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Experten-Antwort

EMR - 4. Verlängerungsantrag - ab wann unbefristet?

von Ella03.06.2016 | 15:18
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Guten Tag, habe kürzlich meinen 4. Verlängerungsantrag (EMR 100% seit 2010 aufgrund psychischer und körperlicher Erkrankungen) eingereicht. Beim 1. und 2. erfolgte eine Begutachtung, beim 3. nicht mehr. Ab wann geht eine befristete EM-Rente in eine unbefristete über? Kenne Leute, bei denen erstaunlicherweise aufgrund alleinig psychischer Erkrankung (schwere chronische Depression) schon nach dem Erstantrag unbefristet gezahlt wurde oder auch ab dem 3. .... gibts da eine allgemeingültige Aussage oder zumindest eine Tendenz *nach x Jahren geht unbefristet in befristet über* zu? Oder - muss ich damit rechnen, daß ich einen 10. 11ten..... Xten Verlängerungsantrag alle 2 Jahre bis zur Altersrente stellen muss, auch wieder mit einem Gutachtertermin, kein Abschluss finden, Schwebe, immer wieder mit der Angst die eben auch ein Teil meiner Erkrankung ist. vielen Dank vorab

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ella,

nach § 102 Abs. 2 SGB VI sind Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit grundsätzlich auf Zeit (also befristet) zu leisten. Eine Dauerrente (unbefristete Rente) kommt nur in Betracht, wenn es unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann.

Bei den Befristungen aufgrund medizinischer Prognose ist die Dauer des Anspruchs innerhalb des zeitlichen Rahmens von drei Jahren sowohl bei erstmaligen als auch bei erneuten Befristungen von den Umständen des Einzelfalls abhängig. Die Dauer des Anspruchs wird dabei regelmäßig anhand der Prognosen des sozialmedizinischen Dienstes festgestellt. Die Befristung ist aber auf insgesamt längstens neun Jahre - vom Rentenbeginn an gerechnet - beschränkt. Besteht die verminderte Erwerbsfähigkeit darüber hinaus, ist die Rente ohne Befristung weiter zu leisten.

Renten, die von der jeweiligen Arbeitsmarktlage abhängig sind (entsprechende Informationen finden Sie ggf. in Ihrem Rentenbescheid), sind jedoch stets auf Zeit (also befristet) zu leisten. Die Begrenzung der Befristung auf neun Jahre greift hier nicht.

Eine Befristung ist letztlich nur dann nicht vorzunehmen, wenn es unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann. ‘Unwahrscheinlichkeit’ ist gegeben, wenn schwerwiegende medizinische Gründe vorliegen, die gegen eine Besserung der geminderten Erwerbsfähigkeit sprechen. Von ärztlicher Seite muss bei Betrachtung des bisherigen Krankheitsverlaufs nach ärztlichen Erkenntnissen - auch unter Berücksichtigung noch vorhandener therapeutischer Möglichkeiten - eine Besserung nicht anzunehmen sein, durch welche sich eine rentenrelevante Steigerung der qualitativen und oder quantitativen Leistungsfähigkeit ergeben würde. Es muss also von einem Dauerzustand auszugehen sein. Ein Dauerzustand wird regelmäßig vorliegen, wenn die Besserung der geminderten Erwerbsfähigkeit nicht innerhalb des aus medizinischen Gründen maximal möglichen Befristungszeitraumes von 9 Jahren möglich ist. Nach einer Gesamtdauer der Befristung von 9 Jahren ist stets davon auszugehen, dass es unwahrscheinlich ist, dass sich der Gesundheitszustand bessert. In diesen Fällen ist eine (weitere) Befristung ausgeschlossen.

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15 Antworten

Schorscham 03.06.2016 | 15:34
Es gibt keine allgemeingültigen Richtlinien. Solange der sozialmedizinische Dienst Besserungen für möglich hält, sind auch Befristungen möglich. "Unbefristete" Renten können übrigens auch ggf. überprüft und entzogen werden. MfG
yxcvam 03.06.2016 | 15:46
Erhalten Sie eine sogenannte "Arbeitsmarktrente"? d.h. beruht die volle Erwerbsminderungsrente nicht ausschließlich auf Ihren Gesundheitszustand sondern auch wegen des verschlossenen Arbeitsmarktes? Im Übrigen: Sie können nicht "Leute" miteinander vergleichen. Jeder medizinische Sachverhalt ist individuell.
Ellaam 03.06.2016 | 15:54
vielen Dank erstmal, es könnte im Gegenzug also jederzeit auch zu einer unberisteten EMRentengewährung kommen? Welche Vorraussetzungen müssen dafür erfüllt werden? Reicht eine ausdrückliche Betonung auf eine Chronifizierung/Verschlechterung seitens der behandelnden Ärzte aus? Gleichstellung (schwerer) psychischer Erkrankungen, das Zauberwort ist eben nur ein Wort?
Schorscham 03.06.2016 | 15:57
Zitat von Ella anzeigenausblenden
Ella schrieb

Gestern kam der Bewilligungsbescheid für weitere 3 Jaqhre volle EMR, Zusatzbescheid daß ohne weitere Anträge die volle EMR danach automatisch in eine teilweise EMR übergeht.

der für mich grosse Schock war allerdings - trotz Verschlechterung meines Zustandes soll ich auf einmal minimum 3 Stunden arbeitsfähig sein?

