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Experten-Antwort

EM-Rente/Urlaubsabgeltung

von Ursula03.01.2011 | 12:05
5269 Ansichten
5 Antworten

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Hallo. bin seit Juli 09 arbeitsunfähig krank, habe EM-Rentenantrag Okt. 10 gestellt, beziehe ALG I als Nahtlosigkeitsregelung seit Nov.10. Habe noch Anspruch auf Urlaubsabgeltung vom Arbeitgeber für 38 Tage,dieser soll ausbezahlt werden nach Rentenbeginn. Bin in ungekündigter Stellung. Meine Frage: Wird die Urlaubsauszahlung auf die Rente angerechnet? Eine weitere Frage: Die Rentenversicherung hat mich angeschrieben, ob ich den Rentenbeginn rückwirkend habe möchte mit dem Reha-Antrag aus Sept. 2009, d.h. ab Febr. 10 oder mit Rentenantrag ab Okt. 10. Welche Variante wäre für mich die günstigere?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 03.01.2011 | 15:26

Hallo Ursula,

die Urlaubsabgeltung wird als Einmalzahlung dann auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet, wenn das Beschäftigungsverhältnis nach Rentenbeginn noch bestanden hat. Die doppelte Hinzuverdienstgrenze ist dabei zu prüfen.

Bei einem früheren Rentenbeginn dürfte die Rentenhöhe nur dann unterschiedlich sein, wenn Sie das 60. Lebensjahr bereits vollendet hätten, weil sich dann bei einem späteren Rentenbeginn der Abschlag verringern würde. Für die Agentur für Arbeit wäre ein früherer Rentenbeginn wünschenswert, weil dann ein größerer Nachzahlungszeitraum für einen eventuellen Erstattungsanspruch zur Verfügung steht.

4 Antworten

Klausiam 03.01.2011 | 17:55
Eine finanzielle Urlaubsabgeltung erfolgt aber nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses und nicht vorher ! Solange also das Arbeitsverhältnis weiter bestehen bleibt - was ja bei einer EM-Rente durchaus oft der Fall ist - , darf der Arbeitgeber den Urlaub finanziell nicht abgelten. Theoretisch könnte der Arbeitnehmer ja nach Ablauf der EM-Rente wieder in das dann noch bestehende Arbeitsverhältnis wieder einsteigen und der aufgelaufene Urlaub dann sukzessive genommen werden.
Urlaubsabgeltungam 03.01.2011 | 17:55
Hallo, meine zunächst zum 30.04.2011 befristete voole Rente wird nun unbefristet verlängert. Ich habe bei meinem noch ruhenden Arbeitsverhältnis 20 Tage Resturlaub und ca. 50 Überstunden. Wenn diese nun ausbezahlt werden, überseigt dies natürlich meine Hinzuverdienstgrenzen der Rente und Betriebsrente. Auf welchen Zeitrum werden die Renten mir gekürzt? Nur auf den einen Monat der Auszahlung oder auf einen längeren Zeitraum?
Elisabetham 04.01.2011 | 22:04
Von Alpmann und und Schmidt weiß ich, dass es nur dann eine finanzielle Abgeltung gibt, wenn wirklich alle sonstigen Ansprüche erloschen sind. Solange aber ein Arbeitsverhältnis besteht, sind diese Ansprüche nicht erloschen.
Ursulaam 06.01.2011 | 10:30
Zitat von Ursula anzeigen
Danke für die Antworten. Die erste Antwort habe ich bzgl. der dopp. Hinzuverdienstgrenze nicht verstanden, diese tritt doch nur bei 400€-Jobs in Kraft, oder? Kann mein Arbeitgeber mir denn während des Bezuges von befristeter EM-Rente ohne weiteres kündigen? (Beschäftigungsdauer 20 Jahre / Behinderungsgrad 50). Zum nächsten Punkt, Wahl des Beginns der EM-Rente, d.h. dass der Beginn der EM-Rente für mich persönlich unrelevant ist? Würden denn für die Zeit von Febr. 10 bis Okt. 10 noch Mindestbeiträge für mein Rentenkonto von der Krankenkasse eingezahlt, so daß sich die Rente (wenn auch ganz minimal) erhöhen würde? Vorab vielen Dank für die Antworten.
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