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Experten-Antwort

EMR abgelehnt - Gutachten irgendwie komisch

von Biene07.05.2023 | 18:24
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33 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, letztes Jahr im August habe ich EMR eingereicht. Im März war ich zur Begutachtung direkt bei einer Ärztin der DRV. Ich bin bereits seit 1,5 Jahren krank geschrieben. Ich kann weder länger als 10 Minuten sitzen, stehen oder laufen. Die Gutachterin hatte alle Berichte vorliegen, unter anderem, dass noch eine große Op gemacht werden müsste. Sie schreibt auch, dass ich während der Begutachtung nicht einmal gesessen habe, ich Schmerzen hatte usw. Aber EMR abgelehnt, da ich locker über 6 Stunden arbeiten könnte. Ich verstehe es nicht, zumal das nicht meine einzigen Probleme sind Grüße Biene

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Biene,

Sie haben – wie der Beitrag von ‚Abschläge‘ bereits erwähnt hat - die Möglichkeit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen den ablehnenden Bescheid schriftlich Widerspruch bei Ihrem Rentenversicherungsträger einzulegen.

Begründen Sie Ihren Widerspruch - ggf. nach Rücksprache mit Ihren behandelnden Ärzten. Sind Ihrer Ansicht nach nicht alle medizinischen/gesundheitliche Aspekte aufgeführt und berücksichtigt oder unzutreffend gewertet worden, führen Sie das mit auf.

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31 Antworten

....am 07.05.2023 | 18:29
Sie haben aber bei der Begutachtung wahrscheinlich gestanden (auch hin und hergelaufen?), obwohl Sie das laut Ihren Angaben nach nur 10 Minuten können. Eine Gutachterin nimmt das alles wahr.
Abschlägeam 07.05.2023 | 19:18
Hallo Biene, Sie sollten das Ergebnis noch einmal mit Ihren Ärzten besprechen und evtl. Widerspruch einlegen. Dieses Rechtsmittel steht Ihnen innerhalb der Widerspruchsfrist (siehe Ablehnungsbescheid) zu. Falls Sie diese Möglichkeit wahrnehmen wollen, sollten Sie sich dazu fachliche Hilfe holen (z.B. von einem Sozialverband oder auch direkt einem Fachanwalt). Bedenken Sie aber dabei, dass bei der Entscheidung ob Erwerbsminderung vorliegt oder eben nicht, die Fähigkeit für alle unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes möglichen Tätigkeiten geprüft wird. Und da ist 'ich kann nicht länger als zehn Minuten sitzen oder steh oder laufen' nicht unbedingt ein Hinderungsgrund, denn es gibt durchaus Tätigkeiten, in denen Sie 'wechseln' könnten. Und vielleicht wurde auch bereits berücksichtigt, dass ja noch eine (hoffentlich die Einschränkungen bessernde) OP ansteht, das wäre dann aber eben auch kein Grund für eine Erwerbsminderung sondern weiterhin nur für eine Arbeitsunfähigkeit. Wenn Sie allerdings aufgrund Ihrer Einschränkungen gar nicht in der Lage sind (auch nach der OP), einen Arbeitsplatz unter normalen Bedingungen zu erreichen (da gibt es auch Kriterien und fällt unter das Stichwort 'eingeschränkte Wegefähigkeit'), könnte es schon anders aussehen. Zielführender für Sie sind aber die Beratungsmöglichkeiten/-hilfen, die Sie vor Ort erhalten könnten. Einen Widerspruch könnten Sie zunächst auch nur fristwahrend einlegen (ohne diesen gleich zu begründen) und fordern dabei die der Entscheidung zugrunde liegenden Unterlagen mit an. Auch hierauf haben Sie einen Anspruch. Mithilfe von den fachlich versierten Personen könnten Sie dann eine fundierte Begründung formulieren (lassen). Viel Erfolg und alles Gute!
Bieneam 07.05.2023 | 19:27
Hallo zusammen, letztes Jahr im August habe ich EMR eingereicht. Im März war ich zur Begutachtung direkt bei einer Ärztin der DRV. Ich bin bereits seit 1,5 Jahren krank geschrieben. Ich kann weder länger als 10 Minuten sitzen, stehen oder laufen. Die Gutachterin hatte alle Berichte vorliegen, unter anderem, dass noch eine große Op gemacht werden müsste. Sie schreibt auch, dass ich während der Begutachtung nicht einmal gesessen habe, ich Schmerzen hatte usw. Aber EMR abgelehnt, da ich locker über 6 Stunden arbeiten könnte. Ich verstehe es nicht, zumal das nicht meine einzigen Probleme sind Grüße Biene
Sie haben aber bei der Begutachtung wahrscheinlich gestanden (auch hin und hergelaufen?), obwohl Sie das laut Ihren Angaben nach nur 10 Minuten können. Eine Gutachterin nimmt das alles wahr.
Erst angelehnt, dann hingelegt. Anders ging es nicht. Während der Begutachtung noch weiter Tablette genommen.
Bieneam 07.05.2023 | 19:33
Zitat von Abschläge anzeigen
Abschläge schrieb

