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Experten-Antwort

Em und Ehrenamt....melden

von Rapha09.02.2017 | 17:59
1376 Ansichten
5 Antworten

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Liebe Forenleser/Experten, Ich erhalte eine volle EM zeitlich befristet. Würde gerne an 1-2 Tagen im Monat für 1-2x max je 3h also insgesamt max 6h im MONAT ein UNBEZAHLTES Ehrenamt ausüben. Muss ich eine solche ehrenamtliche Tätigkeit überhaupt der DRV melden? Danke schon mal. Habe zwar schon mal in der Fornsuche geschaut, da gibt es aber jedes mal unterschiedliche Ausagen. Einmal heisst es .....Nein nicht meldepflichtig dann wieder in ähnlichem Fall .....auf jeden Fall melden?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.02.2017 | 09:04

Die Ausübung eines Ehrenamtes ohne Vergütung oder mit Vergütung im Rahmen einer Erhrenamtspauschale stellt kein Beschäftigungsverhältnis dar und ist somit auch nicht anzeigepflichtig gegenüber dem Rentenversicherungsträger.

Wird jedoch in einer ehrenamtlichen Tätigkeit darüber hinaus eine Aufwandsentschädigung gezahlt, mit der die aufgewendete Zeit und Mühe abgegolten wird, liegt ein meldepflichtiges Beschäftigungsverhältnis vor. Diese Vergütungsanteile unterliegen der Steuerpflicht und sind auch bei der Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen zu berücksichtigen.

4 Antworten

Schorscham 09.02.2017 | 18:25
Verbindlich ist einzig und allein das, was in Ihrem Rentenbescheid steht. Und dort steht bestimmt drin, dass JEDE Beschäftigungsaufnahme unverzüglich anzuzeigen ist. MfG
Raphaelam 09.02.2017 | 18:10
Hallo, die Entscheidung liegt ganz bei Ihnen. Ich würde es nicht melden. Bitte keine schlafende Hunde wecken. Die DRV muss sich um wichtigere Dinge kümmern. Hauptsache Sie haben Spaß. Mfg
Mondkindam 10.02.2017 | 07:44
Ein Ehrenamt ist keine Beschäftigung. Eine Meldung ist nicht erforderlich.
Raphaam 10.02.2017 | 11:39
Vielen Dank, gut zu wissen das ein unbezahltes Ehrenamt nicht zu melden ist!
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