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Experten-Antwort

EM-Rentennachzahlung, Verrechnung, keine Aufschlüsselung

von Grüblerin18.02.2014 | 23:03
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11 Antworten

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Hallo liebe Leute! Ich habe nur eine kurze Frage, und zwar: Ich bekomme rückwirkend ab September 2013 volle EM-Rente (befristet) aus med. Gründen und das JC hat sich von der Nachzahlung als Erstattung ca. 77% geholt. Erscheint mir etwas merkwürdig. Einem Berechnungsbogen bekam ich nicht, nur ein Schreiben von der DRV, dass soundsoviel an das JC ging und ich den Rest überwiesen bekomme. Ich möchte aber wissen, wie die auf diesen Betrag kommen. Hat man eine Rechtsanspruch darauf, die Berechnung genauso aufgeschüsselt zu bekommen wie z.B. bei der Alg2-Bewilligung? Danke schonmal!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Grüblerin,

bitte wenden Sie sich an den Rentenversicherungsträger, damit Sie eine Auflistung des genauen Erstattungsanspruchs des Jobcenters und die damit verbundene monatsgenaue Abrechnung der Rentennachzahlung bekommen.

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10 Antworten

Grüblerinam 19.02.2014 | 00:06
Verehrte/r KSC, zunächst einmal herzlichen Dank für Ihre außerordentlich liebenswürdige Antwort. Da ich nicht nur die Grundrechenarten beherrsche, sondern auch höhere Mathematik und sowohl während meines naturwissenschaftlichen Studiums als auch danach bis heute immer wieder die Mathematik bemühe, bin ich durchaus in der Lage, gewisse Dinge selber zu berechnen, inkl. Alg2-Bescheid etc... Wenn jedoch die errechneten Zahlen absolut nicht mit dem eigentlich erwarteten Ergebnis übereinstimmen (das hätten Sie meiner Frage eigentlich entnehmen können), dann gibt das durchaus Anlass zur Nachfrage. Sie kennen den Text meines Beitrags. Und die Bedeutung dieses --> ?
KSCam 18.02.2014 | 23:45
Sie kennen den Nachzahlungszeitraum und den Betrag der Rentennachzahlung, die zunächst einbehalten wurde. Und was Sie im Nachzahlungszeitraum monatlich vom JC erhalten haben, sollten Sie auch wissen. Wenn man die Grundrechenarten beherscht und Ordnung in seinen Finanzen hat, sollte es ansatzweise möglich sein die Zahlen nachzuvollziehen. Ansonsten schreiben Sie 2 Briefe, einen ans JC und einen an die DRV und fordern eine Abrechnung an.
Grüblerinam 19.02.2014 | 00:06
dieses --> ?
Grüblerinam 19.02.2014 | 00:07
Symbols sollten Sie auch kennen. Wenn man die deutsche Sprache beherrscht und in der Lage ist, richtig zunlesen und so heruadzufinden, worum es einem Fragenden tatsächlich geht (hier: Frage anch Rechtsanspruch, nicht nach rechtmäßigkeit einer Berechnung),sollte es ansatzweise möglich sein, eine sinnvolle Antwort zu geben. Ansonsten warte ich mal, bis eine solche von einem anderen Forenuser kommt...
W*lfgangam 19.02.2014 | 00:26
Hallo Grüblerin, so ein 'dünner' Abrechnungsbescheid lässt natürlich Fragen offen - stimmts/stimmts nicht?! Widerspruch gegen beide Behörden einlegen, mit dem Hinweis, das die Abrechnung der Leistungen nicht erkennbar ist und detaillierte Aufstellung erbitten. KSC hat es 'etwas' anders ausgedrückt, aber darauf im Kern hingewiesen ;-) Im Zweifelsfall immer die Stelle selbst angehen, sie mit eigenen Berechnungen/notfalls Gefühlen angehen, um mehr Auskunft zu erhalten, die eigenen 'Gefühle' damit abzugleichen - hier mit Ihren Zahlen abzustimmen. Dafür ist der Rechtsweg (kostenfrei im Sozialversicherungsrecht! ...bis unter BSG) ja da, um mehr als nur 'dünne/unverständliche' Informationen erhalten zu können. Der Sachbearbeiter/Widerspruchsstelle 'freut' sich natürlich, aber das ist aus Ihrer Sicht völlig nebensächlich. Gruß w.
=//=am 19.02.2014 | 09:52
War die Leistung des JC höher als die Rente, wird die gesamte Rente erstattet. Die Leistung des JC beinhaltet ALLES, was gezahlt wurde, auch z.B. das Geld für Angehörige im Haushalt (Kinder, Partner). War die Leistung des JC niedriger als die Rente, wird in der Regel noch ein Freibetrag von mtl. 30 EUR abgezogen und der Rest erstattet. Ob das von allen JC so gehandhabt wird, entzieht sich meiner Kenntnis.
=//=am 19.02.2014 | 09:56
Dass Widerspruch eingelegt werden sollte (@W*lfgang), halte ich gelinde gesagt für übertrieben und wirklich nicht für erforderlich. Man kann doch ganz einfach nach einer detaillierten Aufstellung nachfragen. ;-)
Nachfrageram 19.02.2014 | 11:11
Mal ganz nebei... Die EA-Abrechnung ist kein Bescheid - ein Widerspruch ist also gar nicht möglich.
Grüblerinam 19.02.2014 | 11:48
Hallo liebe 4 Antwortende! Das sind doch mal aussagekräftige Antworten! Also kann man tatsächlich um eine genaue Aufstellung bitten, und zwar bei der DRV. Das ist gut. Denn beim JC wird man schonmal abgeschmettert. Mit der DRV Bund habe ich bisher nur gute Erfahrungen gemacht, besonders mit den Mitarbeiterinnen vor Ort, sie waren immer sehr freundlich und kompetent. Herzlichen Dank, vor allem an die Exptertin/den Experten!
=//=am 19.02.2014 | 13:11
Es zählt LEIDER doch als Verwaltungsakt, auch wenn keine Rechtsbehelfsbelehrung dabei ist! Ich hatte einen solchen Fall, der bis vor das Sozialgericht ging...
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