Hallo Biene,

Sie sollten das Ergebnis noch einmal mit Ihren Ärzten besprechen und evtl. Widerspruch einlegen. Dieses Rechtsmittel steht Ihnen innerhalb der Widerspruchsfrist (siehe Ablehnungsbescheid) zu.

Falls Sie diese Möglichkeit wahrnehmen wollen, sollten Sie sich dazu fachliche Hilfe holen (z.B. von einem Sozialverband oder auch direkt einem Fachanwalt).

Bedenken Sie aber dabei, dass bei der Entscheidung ob Erwerbsminderung vorliegt oder eben nicht, die Fähigkeit für alle unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes möglichen Tätigkeiten geprüft wird. Und da ist 'ich kann nicht länger als zehn Minuten sitzen oder steh oder laufen' nicht unbedingt ein Hinderungsgrund, denn es gibt durchaus Tätigkeiten, in denen Sie 'wechseln' könnten.

Und vielleicht wurde auch bereits berücksichtigt, dass ja noch eine (hoffentlich die Einschränkungen bessernde) OP ansteht, das wäre dann aber eben auch kein Grund für eine Erwerbsminderung sondern weiterhin nur für eine Arbeitsunfähigkeit.

Wenn Sie allerdings aufgrund Ihrer Einschränkungen gar nicht in der Lage sind (auch nach der OP), einen Arbeitsplatz unter normalen Bedingungen zu erreichen (da gibt es auch Kriterien und fällt unter das Stichwort 'eingeschränkte Wegefähigkeit'), könnte es schon anders aussehen.

Zielführender für Sie sind aber die Beratungsmöglichkeiten/-hilfen, die Sie vor Ort erhalten könnten.

Einen Widerspruch könnten Sie zunächst auch nur fristwahrend einlegen (ohne diesen gleich zu begründen) und fordern dabei die der Entscheidung zugrunde liegenden Unterlagen mit an. Auch hierauf haben Sie einen Anspruch. Mithilfe von den fachlich versierten Personen könnten Sie dann eine fundierte Begründung formulieren (lassen).

Viel Erfolg und alles Gute!

