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Experten-Antwort

EM-Rentenantrag statt Rehaantrag?

von Aripi13.01.2017 | 18:05
964 Ansichten
2 Antworten

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Das Arbeitsamt hat mich aufgefordert, innerhalb von 4 Wochen einen REHA-Antrag zu stellen, da ich voraussichtlich die nächsten 6 Monate unter 15 Stunden pro Woche arbeiten kann. Bielang beziehe ich Krankengeld, ab Februar dann Nahtlosigkeitsgeld. Kann ich statt eines REHA-Antrags auch direkt einen Rentenantrag stellen? Oder verliere ich dann den Anspruch auf ALGI, weil die ja einen REHA-Antrag und keinen Rentenantrag verlangen? Es ist nämlich so, dass meine behandelnden Ärzte der Meinung sind, dass eine REHA nicht aussichtsreich ist und ich zudem gesundheitlich längerfristig nicht REHAfähig bin.

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Aripi,

den Ausführungen von „W*lfgang“ kann ich mich anschließen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W*lfgangam 13.01.2017 | 18:37
Hallo Aripi, der Reha-Antrag verschafft Ihnen zunächst lediglich einen Zeitgewinn mit der Folge, dass Sie wahrscheinlich in den nächsten Monaten noch ein höheres Einkommen haben (ALG / Übergangsgeld während Reha), als es bei einer EM-Rente schon möglich wäre. Zudem wird in der Reha quasi 'vorgeprüft', ob Sie überhaupt so erwerbsgemindert sind, dass Sie damit schon einen Rentenanspruch haben. Die 'Meinung' Ihres Arztes /der kann nicht mehr, ist für eine EM-Rente eher unbedeutend, höchstens für die Beurteilung der Reha-Fähigkeit von Bedeutung. *) Da auch noch andere Umstände /z. B. Betriebsrentenansprüche und generell die Höhe der EM-Rente als solche /stehe ich kurz vor einer ungekürzten Altersrente zu berücksichtigen sind, kann Ihnen ohne Detailinformationen keine abschließende 'Empfehlung' gegeben werden. *) bei entsprechendem Attest für 'nicht Reha-fähig' fragen Sie dann die AfA, ob die Ihnen trotzdem ohne Murren ALG zahlen, oder Sie als nicht vermittelbar sofort aus dem Leistungsanspruch gekickt werden. Erster Rat hier daher grundsätzlich: Reha beantragen und abwarten ...allein dieser Antrag könnte später schon in einen EM-Antrag münden - abwarten, und ggf. vorher noch mal Rat vor Ort holen (Beratungsstelle DRV oder Rathaus/Versicherungsamt). Und ja, mit dem Reha-Antrag verlieren Sie nicht Ihren ALG-Anspruch. Gruß w.
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