgerechnet wurde könnte ich doch von 60 bis 63 (Rente mit 63) noch die Altersrente etwas mit einem Minijob aufbessern. Bis 60 bringt es nichts wegen der Hochrechnung. Aber die Zeit ab 60 ist es doch etwas anderes. Ist das korrekt?

7 Antworten

KSCam 10.06.2019 | 08:11
Ist ein grundsätzlich richtiger Gedanke, wird aber die Rente nicht entscheidend aufbessern. Ein Jahr 450 € im Monat verdient und den Eigenanteil geleistet bringt beim in der KV pflichtversicherten Ca 4€ Steigerung. Liegt der Verdienst drunter und/oder zahlen Sie keine Eigenanteile ist es noch weniger.
Modi1969am 10.06.2019 | 10:28
Hallo, der Zuwachs aus dem Minijob ist -isoliert betrachtet - nicht sehr groß (vgl. Post KSC). Ob sich die Rente bei Umwandlung überhaupt im Euro-Bereich steigert, sehen Sie, wenn Sie eine Probeberechnung zur Umwandlung ca. 3 Monate vor Altersrentenbeginn anfordern. Die Zahlung der Pflichtbeitragsanteile aus dem Minijob sind aber trotzdem wertvoll; immerhin steigern Sie die Rente etwas stärker, als bei Befreiung von der Versicherungspflicht und vor allem erhalten Sie sich die Option, auch über 65+ hinaus weitere Zuwächse Ihrer Altersrente zu generieren (Verzicht auf Vers.freiheit wegen Altersvollrentenbezugs). Zusätzlich sichert der pflichtige Minijob eine bessere Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrente. Daher -wenn beschäftigt, dann immer MIT Eigenanteil zur RV!
Boyam 10.06.2019 | 10:26
4 Euro pro Monat Brutto mehr bei dreimal 6.300 Euro jährlich? Halte ich für ein Gerücht..
Modi1969am 10.06.2019 | 10:37
1 Jahr aufgestockter Minijob (5400 Euro) bringt etwa 4,50 Euro brutto, nach Abzug KV/PV dann ca. 4 Euro netto, da hat KSC Recht. 6300 Euro ist die Hinzuverdienstgrenze bei vorzeitiger Rente. Dieser Verdienst wäre voll sozialabgaben- u. steuerpflichtig (also geringerer Netto als beim 450 Euro-Job), würde in RV aber auch minimal höheren Rentenzuwachs (ca. 5 Euro brutto, somit ca. 4,50 netto mehr pro Jahr Beschäftigung) bringen. 3 volle Jahre Minijob würden ergo ca. 12 Euro netto (bei KV-/Pv-Pflicht) mehr Rente auslösen, 3 volle Jahre zu 6300 Euro dann da. 13,50 Euro netto mehr Rente..
Boyam 10.06.2019 | 12:11
Dachte 10 x 450 Euro + 2 x 900 Euro = 6.300 Euro??
Modi1969am 10.06.2019 | 15:02
Hallo Boy, Minijob : Bruttolohn 450 Euro/mtl. Kalenderjahres-Hinzuverdienst Altersrente/volle EM : 6300 Euro. Alte Hinzuverdienstregelung bis 6/2017 : 10 x 450 Euro, 2x 900 Euro für Vollrente mgl.
-am 11.06.2019 | 08:51
Hallo @Miller, das Ganze ist leider nicht so einfach, da die Altersrente von Grund auf neu berechnet wird. Bei dieser neuen Berechnung haben die zwischenzeitlich gezahlten Beiträge aus dem Minijob auch Einfluss auf die Bewertung von beitragsfreien und beitragsgeminderten Zeiten (z. B. auf die Bewertung der vormaligen Zurechnungszeit aus der EM-Rente). Dadurch kann nicht pauschal vorausgesagt werden, ob und ggf. in welcher Höhe ein Minijob vom 60. bis 63. Lebensjahr (oder davor) zu einer Steigerung bei der Altersrente führen wird. Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich die Rente durch einen zwischenzeitlichen Minijob überhaupt nicht steigert - insbesondere bei einer relativ langen Zurechnungszeit in der EM-Rente! Die tatsächlichen Auswirkungen können also nur in einer individuellen Probeberechnung ermittelt werden.
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