Die erneute Op kann in einer Sache Linderung bringen, jedoch wird die Situation als Ganzes nicht besser werden. In welchem Bereich hat man denn die Möglichkeit alle 5 - 10 Minuten die Position zu wechseln? In meiner letzten Reha, Mai 2022, hat man mich für den allgemeinen Arbeitsmarkt unter 3 Stunden eingestuft. Das Arbeitsamt ebenso. Gruß Biene
Abschlägeam 07.05.2023 | 19:53
Zitat von Biene anzeigen
Von einer bereits davor absolvierten Reha hatten Sie bisher noch nichts erwähnt. Wenngleich weder die Einschätzung der Reha-Klinik noch der Agentur für Arbeit maßgeblich ist, sondern dann zunächst einmal 'nur' die Entscheidung des Gutachterteams der DRV. Und gegen die können Sie Widerspruch einlegen. Den Sie, wie bereits erwähnt, dann gut begründen sollten. Ggfs. bis hin zur Klage vor dem Sozialgericht. Verwenden Sie also Ihre Zeit zielführend, sich um diese Möglichkeit real zu kümmern. Die Meinungen im Forum dazu können vielschichtig sein, bringen Sie aber im gewünschten Ergebnis kein einziges Stück weiter. Einen Widerspruch einlegen können Sie auch 'formlos' und wie schon erwähnt zunächst auch nur 'fristwahrend' und auch online, z.B. mit diesem Kontaktformular https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte-direkt.se… Da erhalten Sie am Ende auch eine Sendebestätigung zum Abspeichern als PDF-Datei. Viel Erfolg!!
Abschlägeam 07.05.2023 | 19:55
PS: sofern Ihnen überhaupt schon ein Bescheid über eine Ablehnung der EM-Rente vorliegt... sonst müssten Sie den erst abwarten und auf das 'komische' Einzel-Gutachtenergebnis zunächst einmal 'pfeifen'
Fragensteller_2023am 07.05.2023 | 21:15
Auch wenn es in Ihrem Falle schon etwas zu spät ist: "Vorbereitung" auf jeden Antrag im Bereich des SGB ist das "A" und "O". Die Ablehnungsquoten sind relativ hoch, und die -gründe subjektiv nicht immer nachvollziehbar. Einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente selbst zu stellen, kommt meiner Meinung nach denn auch fast einem Münzwurf gleich. So wurden im Jahr 2021 351.556 Anträge auf Erwerbsminderungsrente gestellt, von denen 174.825 Anträge bewilligt wurden - Sie sind mit einem Münzwurf statistisch gesehen also sogar noch besser dran! Deswegen kann ich im Allgemeinen nur empfehlen, sich professionelle Hilfe, insbesondere bei einem Sozialverband, zu holen, wenn man Leistungen nach dem SGB beantragen möchte. Das ist zwar auch keine Garantie auf Erfolg, und zumindest hat man jemanden an seiner Seite, der sich im System auskennt. Es ist zugleich nur "etwas" zu spät für Sie. Denn das Gleiche kann ich für ein Widerspruchsverfahren raten. So ist es beispielsweise auch im Schwerbehindertenrecht öfter zu beobachten, dass Erstanträge auf die Feststellung von Schwerbehinderungen entweder komplett abgelehnt oder meist knapp unter 50 % Grad der Behinderung beschieden werden. Im Widerspruchsverfahren kommen dann Ergebnisse über den relevanten 50 % heraus ... Wieso, weshalb, warum - man weiß es nicht .... In diesem Sinne: Viel Erfolg!
Janaam 07.05.2023 | 22:38
Ich würde die OP abwarten und bis dahin im Krankengeld bleiben. Auch ein Termin in einer Schmerzklinik wäre sinnvoll. So ist das doch auch kein Zustand. Auch werden Sie keine Frage vernünftig beantworten können. Wenn dann eine EMR weiter nötig ist, würde ich sie dann nochmals beantragen.
Bieneam 07.05.2023 | 22:59
Im Krankengeld bin ich nicht mehr. Bin ausgesteuert und die Op ist noch nicht geplant. In einer Schmerzklinik wäre ich aufgenommen worden, doch die Gutachterin sagte mir, dass ich noch eine Reha machen sollte. Dann in anderer Fachrichtung. Daher haben wir Schmerztherapie abgesagt. LG Biene
Ergänzungam 08.05.2023 | 13:17
