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Experten-Antwort

EM-Rentenantrag sowie Reha-Antrag

von Gaby08.12.2020 | 16:14
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, meine Krankenkasse schickte mir Ende September die Aufforderung einen Reha-Antrag, wahlweise die EM-Rente zu beantragen. Da ich bereits davor entschlossen war, einen Antrag auf EM-Rente zu stellen und dieser schon fertig ausgefüllt bei meiner Anwältin lag, haben wir den Antrag am 5.10.2020 bei der DRV-Bund eingereicht. Nachdem eine Mitarbeiterin der Krankenkasse 2 Wochen vor Ablauf der 10-Wochen-Frist bei mir anrief, wann ich denn den Reha-Antrag nun einreichen würde, war ich sehr verunsichert und habe dann den Reha-Antrag ausgefüllt und an die Krankenkasse geschickt. Ich hatte einfach Angst, dass sie wieder die Krankengeldzahlung einstellen, wie sie es im Mai taten. Damals musste ich ein erneutes Attest meiner Ärztin für den MdK einreichen (diese Vorgehensweise hat offenbar Methode, wie ich inzwischen von einigen anderen Betroffenen erfahren habe). Die Krankenkasse hat den Reha-Antrag dann an die DRV weitergeleitet. Meine Ärztin hat jedoch im Attest angegeben, dass ich zur Zeit nicht rehafähig bin. Die DRV hat offenbar beide Vorgänge - Rentenantrag und Reha-Antrag nicht zusammengeführt, sondern mir heute aufgrund des Reha-Antrags vom 10.11.2020 eine stationäre Reha bewilligt. Von dem EM-Rentenantrag vom 5.10.2020 habe ich noch nichts gehört. Da ich zur Zeit nicht rehafähig bin, werde ich Widerspruch einlegen, auch gegen die angeordnete Reha-Einrichtung. Mein Problem ist nun, dass ich nicht weiß, ob mein Rentenantrag weiter bearbeitet wird und telefonisch erreicht man dort ja leider niemanden. Im Nachhinein war es nicht richtig, den Reha-Antrag nachzuschieben, obwohl ich schon EM-Rente beantragt hatte. Das kam nur durch den Druck der Krankenkasse. Ich weiß, dass Reha vor Rente geht, jedoch wurde die Reha nicht aufgrund des Rentenantrags vom 5.10.2020 sondern aufgrund des Reha-Antrags vom 10.11.2020 bewilligt. Ich kann gerade keinen klaren Gedanken fassen und wäre für Tipps, wie ich weiter vorgehen kann, sehr dankbar.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Informieren Sie sowohl die Sachbearbeitung der Reha-Abteilung als auch die Sachbearbeitung der Rentenabteilung darüber, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen eine Reha nicht antreten können. Aufgrund der schlechten telefonischen Erreichbarkeit der DRV Bund, wäre eine Mail der schnellste Weg.

Ansonsten können Sie im Moment nur abwarten. Die Krankenkasse wird Ihr Krankengeld weiterzahlen, denn Sie haben der Aufforderung einen Antrag zu stellen, Folge geleistet.

