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Experten-Antwort

EM-Versicherungsschutz

von k-fritz-5712.10.2010 | 11:14
1726 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Experten zitat vom 1.10. "Da Sie derzeit krank sind, könnten Ihnen auch Anrechnungszeiten wegen Arbeitsunfähigkeit anerkannt werden. Auch diese Zeiten würden Ihren Erwerbsminderungsschutz aufrechterhalten. Wenn Ihre Krankheit allerdings länger andauert (3 Jahre), wird die Berücksichtigung als Anrechnungszeit wegen Arbeitsunfähigkeit nur begrenzt möglich sein." Auch mich betrifft dieser Fall, bin seit 2007 krank -ausgesteuert, bekomme kein ALG1 mehr und habe keinen Anspruch auf ALG 2. bin dauerhaft seit 2007 krank (seit 1 Jahr keine AU-Bescheinigung, da KK und AfA sie nicht wollten). Bei einer pers. Beratung der DRV im September wurde mir erklärt, dass ich auf jeden Fall bei der AfA gemeldet bleiben soll, um den EM-Anspruch nicht zu verlieren. Und es wäre das beste durch einen Mini-Job den Versicherungsschutz aufrecht zu erhalten. Nun bekomme ich von der AfA eine Maßnahme. Ich bin nicht in der Lage einen Minijob zu machen, geschweige die Maßnahme. ICH BIN KRANK. Meine EM-Rente ist nach Widerspruch gerade abgelehnt worden. Ich habe nicht mal die Kraft zum Gericht zu gehen. Ich werde ja nicht über Nacht gesund und hatte nicht aus Spaß die EM-Rente eingereicht 1) Wie kann ich denn dann meinen Versicherungsschutz (EM-Rente) aufrecht erhalten? 2) Muss ich jetzt eine AU-Bescheinigung holen oder? 3) Kann es wirklich sein, dass Gesunde besser gestellt sind, als Kranke, da sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen? mfG Fritz K.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo k-fritz-57,

der Erwerbsminderungsschutz kann grundsätzlich nur dann aufrecht erhalten werden, wenn sich der Betreffende weiterhin bei der Agentur für Arbeit (auch ohne Leistungsbezug) meldet oder falls Arbeitsunfähigkeit vorliegt diese Zeiten durch entsprechende Atteste des Arztes nachweist.

Ob in Ihrem Fall der Erwerbsminderungsschutz weiterhin gegeben ist, sollte durch Rücksprache beim zuständigen Rentenversicherungsträger bzw. in einer der örtlichen Beratungsstellen geklärt werden.

Auf jeden Fall ist zu empfehlen, dass Klage gegen den Widerspruchsbescheid eingelegt wird. Dies sollte ggf. unter Hinzuziehung eines versierten Rechtsbeistandes geschehen.

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1 Antworten

Klemensam 12.10.2010 | 12:56
Wenn Sie wirklich so krank sind wie Sie hier schildern - was natürlich hier nicht nachprüfbar ist, aber mal angenommen es stimmt wirklich - ist es eigentlich mehr als unverständlich, das ihnen bisher keine EM-Rente zugesprochen wurde. Hier ist eine Diskrepanz die es zu klären gilt. Offensichtlich scheint da bisher in ihrem Rentenverfahren einiges schiefgelaufen zu sein. Hatten Sie denn im Widerspruchsverfahren keine rechtliche Vertretung durch den VDK/SoVD oder einem Rechtsanwalt ? Sollten Sie sich noch in der Klagefrist befinden würde ich ihnen auf jeden Fall empfehlen jetzt Klage vor dem Sozialgericht zu erheben. Auch wenn dies Kraft kostet , sehe ich keine andere Chance das Sie doch noch zu einer EM-Rente kommen. Auf halbem Wege jetzt aufzugeben wird ihnen auch letztlich nicht wirklich weiterhelfen. Durchhalten und kämpfen ist die Devise - nicht aufgeben und resignieren ! Klar ist das nicht einfach, aber was muß das muß. Lassen Sie sich aber auf jeden Fall von einem - versiertem - Experten einmal ausführlichst beraten und dann auch rechtlich vertreten. Das erhöht ihre Chancen ungemein. In einem SG Verfahren wird oft noch pro Antragsteller entschieden oder seitens der RV ein Vergleich angeboten. Irgend wann später einmal einen erneuten EM-Antrag zu stellen, halte ich für wenig zielführend. Und zur Aufrechterhaltung der EM Ansprüche sollte man IMMER bei der AfA ( auch ohne Leistungsbezug ) gemeldet bleiben.
Deutsche Rentenversicherung
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