"So wurden im Jahr 2021 351.556 Anträge auf Erwerbsminderungsrente gestellt, von denen 174.825 Anträge bewilligt wurden - Sie sind mit einem Münzwurf statistisch gesehen also sogar noch besser dran!" Dazu sollte man feststellen, dass im gleichen Zeitraum nur 143.980 Anträge auf Erwerbsminderung abgelehnt wurden. Damit wäre der Münzwurf wohl wieder die schlechtere Wahl. ;-)
Upsam 08.05.2023 | 13:27
Das stellt sich rein mathematisch die Frage was mit den verbleibenden 32.751 Anträgen passiert ist? Liegen gelassen? Verloren gegangen? Weggeworfen?
Klaroam 08.05.2023 | 13:49
"So wurden im Jahr 2021 351.556 Anträge auf Erwerbsminderungsrente gestellt, von denen 174.825 Anträge bewilligt wurden - Sie sind mit einem Münzwurf statistisch gesehen also sogar noch besser dran!" Dazu sollte man feststellen, dass im gleichen Zeitraum nur 143.980 Anträge auf Erwerbsminderung abgelehnt wurden. Damit wäre der Münzwurf wohl wieder die schlechtere Wahl. ;-)
Das stellt sich rein mathematisch die Frage was mit den verbleibenden 32.751 Anträgen passiert ist? Liegen gelassen? Verloren gegangen? Weggeworfen?
Die wurden natürlich ins neue Jahr geschoben, man merkt es am Bearbeitungsstau bei der DRV. Zum Thema: Haben sie überhaupt schon eine Ablehnung der DRV ? Der sozialmedizinsche Dienst der DRV muss nicht der Meinung der Gutachterin folgen. Woher wissen sie, was die Gutachterin geschrieben hat ? Haben sie das Gutachten schon angefordert ? Wenn ja, dann haben sie schon alles, was sie für einen Widerspruch brauchen. Nehmen sie den VDK zu Hilfe, wenn das Geld zu knapp für einen Anwalt ist.
Das würde mich mal sehr interessierenam 08.05.2023 | 14:04
Hallo Biene, Sie sollten das Ergebnis noch einmal mit Ihren Ärzten besprechen und evtl. Widerspruch einlegen. Dieses Rechtsmittel steht Ihnen innerhalb der Widerspruchsfrist (siehe Ablehnungsbescheid) zu. Falls Sie diese Möglichkeit wahrnehmen wollen, sollten Sie sich dazu fachliche Hilfe holen (z.B. von einem Sozialverband oder auch direkt einem Fachanwalt). Bedenken Sie aber dabei, dass bei der Entscheidung ob Erwerbsminderung vorliegt oder eben nicht, die Fähigkeit für alle unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes möglichen Tätigkeiten geprüft wird. Und da ist 'ich kann nicht länger als zehn Minuten sitzen oder steh oder laufen' nicht unbedingt ein Hinderungsgrund, denn es gibt durchaus Tätigkeiten, in denen Sie 'wechseln' könnten. Und vielleicht wurde auch bereits berücksichtigt, dass ja noch eine (hoffentlich die Einschränkungen bessernde) OP ansteht, das wäre dann aber eben auch kein Grund für eine Erwerbsminderung sondern weiterhin nur für eine Arbeitsunfähigkeit. Wenn Sie allerdings aufgrund Ihrer Einschränkungen gar nicht in der Lage sind (auch nach der OP), einen Arbeitsplatz unter normalen Bedingungen zu erreichen (da gibt es auch Kriterien und fällt unter das Stichwort 'eingeschränkte Wegefähigkeit'), könnte es schon anders aussehen. Zielführender für Sie sind aber die Beratungsmöglichkeiten/-hilfen, die Sie vor Ort erhalten könnten. Einen Widerspruch könnten Sie zunächst auch nur fristwahrend einlegen (ohne diesen gleich zu begründen) und fordern dabei die der Entscheidung zugrunde liegenden Unterlagen mit an. Auch hierauf haben Sie einen Anspruch. Mithilfe von den fachlich versierten Personen könnten Sie dann eine fundierte Begründung formulieren (lassen). Viel Erfolg und alles Gute!
In meiner letzten Reha, Mai 2022, hat man mich für den allgemeinen Arbeitsmarkt unter 3 Stunden eingestuft. Das Arbeitsamt ebenso. Gruß Biene
Fragen an die DRV-Experten: Wenn die GUTACHTER und nicht die Putzfrauen, der Reha-Klinik und die GUTACHTER und nicht der Hausmeister, vom Arbeitsamt unter 3 Stunden einstufen, warum lehnt dann die DRV die EMR ab ?? Stehen der DRV nicht genügend finanzielle Mittel zur Verfügung und muss daher ZWINGEND 50% aller EMR-Anträge ablehnen, um keine Verluste zu generieren ??