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8 Antworten

KKam 08.12.2020 | 17:42
Sie dürfen ohne Rücksprache mit der Krankenkasse nicht einfach Widerspruch einlegen, da die KK Ihr Dispositionsrecht eingeschränkt hat. Klären Sie mit der KK, dass Sie nicht rehafähig sind, wenn Sie Ärger vermeiden wollen und teilen Sie es dann der Rentenversicherung mit.
ATam 08.12.2020 | 18:24
Sie hatten ja gar keine andere Wahl, und das Stellen beider Anträge ist nicht so außergewöhnlich. Da in aller Regel sowieso, auch bei Rentenantrag, eine Reha angesetzt wird, ist der Ablauf bis hierher ganz normal. Wenn Sie nicht rehafähig sind, wird das gutachterlich bestätigt werden müssen. Ein Attest des eigenen Arztes reicht da nicht, es gibt halt auch Gefälligkeitsatteste. Also ganz einfach Krankenkasse und Rententräger mitteilen, dass Sie nicht rehafähig sind, sinnvollerweise würde ich es detaillerter erklären anhand der vorliegenden schweren Erkrankung. Die werden sich melden mit einem Gutachtertermin.
Sinaam 08.12.2020 | 19:32
Sie hatte schon eine andere Wahl, wenn das Ansinnen der KK lautete Reha oder Rentenantrag. Bei besagtem Telefonat (mündlich ist immer so eine Sache) zu sagen, dass man der Aufforderung nachgekommen sei und besagter Antrag bereits gestellt ist. Aber kein Vorwurf, im Eifer des Gefechts passieren solche Dinge, man ist ja im Prinzip nicht bewandert in solchen Sachen. Und wir alle wissen, eine fehlende Unterschrift, eine versäumte Frist, ein falscher Antrag... und dann steht man da.
Schadeam 08.12.2020 | 19:43
Liebe Gaby, überlegen Sie sich mal woher die DRV eigentlich wissen soll, was Ihr Ziel ist. Sie stellen a) einen Antrag auf Rente, wohl weil Sie glauben nicht mehr arbeiten zu können und b) einen Antrag auf Reha, die Ihre Erwerbsfähigkeit erhalten soll. Und dann schieben Sie nach nicht rehafähig zu sein? Was erwarten Sie nun von der DRV? Vielleicht hätte man sich da schon früher schlau machen können, meinen Sie nicht?
Gabyam 08.12.2020 | 20:54
Zitat von Schade anzeigenausblenden
Ich habe von Anfang an eine Rente angestrebt, weil ich aus Sicht meiner Ärztin nicht mehr erwerbsfähig bin. Daher habe ich auch zuerst die EM-Rente beantragt. Dann hat aber die Krankenkasse wegen des Reha-Antrags nachgefragt, obwohl ich mitgeteilt hatte, dass ich den Rentenantrag bereits gestellt habe. So habe ich den Reha-Antrag bei der Krankenkasse notgedrungen nachgereicht, damit die nicht wieder auf die Idee kommt, die Zahlung des Krankengeldes einzustellen. Offenbar sind die beiden Anträge jedoch bei der DRV nicht zusammengelaufen, bzw die Rentenabteilung weiß nichts von der Rehaabteilung und umgekehrt. Ich würde den Sachverhalt ja gerne mit der DRV klären, aber per Telefon kommt man nicht durch. Was kann ich noch tun?
Siehe hieram 08.12.2020 | 21:22
Da Sie in Ihrem Fall schon einen Anwalt 'mit ins Boot geholt' haben, sollten Sie nun mit diesem gemeinsam weiter zusammen schippern, anstatt alleine immer wieder vom Kurs abzuweichen. Die vielen Forumsmeinungen bringen das Ruder auch nicht gerade in eine Richtung... Wenn Sie es alleine durchsegeln wollen, dann bleibt Ihnen nicht viel übrig, als sich weiter durch die Warteschleifen der zwei unterschiedlich zuständigen Abteilungen 'Rehe-Antrag' und Renten-Antrag' zu manövrieren und diese sich dann entern lassen. Von alleine unterhalten die beiden sich nicht, wie Sie es vermuten. Stellen Sie sich vor, das passiert bei jedem Antrag... 'Duuu, Frau Sauerbier hat grad Reha beantragt, hast du von der schon was für Rente...' Da kommt dann ja keiner mehr zum Bewilligen. Und Ihrem Fall noch nicht einmal schlimm, denn es gilt immer noch 'Reha vor Rente'. Und die Reha wurde ja umgehend bewilligt. Denn anscheinend sprechen auch die eingereichten Befundunterlagen doch dafür, dass eine gefährdete Erwerbsminderung vermindert/verzögert/verhindert werden kann, sonst wäre auch die Reha mit entsprechend anders lautender Begründung abgelehnt worden. Falls Sie telefonisch niemanden erreichen, können Sie den entsprechenden Abteilungen auch eine E-Mail schreiben. Die notwendigen E-Mail-Adressen finden Sie für Renten-Antrag: auf der Eingangsbestätigung für Reha-Antrag: auf dem Bewilligungsbescheid Aber besser wäre es, dies gemeinsam mit Ihrem Anwalt zu machen, falls Sie tatsächlich auch gleich noch wegen der bewilligten Klinik Widerspruch einlegen wollen... Viel Erfolg und Gute Besserung!
W°lfgangam 08.12.2020 | 21:28
Hallo Gaby, damit sind Sie den rechtlich zulässigen Vorgaben Ihrer KK 'mach mal eine Reha/oder EM-Rente' fristgerecht gefolgt. Ihre KK muss nun abwarten, was bei dem EM-Antrag bei rauskommt und bis dahin das KG weiterzahlen - dann Ende KG = Bewilligung der Rente, oder Weiterzahlung bis 'Aussteuerung' = folgt noch ALG. Gruß w. PS: der parallele Reha-Antrag ist nur 'Rauschen im Walde' neben dem EM-Antrag ...da schaut der soz.-med. der DRV nochmal vorher/sowieso drauf, ob "Reha-vor-Rente/bei EM-Rentenantrag" Sinn macht. In 3-6 Monaten sollte dazu eine endgültige Entscheidung vorliegen ...bis dahin warten Sie einfach ab und wehren etwaige Nachfragen der KK schlicht mit dem Hinweis ab: 'Entscheidung sowohl als auch, liegt mir noch nicht vor - fragt doch dazu selber bei der DRV nach/lasst mich bis dahin in Ruhe /meinen Mitwirkungspflichten bin ich nachgekommen'. ...Ihre Anwältin wird wissen, wie das zu laufen hat - *hmm, warum fragen Sie DIE (SV-Recht, speziell RV-Recht gebildet?) nicht direkt, statt hier (zudem kostenfrei) 'hintenrum' nachzubaggern? ;-) Gruß w.
Gabyam 09.12.2020 | 15:36
Vielen Dank für die vielen Tipps und Anregungen. Ich kam heute Morgen wundersamerweise direkt bei der Rentenabteilung der DRV durch und hatte eine sehr nette Sachbearbeiterin dran. Sie riet mir nun, KK, Reha- und Rentenabteilung anzuschreiben und mich auf den ärztlichen Befundbericht zum Reha-Antrag zu beziehen, in dem ja von meiner Ärztin angegeben wurde, dass ich nicht rehafähig bin. Es würde ja keinen Sinn machen, eine Reha anzutreten, die dann abgebrochen werden muss. Das würde ja nur unnötige Kosten verursachen. Meine Anwältin habe ich nun inzwischen auch erreicht und sie rät mir das gleiche. Meiner Aufforderung der KK, entweder eine EM-Rente oder eine Reha zu beantragen, bin ich ja nachgekommen, auch, wenn ich den Reha-Antrag zurückziehen darf, denn dann habe ich ja immer noch den Antrag für die EM-Rente laufen. Ich hoffe, die KK lässt mit sich reden. Zunächst noch einmal Danke, auch für die Genesungswünsche. Bleiben Sie auch alle gesund!
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