Hallo, Jörg,
wie bereits beantwortet wurde, wird bei der Prüfung, ob bei Ihnen eine EM-Rente in Betracht kommt, ebenfalls geprüft, ob alternativ eine LTA durchgeführt wird. Um diese Frage zu klären sind Sie nach Aufforderung durch die DRV grds. verpflichtet Angaben im zugesandten Antrag zu machen. Der zuständige Träger hat im Rentenverfahren auch die Pflicht zu prüfen, ob eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben sinnvoll erscheint. In Ihrem Fall wird dies erforderlich. Auf die Mitwirkungspflicht Ihrerseits haben Ihnen die beteiligten Leser bereits Hinweise gegeben. Rechtliche Grundlage: §§ 60 ff. SGB 1