Hallo Claudia,
sofern die Rentenversicherung feststellt, dass Ihr verstorbener Vater einen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung hatte, wird diese Rente an Ihre Mutter als Sonderrechtsnachfolgerin ausgezahlt.
Unabhängig davon sollte Ihre Mutter die Witwenrente beantragen. Sofern minderjährige Waisen oder Waisen in Ausbildung bis zum 27. Lebensjahr vorhanden sind, sollte auch ein Antrag auf Waisenrente gestellt werden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung