Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo k-fritz-57,
der Erwerbsminderungsschutz kann grundsätzlich nur dann aufrecht erhalten werden, wenn sich der Betreffende weiterhin bei der Agentur für Arbeit (auch ohne Leistungsbezug) meldet oder falls Arbeitsunfähigkeit vorliegt diese Zeiten durch entsprechende Atteste des Arztes nachweist.
Ob in Ihrem Fall der Erwerbsminderungsschutz weiterhin gegeben ist, sollte durch Rücksprache beim zuständigen Rentenversicherungsträger bzw. in einer der örtlichen Beratungsstellen geklärt werden.
Auf jeden Fall ist zu empfehlen, dass Klage gegen den Widerspruchsbescheid eingelegt wird. Dies sollte ggf. unter Hinzuziehung eines versierten Rechtsbeistandes geschehen.
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