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Experten-Antwort

EM-Renten-Antrag - Fragen zum Formular R0110

von Antragsteller09.11.2021 | 18:30
713 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich will den Antrag sorgfältig ausfüllen, frage mich aber, ob nur Angaben der unmittelbar letzten (wieviel?) Jahre angegeben werden sollen oder wirklich jede kurze Phase, die mehr als 20 Jahre her ist? Konkret: Frage zu Punkt 4.3 Arbeitslosigkeit vor dem 1.1.2012 --> es gab lediglich in den 1980ern Übergangsmonate zwischen Beruf und Studium, wo offiziell arbeitslos gemeldet: sollen solche Phasen (lange her und kurz) tatsächlich hier angegebe werden ? Frage zu Punkt 8 sonstige Leistungen 8.3 Krankengeld --> sollen Krankengeldbezüge aus den 1990ern auch angegeben werden, obwohl lange her ? 8.4 Übergangsgeld --> gab es im Zusammenhang mit 3 Rehas in den 1990ern, soviel Platz ist gar nicht auf dem Formular, soll alles angegeben werden, auch wenn sehr lange her ? Wer weiß, wie vollständig und detailliert die sehr alten Angaben sein müssen? Es wundert mich auch, dass viele Dinge gefragt werden, die bereits im Versicherungsverlauf stehen. (Eventuell folgen hier später dann noch Fragen zu den anderen Formularen R0210 und R015) Vielen Dank !

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1. Am Am 01.01.2021 ist das Gesetz zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (sogenanntes Grundrentengesetz) in Kraft getreten. Dieses Gesetz beinhaltet die Einführung eines Grundrentenzuschlages für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen.

2. Die anrechenbaren Grundrentenzeiten werden grundsätzlich aus den maschinell gespeicherten Daten im Versicherungskonto ermittelt. In einigen Fällen kann eine manuelle Prüfung der Zeiten erforderlich werden. Dies betrifft insbesondere bestimmte Zeiten des Bezugs von Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung vor dem 01.01.2012.

Pflichtbeitragszeiten und Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II und Arbeitslosenhilfe sind keine Grundrentenzeiten. Pflichtbeitragszeiten und Anrechnungszeiten mit anderen Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung sind jedoch als Grundrentenzeiten zu berücksichtigen (vgl. § 76g SGB VI).

Aus diesem Grunde werden die Antragsteller gebeten anzugeben, ob andere Leistungen nach dem Recht der Arbeitsförderung als Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Arbeitslosenhilfe (z. B. Übergangsgeld, Unterhaltsgeld, Eingliederungsgeld) bezogen wurden.

Wird diese Frage verneint, sind keine weiteren Ermittlungen zu den klärungsbedürftigen Grundrentenzeiten erforderlich.

Aufgrund der zuvor gemachten Ausführungen wurden in den Rentenantragsvordrucken die entsprechenden Fragen aufgenommen.

