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Experten-Antwort

EMR abgelehnt --> Akteneinsicht

von K. Lechner27.10.2014 | 11:41
1416 Ansichten
6 Antworten

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Letzte Woche wurde mein Antrag auf EMR abgelehnt. Nun möchte ich Akteneinsicht nehmen um den Widerspruch entsprechend zu begründen. Geht es, das man erstmal Akteneinsicht nimmt und dann entsprechend Widerspruch einlegt.. oder geht nur beides gleichzeitig ? Den Widerspruch werde ich erst kurz vor Fristende einlegen und die Begründung nachreichen um Zeit und "brainstorming" zu gewinnen... soll ja kein Schnellschuß werden der nach hinten losgeht. Ist also folgende Vorgehensweise machbar 1. Akteneinsicht ohne Widerspruch 2. Wiederspruch ohne Begründung 3. Nachreichen der Begründung

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ich stimme dem user Platzverweis zu, jedes andere Vorgehen würde die Angelegenheit nur unnötig komplizierter machen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Offizielle Fristen gibt es hierfür nicht.

Es sollte aber im eigenen Interesse eines Widerspruchsführers liegen, sein Anliegen möglichst zeitnah zu begründen.

Hier im Forum wird oft über die lange Bearbeitungsdauer von Widersprüchen geklagt, vielleicht liegt es manchmal auch daran, dass die Kunden sich mit Ihren Begründungen viel, viel Zeit lassen?

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4 Antworten

Platzverweisam 27.10.2014 | 11:53
Schreiben Sie: "Ich lege zur Fristwahrung Widerspruch ein. Ich möchte zunächst Akteneinsicht nehmen um den Widerspruch entsprechend zu begründen." Das Fristende müssen Sie dazu nicht abwarten.
K. Lechneram 27.10.2014 | 12:06
Erstmal Danke... Habe wegen dem Widerspruch schon öfters gelesen, das die DRV dann eine Frist für die Begründung einräumt... tlw. 2 Wochen. Diesen Umstand möchte ich umgehen um nicht in Zeitdruck zu geraten und event. Fehler begehe. Darf die DRV eigentlich Fristen zur Begründung des Widerspruchs setzen ?
=//=am 27.10.2014 | 17:03
Dem kann ich nur zustimmen! Aber ca. 4 Wochen nach Akteneinsicht sollten in der Regel für eine Widerspruchsbegründung schon ausreichen (wenn der behandelnde Arzt nicht gerade in Urlaub ist).
W*lfgangam 27.10.2014 | 19:29
Zitat von K. Lechner anzeigenausblenden
Hallo K. Lechner, da schreiben Sie dann 'zackig' zurück, dass Sie für die eigenen Recherchen, Gutachten und Begründungen, detektivische Ermittlungen gegen Gefälligkeitsgutachter so rund 6 Monate benötigen - was will die DRV machen, wenn die keine Akte mehr in der Hand hat? ;-) Gruß w.
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