Hallo, ich kann das Haus kaum verlassen, selbst Arztbesuche gehen nur sehr selten

ich denke mal, das ist dann wohl die sogenannte Arbeitsmarktrente?

wie fatal das ist - ich bin ungekündigt,mein Arbeitsverhältnis ruht ich war bis 2008 halbtags beschäftigt und reiche meinem AG den jeweiligen Rentenbescheid rein, damit das auch wieter so bleibt. (muss ich das überhaupt, reicht eine Erklärung, das dem so ist?)

aber nun, nach dem Ergebnis das ich minimum 3 Stunden arbeitsfähig sein soll, werde ich wohl aufgefordert, meinen Job wieder anzutreten oder wie? Der Job, der mit zu meinem jetzigen Krankheitsbild beigetragen hat, ursächlich war?

bin (auch krankheitsbedingt) nur noch am zittern und reagiere seit gestern extrem panisch (extreme Anpassungsstörung), kann damit garnicht umgehen.

Kann ich gegen diesen einen Punkt:

"weil sie nach unserer Feststellung in der Lage sind,.mindestens 3 h täglich ....(§ 102 Abs. 2 SGB VI)..."

wwiderspruch einlegen, oder geht das nur gegen den gesamten Rentenbescheid?

könnte es dann passieren, das die bereits bewilligten weiteren 3 jahre Zahlung der vollen EMR dann in Gefahr sind?

Ich hab echt das Gefühl, man hat da garnicht genau die neuen angeforderen Arztberichte geprüft,

wie kann bei einer Stagnation/Verschlechterung auf einmal eine teilweise arbeitsfähigkeit nach vorher NULL festgestellt werden?

Sy für das lange Kreisen hier, aber kompakter konnte ich meinen Gedankenfluss nicht bündeln, bitte um Hilfe, danke.

