Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Ursula,
die Urlaubsabgeltung wird als Einmalzahlung dann auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet, wenn das Beschäftigungsverhältnis nach Rentenbeginn noch bestanden hat. Die doppelte Hinzuverdienstgrenze ist dabei zu prüfen.
Bei einem früheren Rentenbeginn dürfte die Rentenhöhe nur dann unterschiedlich sein, wenn Sie das 60. Lebensjahr bereits vollendet hätten, weil sich dann bei einem späteren Rentenbeginn der Abschlag verringern würde. Für die Agentur für Arbeit wäre ein früherer Rentenbeginn wünschenswert, weil dann ein größerer Nachzahlungszeitraum für einen eventuellen Erstattungsanspruch zur Verfügung steht.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.