Larezam 08.05.2023 | 15:06
Die entsprechenden Mitarbeiter der Agentur für Arbeit und der Rehaklinik mögen ja jeweils auf ihrem Gebiet Experten sein, allein: das ist eben nicht Erwerbsminderungsrente. Ich lass mich ja auch nicht von meinem KFZ-Meister operieren, obwohl mein Auto da super aufgehoben ist.
Francoam 08.05.2023 | 14:48
Zumindest ist es auch Aufgabe des Sozialmediziners, dass Rentenbegehren des Einzelnen gegenüber der Versichertengemeinschaft abzuwägen. Wenn die DRV "Verluste" macht, ist das noch nie zu Lasten der Rentenbezieher gegangen, es wurden noch nie Renten gekürzt oder zurück gehalten. Auch das Verhältnis Einzahler/Rentner ist gar nicht so schlecht, jedoch muß die DRV auch viele andere Leistungen als die bloßen Rentenauszahlungen erbringen.
EmRentenam 08.05.2023 | 15:51
In meiner letzten Reha, Mai 2022, hat man mich für den allgemeinen Arbeitsmarkt unter 3 Stunden eingestuft. Das Arbeitsamt ebenso. Gruß Biene
Fragen an die DRV-Experten: Wenn die GUTACHTER und nicht die Putzfrauen, der Reha-Klinik und die GUTACHTER und nicht der Hausmeister, vom Arbeitsamt unter 3 Stunden einstufen, warum lehnt dann die DRV die EMR ab ?? Stehen der DRV nicht genügend finanzielle Mittel zur Verfügung und muss daher ZWINGEND 50% aller EMR-Anträge ablehnen, um keine Verluste zu generieren ??
Niemand hat eine Quote zu erfüllen. Aber die Leute stellen EM Rentenanträge ohne Ende. Die Antragsteller meinen immer noch, dass sie ihren Beruf nicht mehr ausüben können und ihnen deswegen eine EM Rente zusteht. Jedoch gibt es nur noch für eine handvoll Leute, welche vor dem 02.01.1961 geboren wurden und den Berufsschutz in Anspruch nehmen können. Alle anderen müssen weniger als 6 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, um eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente beziehen zu können. Und auch wenn es hart klingt, solange man ein Telefon halten kann und sprechen kann, ist man nicht erwerbsgemindert. Dabei spielt es keine Rolle ob es Arbeitsstellen gibt und ob sie jemand einstellt. Deswegen sind die meisten Bewilligungen auch wegen psychischer und nicht wegen physischer Probleme. Wenn man alle Anträge bewilligt, welche gestellt werden, würde man das Rentensystem noch mehr belasten, deswegen auch die hohen Hürden.
Fritzeam 08.05.2023 | 16:25
Niemand hat eine Quote zu erfüllen. Aber die Leute stellen EM Rentenanträge ohne Ende. Die Antragsteller meinen immer noch, dass sie ihren Beruf nicht mehr ausüben können und ihnen deswegen eine EM Rente zusteht. Jedoch gibt es nur noch für eine handvoll Leute, welche vor dem 02.01.1961 geboren wurden und den Berufsschutz in Anspruch nehmen können. Alle anderen müssen weniger als 6 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, um eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente beziehen zu können. Und auch wenn es hart klingt, solange man ein Telefon halten kann und sprechen kann, ist man nicht erwerbsgemindert. Dabei spielt es keine Rolle ob es Arbeitsstellen gibt und ob sie jemand einstellt. Deswegen sind die meisten Bewilligungen auch wegen psychischer und nicht wegen physischer Probleme. Wenn man alle Anträge bewilligt, welche gestellt werden, würde man das Rentensystem noch mehr belasten, deswegen auch die hohen Hürden.
Gut formuliert. Ja, auch die einfachsten Tätigkeiten wie Pförtner, Museumswärter oder Parkplatzwächter sind in Betracht zu ziehen und die Leistungsfähigkeit muß nicht am Stück bestehen. Auch zwei Stunden arbeiten, nach Hause gehen und ausruhen und dann den Rest sind zumutbar.
Klaroam 08.05.2023 | 16:30
In meiner letzten Reha, Mai 2022, hat man mich für den allgemeinen Arbeitsmarkt unter 3 Stunden eingestuft. Das Arbeitsamt ebenso. Gruß Biene
