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Experten-Antwort

EM Rente + Zuverdienst + vermögenswirksame Leistungen?

von Hubert G.27.09.2016 | 18:38
863 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, ich bekomme seid geraumer Zeit die volle EM Rente. Ich weiß, dass ich 450€ im Monat dazu verdienen könnte, wenn mir jetzt der Arbeitgeber noch vermögenswirksame Leistungen bezahlen würde, würden die mit zu den 450€ gerechnet werden? Also würde das dann von der EM Rente abgezogen werden? Vielen Dank für eine Antwort

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hubert G.,

für die Beurteilung, ob die Hinzuverdienstgrenze überschritten wird, ist die Höhe Ihres steuer- und sozialversicherungspflichtigen Bruttoarbeitsentgeltes entscheidend. Zum Arbeitsentgelt zählen alle laufenden und einmaligen Einnahmen aus dem Beschäftigungsverhältnis. Bei vermögenswirksamen Leistungen handelt es sich um laufende Einnahmen aus dem Beschäftigungsverhältnis. Die vermögenswirksamen Leistungen zählen demnach zum anzurechnenden Arbeitentgelt.

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1 Antworten

W*lfgangam 27.09.2016 | 19:17
Hallo Hubert G. ja und ja - sofern damit insgesamt die 450-EUR-Grenze in mehr als 2 Monaten im laufenden Jahr überschritten wird. Die EM-Rente fällt auf eine 3/4-Teilrente zurück. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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