Hallo Biene,
Sie sollten das Ergebnis noch einmal mit Ihren Ärzten besprechen und evtl. Widerspruch einlegen. Dieses Rechtsmittel steht Ihnen innerhalb der Widerspruchsfrist (siehe Ablehnungsbescheid) zu.
Falls Sie diese Möglichkeit wahrnehmen wollen, sollten Sie sich dazu fachliche Hilfe holen (z.B. von einem Sozialverband oder auch direkt einem Fachanwalt).
Bedenken Sie aber dabei, dass bei der Entscheidung ob Erwerbsminderung vorliegt oder eben nicht, die Fähigkeit für alle unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes möglichen Tätigkeiten geprüft wird. Und da ist 'ich kann nicht länger als zehn Minuten sitzen oder steh oder laufen' nicht unbedingt ein Hinderungsgrund, denn es gibt durchaus Tätigkeiten, in denen Sie 'wechseln' könnten.
Und vielleicht wurde auch bereits berücksichtigt, dass ja noch eine (hoffentlich die Einschränkungen bessernde) OP ansteht, das wäre dann aber eben auch kein Grund für eine Erwerbsminderung sondern weiterhin nur für eine Arbeitsunfähigkeit.
Wenn Sie allerdings aufgrund Ihrer Einschränkungen gar nicht in der Lage sind (auch nach der OP), einen Arbeitsplatz unter normalen Bedingungen zu erreichen (da gibt es auch Kriterien und fällt unter das Stichwort 'eingeschränkte Wegefähigkeit'), könnte es schon anders aussehen.
Zielführender für Sie sind aber die Beratungsmöglichkeiten/-hilfen, die Sie vor Ort erhalten könnten.
Einen Widerspruch könnten Sie zunächst auch nur fristwahrend einlegen (ohne diesen gleich zu begründen) und fordern dabei die der Entscheidung zugrunde liegenden Unterlagen mit an. Auch hierauf haben Sie einen Anspruch. Mithilfe von den fachlich versierten Personen könnten Sie dann eine fundierte Begründung formulieren (lassen).
Viel Erfolg und alles Gute!