Fragen an die DRV-Experten: Wenn die GUTACHTER und nicht die Putzfrauen, der Reha-Klinik und die GUTACHTER und nicht der Hausmeister, vom Arbeitsamt unter 3 Stunden einstufen, warum lehnt dann die DRV die EMR ab ?? Stehen der DRV nicht genügend finanzielle Mittel zur Verfügung und muss daher ZWINGEND 50% aller EMR-Anträge ablehnen, um keine Verluste zu generieren ??
Das Arbeitsamt hat beim Thema Erwerbsminderung am Ende nichts zu sagen, dass obliegt der DRV. Bei einer Reha oder bei einem Gutachter wird eine Empfehlung ausgesprochen. Der sozialmedizinische Dienst der DRV betrachtet alle medizinische Unterlagen, auch die Befundberichte der eigenen Ärzte und trifft dann ein Urteil, welches zwar oft der Meinung des Gutachters oder der Reha entspricht, aber nicht muss, dass gilt in beide Richtungen.
Klaroam 08.05.2023 | 16:40
Gut formuliert. Ja, auch die einfachsten Tätigkeiten wie Pförtner, Museumswärter oder Parkplatzwächter sind in Betracht zu ziehen und die Leistungsfähigkeit muß nicht am Stück bestehen. Auch zwei Stunden arbeiten, nach Hause gehen und ausruhen und dann den Rest sind zumutbar.
Jetzt brodelt hier die Gerüchteküche. Das diese Tätigkeit auch in Etappen ausgeführt werden könnte, halte ich für ausgemachten Blödsinn, da es Regelungen von normalen Arbeitgebern arg widerspricht. Anbei: Die meisten EMRenten sind nicht psychisch, es sind 40%.
Fritzeam 08.05.2023 | 17:59
Jetzt brodelt hier die Gerüchteküche. Das diese Tätigkeit auch in Etappen ausgeführt werden könnte, halte ich für ausgemachten Blödsinn, da es Regelungen von normalen Arbeitgebern arg widerspricht. Anbei: Die meisten EMRenten sind nicht psychisch, es sind 40%.
In einer TV-Sendung zu dem Thema wurde dieses diskutiert und dem Einwurf von Herrn Schneider vom Paritätischen :"... geht nach Hause, ruht sich eine Stunde aus.. wurde in der Runde nicht widersprochen.
Bieneam 08.05.2023 | 21:55
Hallo zusammen. Danke erst einmal ab die ganzen Antworten. Vielleicht sollte ich noch ergänzen: ja, die EMR wurde abgelehnt. Meine Probleme sind Physisch wie auch psychisch, wobei letzteres mir durch die ganze Situation immer noch mehr zusetzt wie vorher schon. Das benannte Beispiel: Telefon halten wird jedoch auch aufgrund von Arthrose und Fibromyalgie immer schlimmer. Ich habe alles einem Anwalt übergeben. Selbst habe ich keine Kraft. Danke und LG Biene
Königam 09.05.2023 | 07:29
Warum erwähnen Sie erst jetzt, dass Sie schon anwaltlich vertreten werden? Dieser kennt doch alle Ihre ärztlichen Unterlagen und kann entsprechend reagieren, formulieren und Ihnen Erklärungen und Rat bieten. Da ist doch ein offenes Forum eher überflüssig.
Bieneam 09.05.2023 | 22:29
Hallo zusammen. Danke erst einmal ab die ganzen Antworten. Vielleicht sollte ich noch ergänzen: ja, die EMR wurde abgelehnt. Meine Probleme sind Physisch wie auch psychisch, wobei letzteres mir durch die ganze Situation immer noch mehr zusetzt wie vorher schon. Das benannte Beispiel: Telefon halten wird jedoch auch aufgrund von Arthrose und Fibromyalgie immer schlimmer. Ich habe alles einem Anwalt übergeben. Selbst habe ich keine Kraft. Danke und LG Biene
Warum erwähnen Sie erst jetzt, dass Sie schon anwaltlich vertreten werden? Dieser kennt doch alle Ihre ärztlichen Unterlagen und kann entsprechend reagieren, formulieren und Ihnen Erklärungen und Rat bieten. Da ist doch ein offenes Forum eher überflüssig.
Den Anwalt habe ich jetzt eingeschaltet, nachdem ich im Forum geschrieben habe. Warum aber rechtfertige ich mich eigentlich? Biene
Märchen und Lügenam 09.05.2023 | 22:33