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10 Antworten

W°lfgangam 09.11.2021 | 19:33
Hallo Antragsteller, 4.3 bitte genau lesen: "andere Leistungen als Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Arbeitslosenhilfe bezogen (zum Beispiel Übergangsgeld (= Reha übers Arbeitsamt), Unterhaltsgeld (= bei Umschulungsmaßnahmen/beruflicher Weiterbildung/Sprachkursen), Eingliederungsgeld (= Vertriebener/Spätaussiedler)?" Zielt auf diese Grundrentenzeiten ab, die aus den Meldungen der AfA zum Rentenkonto vor 2012 so nicht abgeleitet/zugeordnet werden können. "Es wundert mich auch, dass viele Dinge gefragt werden, die bereits im Versicherungsverlauf stehen." Genau um die bereits erfassten Daten/Zeiten geht es grundsätzlich nicht, sondern nur um bisher die letztendlich in diesem Jahr noch neuen/nicht gemeldeten/lfd. Zeiten. Es sei denn, die Rente läuft schon 30 Jahre ... "5.1 Haben Sie Anrechnungszeiten zurückgelegt, die bisher NICHT berücksichtigt worden sind?" "8 Andere Leistungen Beziehen oder bezogen Sie zuletzt " -> beziehen = jetzt/heute -> zuletzt = bis gestern "(Eventuell folgen hier später dann noch Fragen zu den anderen Formularen R0210 und R015)" Also Neufeststellung von dauerhafter oder befristeter _teilweise_ in volle EM-Rente? Für eine 'Umwandlung' in Altersrente wären diese Vordrucke nicht erforderlich. Gruß w.
Antragstelleram 12.11.2021 | 21:32
...vielen Dank für die Antworten. Ja, das mit 4.3 habe ich jetzt ungefähr verstanden, danke. Bei Punkt 8 bin ich weiterhin etwas irritiert, weil im Formular fehlt das Wort "zuletzt". Aber ich hoffe, dass Punkt 8 so gemeint ist, als wenn dort "zuletzt bezogen" stünde und entsprechend die zeitlich weit entfernen Bezüge nicht gemeint sind, so wie W°lfgang schrieb. Genau, es geht um Antrag auf volle EM-Rente bei derzeit teilw. EM-Rente wegen massiver gesundheitlicher Verschlechterung. Falls noch Fragen auftauchen zu den Formularen R0210 und R0215 (könnte am Wochenende passieren), dann frage ich am Besten in einem neuen Thread.
Schadeam 13.11.2021 | 12:14
......schauen die Menschen an unseren Service Telefonen tatsächlich ins Versicherungskonto? Oder berufen Sie sich wage auf irgendwelche Datenschutzbestimmungen, schauen nicht ins individuelle Konto und verweisen auf die nächste Beratungsstelle? Ich habe da andere Erfahrungen, leider.....
Berateram 13.11.2021 | 12:45
Ihre Erfahrungen in allen Ehren. Ich sitze ab und an am Servicetelefon im Homeoffice und berichte daher aus der Praxis und nicht wie viele Theoretiker hier im Forum vom Hörensagen und Ihren Erfahrungen vor Pandemiebeginn und damit aus der Vergangenheit. Seitdem hat sich sehr viel verändert. So ist in der Regel (Konten sind manchmal gesperrt und aus diversen anderen Gründen nicht einsehbar) auch ein Blick in das Versicherungskonto möglich. Es wird aktuell auch nicht an Auskunfts- und Beratungsstellen verwiesen, sondern eher ein Termin für eine Telefonberatung angeboten. Leider gibt es immer noch viele die auf eine Präsenzberatung bestehen, obwohl ein Großteil (von individuellen Fragen bis zur Antragsaufnahme) auch gut telefonisch erledigt werden kann. Es dauert, bis sich diese Erkenntnis durchgesetzt hat.
Antragstelleram 13.11.2021 | 18:03
Vielen Dank für den Hinweis auf die Telefon-Hotline und den Umstand, dass sich die Qualität dort weiterentwickelt hat. Meine Erfahrungen mit der Hotline vor einigen Jahren war nicht gut, aber wenn es sich dort positiv entwickelt hat, probiere ich es gerne mal neu aus. Wobei Ihrem Hinweis folgend die Frage entsteht, ob dann dieses Forum noch Sinn macht?
Siehe hieram 13.11.2021 | 18:42
Zitat von Antragsteller anzeigenausblenden
