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Experten-Antwort

EM und Prämie

von julian17.12.2013 | 16:33
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Guten Tag, seit ein paar jahren habe ich eine volle EM, nun bin ich nächstes Jahr 25 Jahre bei meinem Arbeitgeber beschäftigt. Er zahlt eine Netto Prämie von 900.- € für dieses Jubiläum. Zählt das neben meinem Einkommen in dieser Firma + Urlaubs.- und Weihnachtsgeld immer im Rahmen der Bedingungen gesehen zur EM (also auch die zwei Monate sind schon berücksichtigt, wo man diesen gesetzlich vorgegebenen Betrag nicht überschreiten darf) Nun kämen die 900.- € aber "Obentrauf". Zählt das als Einkommen? Wirkt sich diese Zahlung auf die EM in irgendeiner Art und Weise aus? Sonst würde ich diese Prämie gerne Ablehnen. Danke für eine hilfreiche Antwort Julian

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo julian,

eine Jubiläumszuwendung ist voll steuerpflichtig und deshalb auch in der Sozialversicherung als ganz normales "Arbeitsentgelt" zu betrachten. Es wären damit die vollen 900 Euro im Auszahlungsmonat als Hinzuverdienst bei der EM-Rente zu berücksichtigen.

Wenn Sie die zweimalige Überschreitensmöglichkeit mit dem Urlaubs- und Weihnachtsgeld schon ausschöpfen, dann könnte es zu einer Teilrente oder zum Wegfall der Rente kommen - je nachdem, welche individuelle Hinzuverdienstgrenze bei Ihnen anzuwenden ist.

Sofern Sie die EM-Rente in voller Höhe beziehen, gilt die Hinzuverdienstgrenze von 450 Euro. Diese wäre mit den zusätzlichen 900 Euro überschritten und auch die doppelte Grenze, die zweimal im Jahr ausnahmsweise gilt, würde nicht eingehalten. Sie könnten aber vielleicht die Grenzen für eine dreiviertel Rente oder halbe Rente einhalten. Vor einer Ablehnung der Prämie würde ich Ihnen daher empfehlen, das anhand Ihrer indivuellen Hinzuverdienstgrenzen und Ihres konkreten Rentenbetrages genau durchzurechnen (z.B. bei einer EM-Rente von 1000 Euro wäre die halbe Rente 500 Euro und 500 Euro plus 900 Euro sind 1400 Euro und damit immer noch mehr als ohne die Prämie). Dazu wäre vielleicht ein Besuch in der nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle sinnvoll.

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