Hallo Rudolf II,
so lange Sie krank geschrieben sind, haben Sie den Anspruch auf Krankengeld und ggf. nach dessen Wegfall auch noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Allerdings ist es häufig der Fall, dass die Krankenkassen dazu auffordern, einen Antrag auf medizinische Rehabilitation bzw. auf eine Rente wegen Erwerbsminderung zu stellen. Dann müssen Sie dieser Aufforderung folgen. Ansonsten sind die Krankenkassen berechtigt, die Leistung einzustellen.
Ob es in Ihrem Fall empfehlenswert ist, zum jetzigen Zeitpunkt einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung zu stellen, kann leider hier nicht beurteilt werden.
Wie sich der Arbeitgeber verhält bzw. verhalten wird, kann von hier aus ebenfalls nicht geklärt werden.
Bitte lassen Sie sich ggf. durch Ihren Rentenversicherungsträger zu Fragen einer medizi. Rehabilitation bzw. einer Erwerbsminderungsrente beraten.