Warum erwähnen Sie erst jetzt, dass Sie schon anwaltlich vertreten werden? Dieser kennt doch alle Ihre ärztlichen Unterlagen und kann entsprechend reagieren, formulieren und Ihnen Erklärungen und Rat bieten. Da ist doch ein offenes Forum eher überflüssig.
Den Anwalt habe ich jetzt eingeschaltet, nachdem ich im Forum geschrieben habe. Warum aber rechtfertige ich mich eigentlich? Biene
Erstmalig haben Sie sich gestern gemeldet und danach einen Anwalt eingeschaltet? Wen wollen Sie eigentlich für dumm verkaufen?
Abschlägeam 09.05.2023 | 22:45
Hallo Biene, Sie müssen sich nicht rechtfertigen. Wenn Sie durch die Antworten der (Ihnen wohlgesinnten) User darin bestärkt wurden, für die weiteren Schritte doch besser einen Anwalt einzuschalten, dann ist das sicher eine gute Entscheidung. Zumal der sich mit dem Thema auskennen sollte und es Ihnen also abnimmt, sich alleine durch den Paragraphendschungel zu kämpfen. Also viel Erfolg und alles Gute!
Bieneam 10.05.2023 | 10:19
...geschrieben habe. Warum aber rechtfertige ich mich eigentlich? Biene
Hallo Biene, Sie müssen sich nicht rechtfertigen. Wenn Sie durch die Antworten der (Ihnen wohlgesinnten) User darin bestärkt wurden, für die weiteren Schritte doch besser einen Anwalt einzuschalten, dann ist das sicher eine gute Entscheidung. Zumal der sich mit dem Thema auskennen sollte und es Ihnen also abnimmt, sich alleine durch den Paragraphendschungel zu kämpfen. Also viel Erfolg und alles Gute!
Hallo und vielen lieben Dank. Ja, ich habe auch ein gutes Gefühl. LG Biene
Bieneam 10.05.2023 | 10:17
Hallo zusammen. Danke erst einmal ab die ganzen Antworten. Vielleicht sollte ich noch ergänzen: ja, die EMR wurde abgelehnt. Meine Probleme sind Physisch wie auch psychisch, wobei letzteres mir durch die ganze Situation immer noch mehr zusetzt wie vorher schon. Das benannte Beispiel: Telefon halten wird jedoch auch aufgrund von Arthrose und Fibromyalgie immer schlimmer. Ich habe alles einem Anwalt übergeben. Selbst habe ich keine Kraft. Danke und LG Biene
Warum erwähnen Sie erst jetzt, dass Sie schon anwaltlich vertreten werden? Dieser kennt doch alle Ihre ärztlichen Unterlagen und kann entsprechend reagieren, formulieren und Ihnen Erklärungen und Rat bieten. Da ist doch ein offenes Forum eher überflüssig.
Den Anwalt habe ich jetzt eingeschaltet, nachdem ich im Forum geschrieben habe. Warum aber rechtfertige ich mich eigentlich? Biene
Erstmalig haben Sie sich gestern gemeldet und danach einen Anwalt eingeschaltet? Wen wollen Sie eigentlich für dumm verkaufen?
Keine Ahnung, ob sie keinen Kalender kennen. Mein Beitrag ist vom 07.05. Hierbei handelt es sich um einen Sonntag. Am 08.05. habe ich, aufgrund wirklich freundlicher und netter Kommentare, Mittags mit einem Anwalt telefoniert und ich durfte am Montag, Spätnachmittag hin und alles besprechen. Ob Sie mir glauben oder nicht. Daran kann ich nichts ändern. LG Biene
Abschlägeam 10.05.2023 | 13:23
Im Gegensatz von einigen anderen Geltungssüchtigen, die lediglich die Fragesteller diskriminieren und niedermachen, weil die es sich freveligerweise erlauben überhaupt eine Frage hier im Forum zu stellen und dann auch noch Ratschläge annehmen und doch weitergehende Hilfe veranlassen (wie z.B. noch am Wochenende einen Anwalt zu kontakten) oder die, wie Sie, dann die Antworten zerreißen, bemühe ich mich lediglich, hilfreiche Antworten auf die eigentlichen Fragen zu geben. Könnten Sie ja auch mal versuchen? Bereitet nämlich auch Freude, wenn man mitbekommt, dass der/die eigentliche Fragesteller mit der Antwort etwas anfangen konnte. Für die nur nörgelnden Mitleser werden die ja nicht formuliert :-)
Klaroam 10.05.2023 | 12:46
Warum erwähnen Sie erst jetzt, dass Sie schon anwaltlich vertreten werden? Dieser kennt doch alle Ihre ärztlichen Unterlagen und kann entsprechend reagieren, formulieren und Ihnen Erklärungen und Rat bieten. Da ist doch ein offenes Forum eher überflüssig.
