Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Vinoalmansa,
Ab dem 01.12.2025 wird der bisher auf Netto-Basis gezahlte Erwerbsminderungsrentenzuschlag in Rentenpunkte umgewandelt und dann als Bestandteil der regulären Rente ausgezahlt. Dadurch wird der Zuschlag künftig auf Basis der persönlichen Entgeltpunkte berechnet, was zu einer höheren Bruttorente führt.
Die bisherige Berechnung auf Netto-Basis führte dazu, dass das Einkommen aus dem Zuschlag bei der Betriebsrente nicht berücksichtigt wurde, deshalb fehlt jeden Monat netto Geld. Für die 17 Monate von Juli 2024 bis November 2025 wird eine Rück-oder Nachzahlung geprüft, falls Minderzahlungen entstanden sein sollten. Diese Prüfung erfolgt automatisch durch die Deutsche Rentenversicherung und Sie müssen diese nicht separat beantragen. Die Deutsche Rentenversicherung wird Sie hierzu individuell im Verlaufe des Herbst 2025 mit einem neuen Rentenbescheid informieren. Diese Regelung soll Rentner eben vor finanziellen Nachteilen schützen und wird daher automatisch umgesetzt.
Da die Beiträge für die Betriebsrente vollständig durch Sie getragen wurden, soll der neue Rentenwert die bisherige Differenz ausgleichen.
Sollten Sie hierzu weitergehende Fragen haben, empfehlen wir Ihnen die Vereinbarung eines persönlichen Beratungsgespräches bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger, um Ihre individuelle Situation zu klären.
Sie haben bei Fragen auch die Möglichkeit,unsere kostenfreie Hotline unter der Telefonnummer 0800 1000 4800 zu kontaktieren. Diese erreichen Sie in der Zeit von Montags bis Donnerstags von 08.00. Uhr bis 19.00.Uhr und Freitags von 08.00.Uhr bis 15.30.Uhr.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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