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Experten-Antwort

EM Rentenanspruch erhöhen durch freiwillige Beiträge

von DansHampf28.08.2018 | 01:44
104 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin aufgrund meiner körperlichen Gebrechen stärker bedroht von einer Erwerbsunfähigkeit als der Durchschnittsdeutsche. Ich wüsste gerne ob es eine Möglichkeit gibt die möglichen EM Rentenansprüche vorsorglich zu erhöhen? Kann man z.B. freiwillige Rentenbeiträge für die Vergangenheit nachzahlen um dann eine bessere Grundlage für die Zurechnungszeit zu haben? Ich bin 32 Jahre alt und verdiene ca. 38.000€ im Jahr. Mir steht damit ungefähr 1,1 Entgeltpunkte zu pro Jahr. In der Vergangenheit lag der Wert teilweise niedriger.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Es besteht die Möglichkeit für Schulzeiten zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr, sowie für Schulzeiten ab dem 17. Lebensjahr, die über 8 Jahre hinaus gehen, freiwillige Beiträge zu zahlen. Ein entsprechender Antrag kann jedoch nur bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres gestellt werden. Allerdings müssten Sie für die Zeit vor dem 17. Lebensjahr mindestens Beiträge in Höhe Ihres jetzigen Verdienstes zahlen, um den Wert Ihrer Zurechnungszeit nicht zu schmälern. Ab dem 50. Lebensjahr besteht außerdem die Möglichkeit, Rentenminderungen, die durch die vorzeitige Inanspruchnahme einer Altersrente entstehen, durch Zahlung von Beiträgen auszugleichen. Weitere Sonderzahlungsmöglichkeiten bestehen momentan nicht.

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4 Antworten

SuperBowleam 28.08.2018 | 13:19
Wie wäre es mit nicht krank werden?
DansHampfam 28.08.2018 | 13:22
Da ich bis zum 28. Lebensjahr studiert habe, könnte ich für 3 Jahre den Höchstbeitrag nachträglich zahlen und somit wäre die Grundlage für eine Zurechnungszeit höher?
Fastrentneram 28.08.2018 | 13:27
Es besteht die Möglichkeit für Schulzeiten zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr, sowie für Schulzeiten ab dem 17. Lebensjahr, die über 8 Jahre hinaus gehen, freiwillige Beiträge zu zahlen. Ein entsprechender Antrag kann jedoch nur bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres gestellt werden. Allerdings müssten Sie für die Zeit vor dem 17. Lebensjahr mindestens Beiträge in Höhe Ihres jetzigen Verdienstes zahlen, um den Wert Ihrer Zurechnungszeit nicht zu schmälern. Ab dem 50. Lebensjahr besteht außerdem die Möglichkeit, Rentenminderungen, die durch die vorzeitige Inanspruchnahme einer Altersrente entstehen, durch Zahlung von Beiträgen auszugleichen. Weitere Sonderzahlungsmöglichkeiten bestehen momentan nicht.
Da ich bis zum 28. Lebensjahr studiert habe, könnte ich für 3 Jahre den Höchstbeitrag nachträglich zahlen und somit wäre die Grundlage für eine Zurechnungszeit höher?
Bevor Sie etwas nachzahlen, sollten Sie sich eine entsprechende Proberentenberechung unter Berücksichtigung der geplanten freiwilligen Beiträge anfordern. Nur dann haben Sie die Auswirkungen auf die Rentenhöhe verbindlich und schriftlich vor Augen.
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