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Experten-Antwort

EMR ab wann beginnen Zahlungen

von Der Rentner08.10.2020 | 08:32
224 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, mit Bescheid von Anfang September erhalte ich eine volle Erwerbsminderungsrente, rückwirkend ab Dezember 2019. In der Zwischenzeit bekam ich die telweise EMR und ALG1 (Nahtlosigkeit). Das Arbeitsamt hat mit Erhalt des Bescheides die Zahlungen eingestellt, die Rente wird aber erst ab dem 01.10.2020 gezahlt. Somit habe ich für etwas über 3 Wochen keine Zahlungen erhalten, da die Berechnung der Nachzahlung (DRV, KK, ALG1) angeblich auf Null hinausläuft. Wer müsste für diesen Zeitraum zwischen Eingang des Bescheides und den Zahlungsbegin der Rente zahlen? Viele Grüße der Rentner

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 08.10.2020 | 10:02

Hallo der Rentner,

sollte die Agentur für Arbeit die Zahlung vor dem Ende des Nachzahlungszeitraumes (30.09.2020) gestoppt haben, wird der Nachzahlungsbetrag ab diesem Tag an Sie ausgezahlt, sofern Sie in diesem Zeitraum keine weiteren Sozialleistungen erhalten haben. Ich empfehle Ihnen, sich zur Klärung der Angelegenheit mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzten. Dort kann man Ihnen mitteilen, für welche Zeiträume Erstattungsansprüche auf den Nachzahlungsbetrag vorliegen und welche Zahlungen Sie noch erwarten können.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Siehe hieram 08.10.2020 | 08:52
Wenn die laufende Zahlung der EM-Rente ab 01.10.2020 erfolgen soll, bedeutet dies, dass die Auszahlung am 29.10.2020 erfolgt. Da Ihr Anspruch rückwirkend besteht, wird die 'Lücke' zwischen ALG und Rente durch die Rente bezahlt, jedoch wohl mit der entsprechenden Verzögerung. Diesen müssten Sie entweder - aus Ersparnissen überbrücken - beim Jobcenter versuchen ein Darlehn zu erhalten - um sofortige Auszahlung des offenen Nachzahlungsbetrages* bei der DRV bitten. *Ein Nachzahlungsbetrag besteht insofern für den September, bzw. für einen Teil des Septembers, da die Erstattung für ALG tagesgenau abgerechnet wird und je nachdem, wie lange in den September hinein ein Anspruch bestand (z.B. 1.-5.9.) dann für den Restmonat (hier z.B. 6.-30.9.) noch Anspruch auf Rente besteht.
Ouzam 08.10.2020 | 12:01
Es wäre schön wenn nicht auf das JC sondern auf das Sozialamt verwiesen würde. Die Rentenzahlung wird durch die Rentenversicherung getätigt eben nur versetzt. Für die Überbrückung ist das Sozialamt zuständig zu nämlich deutlich besseren Konditionen als beim JC.
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