Hallo Antragsteller, im Formular R0210 wird gefragt, wie sich Ihre gesundheitlichen Einschränkungen auswirken. Und auch einige Fragen zu dem, was 'bisher geschah'. Auch hier ist in Ihrem Fall dann immer der Zeitraum nach der letzten Antragstellung gemeint, weil es ja um einen Weiterbewilligungsantrag geht. Erweiternd können Sie im Formular R0215 dies noch etwas ausführlicher beschreiben, in eigenen Worten also das, was ein Arzt in seinem 'Befundbericht' meist nur in Diagnoseschlüssel verpackt. Konzentrieren Sie sich dabei im Wesentlichen auf das, was Sie einschränkt, erwerbstätig zu sein. Wenn Sie also z.B. bisher eine Maschine bedienen mussten und Ihre Konzentrationsstörungen dazu führen, dass sie nicht zuverlässig den richtigen roten oder grünen Knopf betätigen, dann sollten Sie das schreiben. (dies nur als Beispiel). Das ist dann für den entscheidenden sozialmedizinischen Gutachter noch mal eine Information mehr, die er berücksichtigen kann/wird. Sie können aber natürlich auf versuchen, über das Servicetelefon einen telefonischen Beratungstermin zu bekommen, damit Ihnen dann nächste Woche eine ähnliche Antwort gegeben werden wird :-) Ein schönes Wochenende und alles Gute!
Panik?am 14.11.2021 | 02:04
Zitat von Siehe hier anzeigenausblenden
Vielen Dank für den Hinweis auf die Telefon-Hotline und den Umstand, dass sich die Qualität dort weiterentwickelt hat. Meine Erfahrungen mit der Hotline vor einigen Jahren war nicht gut, aber wenn es sich dort positiv entwickelt hat, probiere ich es gerne mal neu aus. Wobei Ihrem Hinweis folgend die Frage entsteht, ob dann dieses Forum noch Sinn macht?
Hallo Antragsteller, im Formular R0210 wird gefragt, wie sich Ihre gesundheitlichen Einschränkungen auswirken. Und auch einige Fragen zu dem, was 'bisher geschah'. Auch hier ist in Ihrem Fall dann immer der Zeitraum nach der letzten Antragstellung gemeint, weil es ja um einen Weiterbewilligungsantrag geht. Erweiternd können Sie im Formular R0215 dies noch etwas ausführlicher beschreiben, in eigenen Worten also das, was ein Arzt in seinem 'Befundbericht' meist nur in Diagnoseschlüssel verpackt. Konzentrieren Sie sich dabei im Wesentlichen auf das, was Sie einschränkt, erwerbstätig zu sein. Wenn Sie also z.B. bisher eine Maschine bedienen mussten und Ihre Konzentrationsstörungen dazu führen, dass sie nicht zuverlässig den richtigen roten oder grünen Knopf betätigen, dann sollten Sie das schreiben. (dies nur als Beispiel). Das ist dann für den entscheidenden sozialmedizinischen Gutachter noch mal eine Information mehr, die er berücksichtigen kann/wird. Sie können aber natürlich auf versuchen, über das Servicetelefon einen telefonischen Beratungstermin zu bekommen, damit Ihnen dann nächste Woche eine ähnliche Antwort gegeben werden wird :-) Ein schönes Wochenende und alles Gute!
Da spricht die nackte Angst aus @siehe hier. Seine Ratschläge hier im Forum könnten ja überflüssig werden. Irgendwie ein bisschen krank.
Antragstelleram 14.11.2021 | 11:55
@´Panik?´: Entschuldigung, das sehe ich anders --> überflüssig sind hier im Forum persönliche Rangeleien und Herabwürdigungen oder Unterstellungen ("krank"). Es steht jedem Mitmenschen frei, die Qualität der DRV-Hotline für sich zu bewerten. ******* Zum Forum: inzwischen kam mir der Gedanke, welchen Sinn das Forum auch hat, selbst wenn die DRV--Tel-Hotline inzwischen super laufen sollte (letzteres wäre wünschenswert und erfreulich und ich kann es erst ab Montag selber ausprobieren). Aber im Forum lassen sich auch andere Anfragen und Antworten nachlesen, das war für mich in den letzten Wochen durchaus nützlich. Es ist zwar anstrengend im Kopf zu filtern, was für das eigene Rententhema relevant sich oder nicht, aber es lassen sich Aspekte finden, die dann hilfreich sind für die eigene Situation. Beispiel: Recherche nach Rentenauskunft brachte im 10. gelesenen Beitrag zum Suchwort ´Rentenauskunft´ den Hinweis, dass bei laufenden Renten eine ausführliche Rentenauskunft individuell berechnet werden muss und länger dauern kann als die 7 Tage, die in einer ersten automatischen Mailantwort der DRV angekündigt waren. - Anderes Beispiel: beim Lesen anderer Beiträge entdeckte ich die Informationen zu sinnvollen Antragsfristen innerhalb der ersten sechs Monate nach Eintreten des Leistungsfalls. Der Hinweis (und darauf folgende Internetrecherche) brachte mir die Erkenntnis, dass es vorteilhaft ist, meinen Antrag jetzt noch im November einzureichen. Also inzwischen denke ich, selbst bei gut laufender Tel-Hotline ist das Forum wichtig als Erkenntnisquelle durch das Lesen anderer Anfragen und Antworten. Vorteilhaft natürlich, wenn in der Kommunikation fair und freundlich miteinander umgegangen wird. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen alles Gute !
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