Den Anwalt habe ich jetzt eingeschaltet, nachdem ich im Forum geschrieben habe. Warum aber rechtfertige ich mich eigentlich? Biene
Erstmalig haben Sie sich gestern gemeldet und danach einen Anwalt eingeschaltet? Wen wollen Sie eigentlich für dumm verkaufen?
Keine Ahnung, ob sie keinen Kalender kennen. Mein Beitrag ist vom 07.05. Hierbei handelt es sich um einen Sonntag. Am 08.05. habe ich, aufgrund wirklich freundlicher und netter Kommentare, Mittags mit einem Anwalt telefoniert und ich durfte am Montag, Spätnachmittag hin und alles besprechen. Ob Sie mir glauben oder nicht. Daran kann ich nichts ändern. LG Biene
Merwürdig ist das schon, weil sie das Gutachten schon in den Händen halten. Das fordert man nach der Ablehnung eigentlich nur für die Widerspruchsbegründung an. Wollten sie bisher das Verfahren selber durchziehen ?
Bieneam 10.05.2023 | 18:38
Hallo zusammen. Danke erst einmal ab die ganzen Antworten. Vielleicht sollte ich noch ergänzen: ja, die EMR wurde abgelehnt. Meine Probleme sind Physisch wie auch psychisch, wobei letzteres mir durch die ganze Situation immer noch mehr zusetzt wie vorher schon. Das benannte Beispiel: Telefon halten wird jedoch auch aufgrund von Arthrose und Fibromyalgie immer schlimmer. Ich habe alles einem Anwalt übergeben. Selbst habe ich keine Kraft. Danke und LG Biene
Warum erwähnen Sie erst jetzt, dass Sie schon anwaltlich vertreten werden? Dieser kennt doch alle Ihre ärztlichen Unterlagen und kann entsprechend reagieren, formulieren und Ihnen Erklärungen und Rat bieten. Da ist doch ein offenes Forum eher überflüssig.
Den Anwalt habe ich jetzt eingeschaltet, nachdem ich im Forum geschrieben habe. Warum aber rechtfertige ich mich eigentlich? Biene
Erstmalig haben Sie sich gestern gemeldet und danach einen Anwalt eingeschaltet? Wen wollen Sie eigentlich für dumm verkaufen?
Keine Ahnung, ob sie keinen Kalender kennen. Mein Beitrag ist vom 07.05. Hierbei handelt es sich um einen Sonntag. Am 08.05. habe ich, aufgrund wirklich freundlicher und netter Kommentare, Mittags mit einem Anwalt telefoniert und ich durfte am Montag, Spätnachmittag hin und alles besprechen. Ob Sie mir glauben oder nicht. Daran kann ich nichts ändern. LG Biene
Merwürdig ist das schon, weil sie das Gutachten schon in den Händen halten. Das fordert man nach der Ablehnung eigentlich nur für die Widerspruchsbegründung an. Wollten sie bisher das Verfahren selber durchziehen ?
Verstehe nicht so ganz. Das Gutachten kann man doch direkt anfordern und das habe ich gemacht. Biene
Bieneam 10.05.2023 | 18:41
... Och Gottchen. Hauptsache etwas erzählen und seines noch so überflüssig. Es gibt aber noch Beiträge zu denen Sie bisher keine Ihrer oft unnötigen Antworten gegeben haben. Jetzt aber ans Werk. Nicht dass Sie es versäumen, sich hier überall zu produzieren.
Im Gegensatz von einigen anderen Geltungssüchtigen, die lediglich die Fragesteller diskriminieren und niedermachen, weil die es sich freveligerweise erlauben überhaupt eine Frage hier im Forum zu stellen und dann auch noch Ratschläge annehmen und doch weitergehende Hilfe veranlassen (wie z.B. noch am Wochenende einen Anwalt zu kontakten) oder die, wie Sie, dann die Antworten zerreißen, bemühe ich mich lediglich, hilfreiche Antworten auf die eigentlichen Fragen zu geben. Könnten Sie ja auch mal versuchen? Bereitet nämlich auch Freude, wenn man mitbekommt, dass der/die eigentliche Fragesteller mit der Antwort etwas anfangen konnte. Für die nur nörgelnden Mitleser werden die ja nicht formuliert :-)
Immer noch nicht verstanden? Was unterstellen Sie mir eigentlich? Und wo zerreißen ich was? *Kopfschüttel* Biene
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