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EM Rentenantrag

von Johannes03.03.2009 | 10:24
1003 Ansichten
2 Antworten

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Guten tag Ich 51 Jahre werde mitte juli ausgesteuert.Habe auch schon eine Reha hinter mir. Wenn ich nun einem EM Rentenanantrag stelle wie soll ich vorgehen.1.zur afa und arbeitslos melden,und abwarten was passiert ? 2.jetzt schon einen EM antrag stellen ? oder was gibt es noch für szenarien und was wäre die beste vorgehensweise für mich ? ( bin auch weiter au )Freue mich auf verständliche antworten. Johannes PS.Die reha war für mich nicht hilfreich.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ratsam wäre, mindestens 3 Monate vor der Aussteuerung einen Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu stellen. Zugleich könnte bei der AfA eine Arbeitslosmeldung erfolgen. Damit wäre eine Nahtlosigkeit der Leistungsgewährung garantiert. Inwiefern es für Sie eine günstigere Lösung gibt, kann von hier nicht beurteilt werden.

1 Antworten

Corlettoam 03.03.2009 | 17:13
Wenn Sie bereits eine med. Reha absolviert haben , mit welchen sozial-medizinischem Ergebnis ? Bei einer dort festgestellten Erwerbsmindrung wird der Rehaantrag doch automatisch von der RV in einen EM-Rentenantrag umgedeutet und Sie haben insofern keine Wahlmöglichkeiten mehr. Wenn die Reha keine Erwerbsminderung ergeben hat, wird der EM-Antrag wohl abgelehnt werden. Sie sollten sich auf jeden Fall 3 Monate VOR dem Aussteuerungstermin der Krankenkasse bei ihrer Agentur für Arbeit bereits melden, um dem event. Vorwurf einer Fristversäumis aus dem Wege zu gehen. ALG I bekommen Sie dann im Rahmen der sog. Nahtlosigkeitsregelung dann solange gezahlt , bis über den EM-Antrag entschieden wurde - längstens natürlich für 12 Monate ! Werden Sie ausgesteuert und haben dann keinen EM-Antrag gestellt, werden Sie ALG I nur erhalten wenn Sie nicht weiter krank gesschrieben sind und sich arbeitsfähig bei der Agentur melden.
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