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EM und Einkommen

von Tina23.09.2009 | 17:29
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Ich würde gerne wissen, in welcher Höhe eine Abfindung im Falle einer Erwerbsminderung berücksichtigt wird.

Antworten der Moderation

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Abfindungen, die wegen Beendigung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung als Entschädigung für die Zeit danach gezahlt werden, sind kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt im Sinne von § 14 SGB 4. Sie sind deshalb nicht nach § 96a SGB VI zu berücksichtigen.

8 Antworten

Auskenneram 23.09.2009 | 17:47
gar nicht.
Auskenneram 23.09.2009 | 18:47
Entscheidend ist, ob während des EM-Rentenbezuges noch eine Beschäftigung ausgeübt wurde bzw. wird. War/Ist das nicht der Fall, resultiert die Abfindung ausschließlich aus der v o r Rentenbeginn ausgeübten Beschäftigung. Eine Anrechnung erfolgt dann nicht.
Tinaam 23.09.2009 | 18:17
Aha...Sind Sie sicher? Ist doch aus einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis und m.E. somit Einkommen/Arbeitsentgelt im Sinne des Gesetzes, oder?
Schiko.am 23.09.2009 | 19:18
Sehr gut. MfG.
Schiko (Original)am 23.09.2009 | 20:07
Möchte nur anmerken, daß der Beitrag von 19:18 Uhr nicht aus meiner Feder stammt. Die, die mich kennen, wissen, daß ich niemals mit "MfG." meine Beiträge abschliesse. Mit freundlichen Grüßen
Schiko.am 23.09.2009 | 20:51
Super, dass Sie dies bringen, wenn auch unter "Schiko-Original" um 20:07. Wollte nochmnals darauf ein- gehen, habe inzwischen festgestellt- im Internet bin ich ja noch dümmer- und bisher folgendes nicht bemerkt,da- für Entschuldigung. Beiträge, geschrieben unter "Word" erscheinen" Mit freundlichen Grüßen" auch wenn nur "MfG" ge- schrieben. Beiträge direkt unter Nach- richten mit "MfG" auch nur "MfG" MfG.( ohne Word)
Knut Rassmussenam 24.09.2009 | 09:10
In der Regel erfolgt keine Anrechnung. Ausnahme wäre, wenn wegen der Abfindung andere Sozialleistungen wie z.B. Krankengeld ruehen. Für Interessierte nachzulesen unter rvliteratur.bfa.de § 96a SGB VI.
Valentinaam 25.09.2009 | 09:04
Ich habe 1996 einen verkehrsunfall auf dem weg zur Arbeit gehabt Hatte Schmerzensgeld und Lohnausgleich gekriegt, das aber der Rentenversicherung nicht gemeldet, weil ich es nicht wusste dasss man das melden muss. Jetzt habe ich einen Antrag für erwerbsminderung gestellt und einen Ermittlungs Fragebogen bekommen zum ausfüllen (alles über den Unfall). Jetzt habe ich Angst. Muss ich da was zahlen an die Rentenversicherung?
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