Sobald der sozialmedizinische Dienst der DRV eine Besserung für unwahrscheinlich hält, wird er eine "unbefristete" Rente empfehlen. MfG
Ellaam 03.06.2016 | 15:59
Zitat von yxcv anzeigenausblenden
nein, mein Arbeitsplatz ruht, auch wenn ich ihn nie mehr ausüben könnte. *Leute* könnte ich schon näher spezifizieren, es sollte nicht so allgemein besetzt sein, weis hier klingt, Ich hatte längere und nähere Einsicht um einen Vergleich heranziehen zu können, um es mal blumig auszudrücken ohne zuviel preiszugeben. Sicher ist mir klar, dass man im Grunde *nicht vergleichen* zu können, sicher kommt es vor allem auch darauf an, wer begutachtet und wer den Antrag bearbeitet.
Ellaam 03.06.2016 | 16:11
Reicht eine ausdrückliche Betonung auf eine Chronifizierung/Verschlechterung seitens der behandelnden Ärzte aus?
Sobald der sozialmedizinische Dienst der DRV eine Besserung für unwahrscheinlich hält, wird er eine "unbefristete" Rente empfehlen. MfG
Danke @ Schorsch, Ihre recht allgemeine Antwort erinnert mich schon sehr an meinen ersten Rentenberater ( ;-D nicht bös gemeint, im Gegenteil der war ein echter Schatz - nur hatte man immer das Gefühl, man müsste ein * ja aber* mit Hinweis auf *Konkreter* hinterherwerfen) im Gegenzug vllt nochmal die eingebettete Frage genauer: wie müsste eine Auskunft seitens behandelnder Ärzte gegebenfalls ausfallen, damit der medizinische Dienst nicht mehr davon ausgeht, daß eine Besserung eintritt (anhand der Aussage meiner Ärzte wäre das schon der Fall, daher möchte ich wissen, was gegebenfalls falsch formuliert wurde, auch wenns ja die Aufgabe seitens meiner Ärzte ist.) ja, ich weiss, ws mutet ein bisschen nach *hätte hätte Fahrradkette* an. Mfg (sy fürs Vergessen vorab)
Schadeam 03.06.2016 | 16:21
"wie müsste eine Auskunft seitens behandelnder Ärzte gegebenfalls ausfallen, damit der medizinische Dienst nicht mehr davon ausgeht, daß eine Besserung eintritt (anhand der Aussage meiner Ärzte wäre das schon der Fall, daher möchte ich wissen, was gegebenfalls falsch formuliert wurde, auch wenns ja die Aufgabe seitens meiner Ärzte ist.) ja, ich weiss, ws mutet ein bisschen nach *hätte hätte Fahrradkette* an." Tipps hierzu im Forum nützen Ihnen gar nichts......auch wenn Sie noch so oft nachfragen. Keiner wird Ihnen hier den todsichern Formulierungsvorschlag machen können, den Ihr Arzt dann einfach abpinseln muss....warten Sie die Entscheidung ab, vielleicht gibts jetzt ne Dauerrente, oder eben nicht. Mehr kann man da wirklich nicht sagen.
Herz1952am 03.06.2016 | 16:25
Hallo Ella, hier eine "offizielle" Darstellung der EM-Rentenbefristung aus dem "Freistaat Bayern" http://www.stmas.bayern.de/fibel/sf_e067.php Allerdings wird hier das Wort "unbefristet" verwendet. Richtig müsste es heißen: auf unbestimmte Dauer. Zumindest schreibt dies die DRV Bund so. Allerdings dürfte es bei Regionalstellen auch so lauten. (ist eben ein bayerisches Ministerium/grins). "Schorsch" hat es schon richtig dargestellt.
Ellaam 03.06.2016 | 16:29
Schade, @ Schade ich habe u.a. eine ausgeprägte Angststörung und auch einen Kontrollzwang, Eventualitäten universal einschätzen zu müssen, auch wenn dann doch alles anders kommt, beruhigen mich Möglichkeiten, die von Anderen reflektiert werden. vllt. erklärt das mein womöglich verzettelndes, penetrant-unsachlich anmutendes Verhalten ein wenig. vielen Dank für ihre Hilfe.
tussiam 03.06.2016 | 16:27
Hallo Ella, wenn es keine Arbeitsmarktrente ist kann bis zu 9 Jahre befristet werden nach Sgb... Sie sollten sich eine Kopie vom sozialmed.Dienst der Rv aushändigen lassen die zu der weiteren Befristung geführt hat, um zu sehen welche Begründung für die Befristung angeführt wurde. Oder aber einen Widerspruch einlegen mit der Begründung: dass keine Besserung der Erkrankungen die zur Berentung seit 2010 geführt haben zu erwarten ist. Aus diesem Grund fordere ich die unbefristete Erwerbsminderungsrente. Dann muss ja von der Rv eine Reaktion kommen. Sie müssen aber damit rechnen dass dann nochmal begutachtet wird, aber dass wäre ja eigentlich egal.
Ellaam 03.06.2016 | 16:32
Vielen Dank auch an Herz1952 und Tussi, ich werde da mal nachlesen :-) mfG
tussiam 03.06.2016 | 16:30
Hallo Ella sehe gerade dass Sie ja noch keinen Bescheid über die Verlängerung erhalten haben , also abwarten und dann ggbf. handeln.
Ellaam 03.06.2016 | 16:48
falls sich das auf meine Angsstörung/Zwang beziehen sollte - die sind nur *kleinere* Co-Nebenerscheinungen und nicht vornehmlich der Grund meiner Berentung. ihnen allen auch ein gutes Wochenende
Schadeam 03.06.2016 | 16:39
aber ob das für ne Dauerrente reicht, weiß halt keiner im Forum. Das ist eine rein medizinische Entscheidung, die der ärztl. Dienst trifft. Alles Gute und ein schönes WE
Ellaam 07.09.2016 | 15:42
Gestern kam der Bewilligungsbescheid für weitere 3 Jaqhre volle EMR, Zusatzbescheid daß ohne weitere Anträge die volle EMR danach automatisch in eine teilweise EMR übergeht. der für mich grosse Schock war allerdings - trotz Verschlechterung meines Zustandes soll ich auf einmal minimum 3 Stunden arbeitsfähig sein? Hallo, ich kann das Haus kaum verlassen, selbst Arztbesuche gehen nur sehr selten ich denke mal, das ist dann wohl die sogenannte Arbeitsmarktrente? wie fatal das ist - ich bin ungekündigt,mein Arbeitsverhältnis ruht ich war bis 2008 halbtags beschäftigt und reiche meinem AG den jeweiligen Rentenbescheid rein, damit das auch wieter so bleibt. (muss ich das überhaupt, reicht eine Erklärung, das dem so ist?) aber nun, nach dem Ergebnis das ich minimum 3 Stunden arbeitsfähig sein soll, werde ich wohl aufgefordert, meinen Job wieder anzutreten oder wie? Der Job, der mit zu meinem jetzigen Krankheitsbild beigetragen hat, ursächlich war? bin (auch krankheitsbedingt) nur noch am zittern und reagiere seit gestern extrem panisch (extreme Anpassungsstörung), kann damit garnicht umgehen. Kann ich gegen diesen einen Punkt: "weil sie nach unserer Feststellung in der Lage sind,.mindestens 3 h täglich ....(§ 102 Abs. 2 SGB VI)..." wwiderspruch einlegen, oder geht das nur gegen den gesamten Rentenbescheid? könnte es dann passieren, das die bereits bewilligten weiteren 3 jahre Zahlung der vollen EMR dann in Gefahr sind? Ich hab echt das Gefühl, man hat da garnicht genau die neuen angeforderen Arztberichte geprüft, wie kann bei einer Stagnation/Verschlechterung auf einmal eine teilweise arbeitsfähigkeit nach vorher NULL festgestellt werden? Sy für das lange Kreisen hier, aber kompakter konnte ich meinen Gedankenfluss nicht bündeln, bitte um Hilfe, danke.
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