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EM Rentenanspruch

von Hotte5104.03.2007 | 12:26
1843 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo u. guten Tag,ich bin 55 und war von 03/2000 bis 11/2006 selbstständig.Keine Pflichtbeiträge gezahlt.Von 03/2006 bis 10/2006 krank, 100 % Schwerbeschädigt bis 09/2011.Habe die selbstständigkeit aus gesundheitlichen Gründen aufgegeben. Seit 01/2007 halbtags versicherungpflichtig beschäftigt. Kann ich in der Zukunft einen Antrag auf EM Rente stellen wenn ich für 36 Monate pflichtversichert bin?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

4
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Das Problem der Notwendigkeit der Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente haben Sie erkannt.

Geht es Ihnen um die originäre Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen ("3 in 5") so wären diese momentan (wenn also in 03/2007 EM eintreten würde) nicht erfüllt.

Sie können aber hinsichtlich der Realisierung eines Anspruchs auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen auch über einen Tatbestand der sogen. vorzeitigen Wartezeiterfüllung (§ 53 Abs.1 Sozialgesetzbuch VI) erfüllen.

Sofern Sie jetzt Versicherungspflichtig beschäftigt sind und einen Arbeitsunfall erleiden der ursächlich für das Entstehen von teilweiser EM ist, wären dann die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen ebenso erfüllt - wenn Sie auch im Zeitpunkt des Arbeitsunfalls versicherungspflichtig in der gRV sind.

Weil Sie das Vorliegen eines GdBs von 100 % erwähnen. Sie sind 1952 geboren und könnten - sofern die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist - je nach Geburtsmonat mit 60 Jahren und einem Monat bzw. später die Altersrente für Schwerbehinderte Menschen (mit 10,8 % Abschlag) beanspruchen; wenn Sie auch im Zeitpunkt des Rentenbeginns zu mind. 50 % GdB als schwerbehindert anerkannt sind.

Ob bei Ihnen Erwerbsminderung vorliegt wird der sozialmedizinische Dienst des für Sie zuständigen RV Trägers prüfen.

MfG

Moderation · 2Ihre Vorsorge

User "Hotte" spricht davon seit Jahresanfang versicherungspflichtig beschäftigt zu sein - wenn auch aufgrund einer Halbtatgstätigkeit.

So gesehen ist es also denkbar, dass im Falle des Eintritts eines Arbeitsunfalls bei Ausübung dieser Tätigkeit, das Vorliegen der vorzeitigen Wartezeiterfüllung nach § 53 I Sozialgesetzbuch VI geprüft wird.

Wissen Sie was wirklich Schade ist: Dass man es gerade in diesem Forum (immer noch) mit Anfragen zu tun hat, die so von keinem Versicherten der Welt gestellt werden. Bedenkt man die finanziellen Aufwendungen und Bindung von Personal für diesen Art von Service, so ist dies zum Teil wirklich "schade" mit welchen Anliegen man hierbei betraut ist.

In diesem Sinne....

MfG

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Siehe Expertenbeitrag am Ende dieses Threads

Moderation · 4Ihre Vorsorge

Auszug aus der Antwort von KSC:

"(Es könnte auch sein, dass der Arzt der Meinung ist, dass Sie bereits 2006 erwerbsgemindert waren, dann würden Ihnen die ganzen Beiträge nichts nützen.)"

Solange der Zeitpunkt Ihrer Erwerbsminderung nicht festgestellt ist, kann Ihnen Ihre Frage niemand beantworten.

Allgemein lässt sich sagen, freiwillige Beiträge können für 2006 noch bis Ende März 2007 gezahlt werden, danach gilt "rien ne va plus".

Aber beachten Sie: Gezahlt ist gezahlt, zurückzahlen, falls es nicht so klappt, wie Sie es sich vorstellen, geht leider nicht!

Wenden Sie sich doch direkt(persönlich) an eine Beratungsstelle, bevor die Frist Ende März abgelaufen ist!

3 Antworten

KSCam 04.03.2007 | 16:06
die 36 Pflichtbeiträge sind frühestens im Dezember 2009 erfüllt. Wenn Sie dann immer noch arbeiten, steht einem Antrag natürlich nichts im Wege. Wie der Arzt dann aber entscheidet und ob tatsächlich nach November 2009 der Leistungsfall der Erwerbsminderung eintritt - diese Frage kann Ihnen heute kein Mensch beantworten. (Es könnte auch sein, dass der Arzt der Meinung ist, dass Sie bereits 2006 erwerbsgemindert waren, dann würden Ihnen die ganzen Beiträge nichts nützen.) Hier wäre ein Hellseher gefragt.
Schadeam 05.03.2007 | 08:46
lieber Experte, was soll das, einem 55 jährigen, der die letzten 6 Jahre selbständig war, etwas von "vorzeitiger Wartezeiterfüllung" zu schreiben? Das geht doch offensichtlich an der Realität des Lebens vorbei!
Hotte51am 21.03.2007 | 14:31
Kann ich für 2006 rückwirkend Beiträge zahlen die mir für die EMR angerechnet werden.War 2006 zwar krank aber selbsständig und habe seit 03/00 keine Beiträge gezahlt (Fehlinfo eines Beraters)
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