Liegt keine Einschränkung Ihrer Krankenkasse bezüglich Ihres Dispositionsrechts den Rentenbeginn zu bestimmen vor, wäre der Rentenbeginn 01.04.2019 möglich. Wir empfehlen Ihnen aber, sich in Ihrem speziellen Fall, mit Ihrer Rentensachbearbeitung in Verbindung zu setzten.