Ratsam wäre, mindestens 3 Monate vor der Aussteuerung einen Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu stellen. Zugleich könnte bei der AfA eine Arbeitslosmeldung erfolgen. Damit wäre eine Nahtlosigkeit der Leistungsgewährung garantiert. Inwiefern es für Sie eine günstigere Lösung gibt, kann von hier nicht beurteilt werden.