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Experten-Antwort

EMR ANTRAG und/oder LTA

von Jörg D.29.12.2017 | 17:52
1404 Ansichten
10 Antworten

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Hallo, Ich habe einen EMR Antrag gestellt. Und jetzt schickt mir die DRV einen LTA Antrag zu. Das möchte ich nicht. Muss ich bzw, bin ich verpflichtet diesen Antrag auszufüllen? Wie ist hier die rechtliche Grundlage. Ich möchte nichts falsch machen. Danke. LG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Jörg,

wie bereits beantwortet wurde, wird bei der Prüfung, ob bei Ihnen eine EM-Rente in Betracht kommt, ebenfalls geprüft, ob alternativ eine LTA durchgeführt wird. Um diese Frage zu klären sind Sie nach Aufforderung durch die DRV grds. verpflichtet Angaben im zugesandten Antrag zu machen. Der zuständige Träger hat im Rentenverfahren auch die Pflicht zu prüfen, ob eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben sinnvoll erscheint. In Ihrem Fall wird dies erforderlich. Auf die Mitwirkungspflicht Ihrerseits haben Ihnen die beteiligten Leser bereits Hinweise gegeben. Rechtliche Grundlage: §§ 60 ff. SGB 1

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9 Antworten

Jörg D.am 29.12.2017 | 19:23
Zitat von Schorsch anzeigenausblenden
Tut mir leid das hilft mir aber nicht weiter. Ich habe den EMR Antrag gestellt. Warum wohl? Weil ich und meine Ärzte der Meinung sind, dass ich erwerbsgemindert bin. Ansonsten hätte ich zuerst einen LTA Antrag gestellt. Meine Frage lautete: Ich möchte das mein EMR Antrag bearbeitet wird. Muss ich trotzdem den LTA Antrag auszufüllen?
Schorscham 29.12.2017 | 19:16
Offenbar ist der sozialmedizinische Dienst der DRV der Ansicht, dass Ihre gesundheitlichen Einschränkungen nicht rentenrelevant sind und dass Sie durch Leistungen zur beruflichen Rehabilitation wieder ins erwerbsleben integriert werden können. Deshalb ist es das gute Recht der DRV, von Ihnen entsprechende Mitwirkungen zu verlangen. Wenn Sie den LTA-Antrag nicht stellen, wird Ihr Rentenantrag nicht weiter bearbeitet. MfG
Fastrentneram 29.12.2017 | 19:26
Zitat von Jörg D. anzeigenausblenden
Offenbar ist der sozialmedizinische Dienst der DRV der Ansicht, dass Ihre gesundheitlichen Einschränkungen nicht rentenrelevant sind und dass Sie durch Leistungen zur beruflichen Rehabilitation wieder ins erwerbsleben integriert werden können. Deshalb ist es das gute Recht der DRV, von Ihnen entsprechende Mitwirkungen zu verlangen. Wenn Sie den LTA-Antrag nicht stellen, wird Ihr Rentenantrag nicht weiter bearbeitet. MfG
Tut mir leid das hilft mir aber nicht weiter. Ich habe den EMR Antrag gestellt. Warum wohl? Weil ich und meine Ärzte der Meinung sind, dass ich erwerbsgemindert bin. Ansonsten hätte ich zuerst einen LTA Antrag gestellt. Meine Frage lautete: Ich möchte das mein EMR Antrag bearbeitet wird. Muss ich trotzdem den LTA Antrag auszufüllen?
Die Antwort war eindeutig. Wenn Sie die nicht akzeptieren ist das allein Ihre Sache und Sie nehmen damit die Ablehnung Ihres EM-Antrags in Kauf! Punkt!
Schorscham 29.12.2017 | 19:48
Sollte tatsächlich eine rentenrelevante EM vorliegen, wird sich dass im LTA-Antragsverfahren herausstellen und dann wird Ihre Rentenberechtigung geprüft. Tut mir leid, dass ich Ihnen nicht Ihre Wunschantwort liefern kann. MfG
Schorscham 29.12.2017 | 19:51
Zitat von Jörg D. anzeigenausblenden
JA !! Sollte tatsächlich eine rentenrelevante EM vorliegen, wird sich dass im LTA-Antragsverfahren herausstellen und dann wird Ihre Rentenberechtigung geprüft. Tut mir leid, dass ich Ihnen nicht Ihre Wunschantwort liefern kann. MfG
W*lfgangam 29.12.2017 | 20:33
Hallo Jörg D., nein. Sie können eine kurze Antwort zurückschicken "Bitte entscheiden Sie über meinen EM-Antrag, einen LTA-Antrag werde ich nicht stellen." Wie Sie aus den Vorbeiträgen ersehen können, ist das lediglich ein offensichtlich 'begründetes Angebot'. Eine Entscheidung pro/kontra EM ist damit noch nicht gefallen, die Wahrscheinlichkeit einer 1. Ablehnung steht aber im Raume. Gruß w.
Kaiseram 30.12.2017 | 08:03
Nö mußt Du nicht, Du kannst auch wieder arbeiten gehen. Wer sollte Dich daran hindern.
Mediatoram 30.12.2017 | 14:58
Zitat von Jörg D. anzeigenausblenden
Woher wollen Sie und Ihr Arzt denn wissen, dass Sie dermaßen erwerbsgemindert sind, dass ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente bestehen könnte? Ein Rentenanspruch besteht erst dann, wenn Sie nicht dazu in der Lage sind, mindestens 6 Stunden täglich unter den Bedingungen des ALLGEMEINEN Arbeitsmarktes beruflich tätig zu sein. Bei einem Leistungsvermögen von unter 3 Stunden täglich läge eine volle Erwerbsminderung vor und bei einem Leistungsvermögen zwischen 3 und UNTER sechs Stunden eine teilweise Erwerbsmionderung. Sollten Sie vor 1961 geboren worden sein, könnte aufgrund des Berufsschutzes ein Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit bestehen, sofern Sie weder Ihren bisherigen Hauptberuf, noch eine zumutbare Verweisungstätigkeit ausüben können, auch wenn Sie auf dem ALLGEMEINEN Arbeitsmarkt noch Vollzeit arbeiten könnten. Ansonsten spielt Ihr letzter Hauptberuf keine Rolle mehr. Sobald Sie dazu in der Lage sind, IRGENDEINE berufliche Tätigkeit des ALLGEMEINEN Arbeitsmarktes MINDESTENS 6 Stunden täglich auszuüben, liegt definitiv keine Erwerbsminderung im rentenrechtlichen Sinn vor. Insofern sollten Sie den angeforderten LTA-Antrag als nette Geste der DRV verstehen, weil man Ihnen damit den Wiedereinstieg ins Erwerbsleben ermöglichen möchte. Häufig wissen die Betroffenen nämlich gar nicht, wie leistungsfähig sie tatsächlich sind. Kopf hoch und alles Gute !
Peteram 04.01.2018 | 08:16
Genau das gleiche hatte ich auch. Allerdings war ich zuvor in einer Reha Maßnahme. Dort wurde mir eine unter 6 Stündige tägliche Arbeitsleistung bescheinigt. Also habe ich einen EMR-Antrag gestellt. Als Antwort bekam ich von der Rentenversicherung ein Angebot zur LTA. Dieses habe ich abgelehnt und gebeten meinen Rentenantrag weiter zu bearbeiten. Das haben sie dann auch gemacht und ich bekomme nun meine TeilRente.
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