Hallo Thomas,
Ihre Anfrage haben Sie offensichtlich doppelt gestellt. Hier nochmal unsere Antwort:
"... sofern eine Entscheidung über Ihren Rentenantrag auch ohne ein medizinisches Gutachten von der Rentenversicherung (z.B. aufgrund von bereits vorliegenden medizinischen Unterlagen) möglich ist, kann hier ein entsprechender Bescheid erstellt werden.
Ist eine medizinische Begutachtung jedoch erforderlich, um zu einer Beurteilung zu kommen, werden diese Vorgänge aktuell ruhend gestellt und zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgegriffen. Hier orientieren sich die Rentenversicherungsträger an den geltenden Kontaktbeschränkungen aufgrund der Ausbreitung der Corona-Virus-Infektionen.
Es steht Ihnen jedoch frei, gegen den Ablehnungsbescheid Ihrer Erwerbsminderungsrente fristgemäß (also innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe) Widerspruch einzulegen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung"