Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenIch stimme dem user Platzverweis zu, jedes andere Vorgehen würde die Angelegenheit nur unnötig komplizierter machen.
Offizielle Fristen gibt es hierfür nicht.
Es sollte aber im eigenen Interesse eines Widerspruchsführers liegen, sein Anliegen möglichst zeitnah zu begründen.
Hier im Forum wird oft über die lange Bearbeitungsdauer von Widersprüchen geklagt, vielleicht liegt es manchmal auch daran, dass die Kunden sich mit Ihren Begründungen viel, viel Zeit lassen?
Schreiben Sie: "Ich lege zur Fristwahrung Widerspruch ein. Ich möchte zunächst Akteneinsicht nehmen um den Widerspruch entsprechend zu begründen." Das Fristende müssen Sie dazu nicht abwarten.
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